Darf der Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung behalten?
Kurz gesagt
Nein, grundsätzlich nicht. Mit der Übergabe der Wohnung stehen dem Mieter alle Wohnungsschlüssel zu, denn er hat die Räume zum alleinigen Gebrauch gemietet (§ 535 BGB). Der Vermieter darf einen Zweitschlüssel nur behalten, wenn der Mieter ausdrücklich einverstanden ist – und auch dann nur in Notfällen oder nach Absprache benutzen.
Alle Schlüssel gehören für die Mietzeit zum Mieter
Der Vermieter muss dem Mieter die Wohnung zum Gebrauch überlassen (§ 535 BGB). Überlassen heißt: Der Mieter bekommt den alleinigen Besitz an den Räumen. Das gelingt nur, wenn er sämtliche vorhandenen Wohnungsschlüssel erhält. Behält der Vermieter heimlich einen Schlüssel zurück, erfüllt er seine Pflicht aus dem Mietvertrag nicht vollständig.
Der Mieter kann deshalb verlangen, dass ihm alle Schlüssel ausgehändigt werden. Das gilt auch für Schlüssel, die sich bei einem Hausmeister oder einer Hausverwaltung befinden. Eigentümer der Schlüssel bleibt zwar der Vermieter – aber für die Dauer der Miete darf er sie nicht selbst nutzen.
Wann der Vermieter einen Schlüssel haben darf
Ein Zweitschlüssel beim Vermieter ist nur mit Einverständnis des Mieters zulässig. Am besten wird das schriftlich festgehalten, zusammen mit dem Zweck. Eine Klausel im Formularmietvertrag, nach der der Vermieter ohne Weiteres einen Schlüssel behält, ist problematisch, weil sie vom gesetzlichen Leitbild der alleinigen Nutzung abweicht.
| Situation | Schlüssel beim Vermieter? |
|---|---|
| Mieter hat nicht zugestimmt | Nein, alle Schlüssel an den Mieter |
| Mieter hat für Notfälle zugestimmt | Ja, Nutzung nur im Notfall oder nach Absprache |
| Schlüssel für Haustür, Keller, Gemeinschaftsräume | Ja, diese Bereiche nutzt der Vermieter mit |
| Mieter ist ausgezogen und hat alles zurückgegeben | Ja, die Wohnung ist wieder beim Vermieter |
Möbliert vermietete Zimmer in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung sind ein Sonderfall: Hier teilen sich beide Flur, Küche oder Bad. Einen Schlüssel für die Wohnungseingangstür hat der Vermieter dann ohnehin. Das eigene Zimmer bleibt aber auch hier dem Mieter vorbehalten. Vermietet ein Mieter selbst einen Teil seiner Wohnung unter, gilt im Verhältnis zum Untermieter Entsprechendes – mehr dazu im Artikel Untervermieten: Muss der Vermieter zustimmen?.
Auch mit Schlüssel: kein freier Zutritt zur Wohnung
Selbst wenn der Mieter einen Zweitschlüssel beim Vermieter lässt, darf dieser die Wohnung nicht nach Belieben betreten. Ein allgemeines Betretungsrecht gibt es nicht. Der Vermieter braucht einen konkreten Anlass, etwa eine Mängelprüfung, eine Ablesung oder eine Besichtigung mit Kauf- oder Mietinteressenten, und muss seinen Besuch rechtzeitig ankündigen.
Nur bei Gefahr im Verzug darf er sofort hinein, zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch, einem Brand oder Gasgeruch, wenn der Mieter nicht erreichbar ist. Einzelheiten stehen im Artikel Betretungsrecht: Wann darf der Vermieter in die Wohnung? und für Besichtigungen im Artikel Besichtigung einer bewohnten Wohnung.
Was droht, wenn der Vermieter heimlich aufschließt?
Betritt der Vermieter die Wohnung ohne Erlaubnis und ohne Notfall, verletzt er den Mietvertrag. Je nach Umständen kann das auch strafbar sein. Der Mieter kann verlangen, dass der Vermieter das künftig unterlässt, und den zurückbehaltenen Schlüssel herausverlangen.
- Den Vorfall mit Datum, Uhrzeit und möglichen Zeugen festhalten.
- Den Vermieter schriftlich auffordern, alle Schlüssel herauszugeben und das Betreten zu unterlassen.
- Den Wohnungszylinder austauschen, wenn der Vermieter die Schlüssel nicht herausgibt.
- Bei schweren oder wiederholten Verstößen kommt eine außerordentliche Kündigung durch den Mieter in Betracht (§ 543 BGB), in der Regel nach vorheriger Abmahnung.
Wie der Zylindertausch rechtlich funktioniert und was beim Auszug mit dem alten Zylinder passiert, erklärt der Artikel Darf der Mieter das Türschloss austauschen?.
Gute Lösungen für Notfälle
Ein Ersatzschlüssel ist sinnvoll, wenn der Mieter sich aussperrt oder während einer Reise ein Wasserschaden entsteht. Er muss aber nicht beim Vermieter liegen. Bewährt haben sich diese Varianten:
- Schlüssel bei Nachbarn, Freunden oder Angehörigen hinterlegen und dem Vermieter deren Telefonnummer geben.
- Schlüssel beim Vermieter in einem versiegelten, unterschriebenen Umschlag hinterlegen – ein geöffnetes Siegel zeigt sofort, dass er benutzt wurde.
- Eine schriftliche Vereinbarung treffen, wann der Vermieter den Schlüssel benutzen darf und dass er den Mieter vorher oder unverzüglich danach informiert.
Beispiel
Versiegelter Notfallschlüssel
Ein Mieter ist beruflich oft wochenlang unterwegs. Er übergibt dem Vermieter einen Schlüssel in einem Umschlag, den beide auf der Klebekante unterschreiben. Im Winter platzt während seiner Abwesenheit ein Heizungsrohr. Der Vermieter öffnet den Umschlag, stellt das Wasser ab, informiert den Mieter noch am selben Tag und lässt sich danach einen neuen versiegelten Umschlag geben. Ohne Notfall hätte er den Umschlag nicht öffnen dürfen.
Schlüssel nach dem Auszug und bei Mieterwechsel
Mit dem Ende des Mietverhältnisses muss der Mieter alle Schlüssel zurückgeben, auch selbst nachgemachte. Erst danach hat der Vermieter wieder den vollen Zugriff. Vermieter sollten vor dem Einzug eines neuen Mieters prüfen, ob alle Schlüssel vollständig zurückgekommen sind. Fehlt einer, ist ein Zylindertausch vor der Neuvermietung sinnvoll – der neue Mieter hat ein berechtigtes Interesse daran, dass kein Fremder Zugang hat.
Welche Regeln für nachgemachte Schlüssel und die Rückgabe gelten, beantwortet der Artikel Schlüssel: Nachmachen, behalten, zurückgeben – was gilt?.
Häufige Fragen
Darf der Hausmeister einen Schlüssel zu meiner Wohnung haben?
Für den Hausmeister gilt dasselbe wie für den Vermieter: Ohne Einverständnis des Mieters steht ihm kein Wohnungsschlüssel zu. Schlüssel für Heizungsraum, Keller oder Treppenhaus darf er selbstverständlich haben. Wer einem Hausmeister einen Wohnungsschlüssel anvertraut, sollte den Zweck klar absprechen.
Muss ich dem Vermieter für Handwerker einen Schlüssel geben?
Nein. Der Mieter muss Reparaturen zwar dulden und einen Termin ermöglichen, er kann aber selbst anwesend sein oder eine Vertrauensperson schicken. Einen Schlüssel für einen einzelnen Termin kann er freiwillig überlassen, sollte ihn aber zeitnah zurückverlangen.
Kann der Vermieter die Wohnungsübergabe von einem Zweitschlüssel abhängig machen?
Eine solche Bedingung ist nicht vorgesehen. Der Vermieter schuldet die Überlassung der Wohnung mit allen Schlüsseln. Möchte er einen Notfallschlüssel, muss er das mit dem Mieter vereinbaren.
Was gilt, wenn der Vermieter die Wohnung verkauft?
Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein, der Mietvertrag läuft also unverändert weiter. Auch der neue Eigentümer hat deshalb keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel, solange der Mieter nicht zustimmt. Besichtigungen mit Kaufinteressenten muss der Mieter nach rechtzeitiger Ankündigung aber in angemessenem Umfang ermöglichen.
Gilt das auch für den Briefkastenschlüssel?
Ja. Der Briefkasten gehört zur Mietsache und ist dem Mieter zur alleinigen Nutzung überlassen. Einen Zweitschlüssel dafür darf der Vermieter nur mit Zustimmung des Mieters behalten.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen