Verbraucherpreisindex: Wo Vermieter den aktuellen Stand für die Indexmiete finden
Kurz gesagt
Eine Indexmiete richtet sich nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), den das Statistische Bundesamt (Destatis) ermittelt und veröffentlicht (§ 557b BGB). Den aktuellen Stand und die Werte der letzten Jahre finden Vermieter kostenlos auf www.destatis.de. Für die Mieterhöhung zählen der Monatswert zum Zeitpunkt der letzten Mietänderung und der neueste veröffentlichte Monatswert.
Welcher Index gilt für die Indexmiete?
Das Gesetz lässt für Wohnraum nur einen einzigen Maßstab zu: den Verbraucherpreisindex für Deutschland, den das Statistische Bundesamt ermittelt. So steht es in § 557b BGB. Der VPI misst, wie sich die Preise für Waren und Dienstleistungen entwickeln, die private Haushalte im Durchschnitt kaufen – von Lebensmitteln über Energie bis zu Mieten.
Andere Kennzahlen sind für eine Indexmiete nicht geeignet. Dazu gehören etwa Preisindizes einzelner Bundesländer, Baupreisindizes oder der europäische harmonisierte Verbraucherpreisindex. Wer im Mietvertrag auf einen solchen Wert verweist, riskiert eine unwirksame Vereinbarung. Welche Formulierungen Probleme machen, erklärt der Artikel Wann ist eine Indexmiet-Klausel unwirksam?. Die Grundlagen der Mietform stehen im Überblick zur Indexmiete.
Wo steht der aktuelle Indexstand?
Die verlässliche Quelle ist die Website des Statistischen Bundesamts unter www.destatis.de. Dort gibt es im Bereich Preise eine Übersicht zum Verbraucherpreisindex mit den neuesten Monatswerten sowie eine ausführliche Datenbank mit langen Zeitreihen. Destatis veröffentlicht den Index monatlich, jeweils für den abgelaufenen Monat.
- Die Website des Statistischen Bundesamts öffnen und das Thema Preise beziehungsweise Verbraucherpreisindex aufrufen.
- Die Tabelle mit den Monatswerten des Verbraucherpreisindex für Deutschland wählen, nicht die Veränderungsraten in Prozent.
- Den Wert für den Monat der letzten Mietänderung und den neuesten veröffentlichten Monatswert heraussuchen.
- Prüfen, dass beide Werte auf demselben Basisjahr beruhen.
- Einen Ausdruck oder Screenshot mit Datum ablegen, um die Berechnung später belegen zu können.
Die Indextabelle richtig lesen: Punkte statt Prozent
In der Tabelle stehen für jeden Monat Indexpunkte. Ein Basisjahr ist auf den Wert 100 gesetzt, alle anderen Monate zeigen die Preise im Verhältnis dazu. Daneben veröffentlicht Destatis die Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat in Prozent – das ist die bekannte Inflationsrate. Für die Indexmiete zählt aber nicht diese Rate, sondern die Veränderung der Indexpunkte zwischen zwei konkreten Monaten.
Auch Jahresdurchschnitte eignen sich nicht, wenn der Mietvertrag nichts anderes regelt. Üblich ist der Vergleich zweier Monatswerte: der Stand bei Vertragsbeginn oder letzter Anpassung und der aktuelle Stand. Wie aus diesen beiden Werten die neue Miete wird, zeigt der Artikel Indexmiete berechnen.
Indexwerte der letzten Jahre und das Basisjahr
Wer die Entwicklung der letzten Jahre nachvollziehen will, findet in der Destatis-Datenbank lange Reihen mit Monats- und Jahreswerten. So lässt sich auch prüfen, welcher Wert bei Vertragsschluss galt, selbst wenn dieser viele Jahre zurückliegt.
Das Statistische Bundesamt stellt den Index in größeren Abständen auf ein neues Basisjahr um. Dabei rechnet es auch die alten Werte auf die neue Basis um. Die Punktzahlen ändern sich dadurch, die prozentuale Entwicklung bleibt aber im Wesentlichen gleich. Wichtig ist deshalb: Beide Werte für die Berechnung müssen aus derselben Basis stammen. Steht im Mietvertrag noch ein Wert auf alter Basis, sollte er mit der aktuellen Tabelle neu nachgeschlagen werden, statt alte und neue Zahlen zu mischen.
Beispiel: Vom Indexwert zur Veränderung
Beispiel
Zwei Monatswerte aus der Tabelle vergleichen
Die Zahlen sind frei gewählt. Bei der letzten Mietänderung im März stand der Index bei 110,0 Punkten. Der neueste veröffentlichte Wert liegt bei 115,5 Punkten. Die Veränderung beträgt 5,5 Punkte, das sind 5,5 : 110,0 × 100 = 5 %. Bei einer bisherigen Nettokaltmiete von 800 € ergibt das eine neue Miete von 840 €, also 40 € mehr im Monat.
Wer nicht selbst rechnen möchte, kann die beiden Indexwerte in den Indexmiete-Rechner eingeben. Er ermittelt die prozentuale Veränderung und die neue Miete.
Was der Indexstand noch nicht erlaubt
Ein gestiegener Index erhöht die Miete nicht automatisch. Der Vermieter muss die Änderung in Textform erklären und darin die Indexänderung sowie die neue Miete oder den Erhöhungsbetrag angeben. Die neue Miete gilt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung. Außerdem muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein. Form, Frist und Häufigkeit erklärt der Artikel Indexmiete erhöhen.
Sinkt der Index, wirkt die Regel in die andere Richtung: Dann kann grundsätzlich auch der Mieter eine niedrigere Miete verlangen. Zur geplanten Mietrechtsreform gilt: Sie sieht vor, Steigerungen des Verbraucherpreisindex über 3 % pro Jahr in angespannten Wohnungsmärkten nur noch zur Hälfte weiterzugeben. Diese Deckelung ist geplant, aber noch nicht in Kraft (Stand: September 2026).
Kostenlos nachrechnen
Der Indexmiete-Rechner ermittelt die zulässige neue Miete aus dem Verbraucherpreisindex – ohne Anmeldung.
Zum Indexmiete-RechnerHäufige Fragen
Ist der VPI dasselbe wie die Inflationsrate?
Nicht ganz. Der VPI ist ein Indexwert in Punkten, die Inflationsrate ist die prozentuale Veränderung dieses Werts gegenüber dem Vorjahresmonat. Für die Indexmiete wird die Veränderung zwischen zwei konkreten Monatswerten berechnet, nicht die veröffentlichte Jahresrate übernommen.
Welchen Monat darf der Vermieter als aktuellen Wert nehmen?
Maßgeblich ist in der Regel der neueste Monatswert, den Destatis bei Abgabe der Erklärung bereits veröffentlicht hat. Einen noch nicht veröffentlichten Monat kann niemand verwenden. Wichtig ist, dass beide Vergleichswerte in der Erklärung genannt werden.
Kostet die Indextabelle bei Destatis etwas?
Nein. Die Werte des Verbraucherpreisindex sind auf der Website des Statistischen Bundesamts frei zugänglich. Eine Anmeldung ist für die Grundtabellen nicht nötig.
Was gilt, wenn im Mietvertrag ein alter Index genannt ist?
Frühere Teilindizes, etwa für bestimmte Haushaltstypen, gibt es nicht mehr. Ob eine solche Klausel ausgelegt werden kann oder unwirksam ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Streit helfen Mieterverein, Haus & Grund oder ein Fachanwalt für Mietrecht.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen