Haustiere in der Mietwohnung: Was erlaubt ist

Mietvertrag & Zusammenleben · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Kleintiere wie Hamster, Wellensittiche oder Zierfische dürfen Mieter ohne Erlaubnis halten. Für Hunde und Katzen kommt es auf den Mietvertrag und eine Abwägung im Einzelfall an; ein generelles Verbot im Formularmietvertrag ist unwirksam. Ein eigenes Haustier-Gesetz gibt es nicht, auch kein neues – die Regeln stammen aus dem allgemeinen Mietrecht und der Rechtsprechung.

Gibt es ein Gesetz zu Haustieren in Mietwohnungen?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht kein Paragraf, der Haustiere in Mietwohnungen ausdrücklich regelt. Maßgeblich ist, was zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört (§ 535 BGB) und was im Mietvertrag vereinbart ist. Die Grenzen haben Gerichte über viele Jahre konkretisiert.

Welche Haustiere ohne Erlaubnis erlaubt sind

Kleintiere, die in Käfigen, Terrarien oder Aquarien leben und normalerweise niemanden stören, gehören zum üblichen Wohnen. Mieter müssen dafür den Vermieter nicht fragen, auch wenn der Vertrag eine Tierklausel enthält.

TierartZustimmung des Vermieters nötig?
Zierfische, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen in üblicher ZahlIn der Regel nein
Wellensittiche und andere kleine ZiervögelIn der Regel nein
KatzenAbhängig vom Vertrag, sonst Abwägung im Einzelfall
HundeAbhängig vom Vertrag, sonst Abwägung im Einzelfall
Gefährliche oder exotische Tiere (etwa Giftschlangen)Grundsätzlich ja, oft zusätzlich behördliche Vorgaben

Die Grenze liegt dort, wo aus der Kleintierhaltung eine Zucht wird oder die Zahl der Tiere so groß ist, dass Geruch, Lärm oder Schäden entstehen. Dann ist auch bei Kleintieren der vertragsgemäße Gebrauch überschritten.

Hunde und Katzen: Was im Mietvertrag stehen darf

Bei größeren Tieren kommt es zuerst auf den Mietvertrag an. Typisch sind drei Fälle:

  • Keine Regelung: Dann entscheidet eine Abwägung der Interessen von Mieter, Vermieter und Nachbarn. Katzen, die in der Wohnung bleiben, gelten meist als unproblematisch, bei Hunden kommt es stärker auf Größe, Rasse und Umfeld an.
  • Zustimmungsvorbehalt: Der Mieter muss vorher fragen. Der Vermieter darf aber nicht willkürlich ablehnen, sondern muss den Einzelfall prüfen.
  • Generelles Verbot von Hunden und Katzen im Formularvertrag: Eine solche Klausel ist unwirksam. Es bleibt bei der Abwägung im Einzelfall.

Wann der Vermieter eine Ablehnung begründen kann und wie Mieter reagieren, steht ausführlich im Artikel Darf der Vermieter Hunde oder Katzen verbieten?. Wer seinen Vertrag auf weitere unwirksame Klauseln durchsehen möchte, findet Hilfe unter Mietvertrag prüfen.

Welche Punkte bei der Abwägung zählen

  • Art, Größe und Verhalten des Tieres
  • Größe und Lage der Wohnung, etwa ob ein Garten dazugehört
  • Zahl der Tiere, die bereits im Haus leben
  • Allergien oder berechtigte Ängste anderer Hausbewohner
  • Besondere Bedürfnisse des Mieters, zum Beispiel ein Assistenz- oder Therapiehund
  • Ob es bisher Beschwerden oder Schäden gab

Keiner dieser Punkte entscheidet allein. Gerichte gewichten sie je nach Einzelfall, weshalb pauschale Aussagen wie „Hunde sind immer erlaubt“ oder „Katzen sind immer verboten“ nicht stimmen.

Beispiel: Zwei Mieter, zwei Ergebnisse

Beispiel

Wohnungskatze und großer Hund im selben Haus

In einem Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen enthält der Mietvertrag einen Zustimmungsvorbehalt für Tiere. Mieterin A fragt nach einer Katze, die nur in der Wohnung lebt. Beschwerden gibt es keine, Nachbarn haben keine Allergie gemeldet. Der Vermieter hat hier kaum Gründe für ein Nein. Mieter B möchte in seiner kleinen Wohnung im vierten Stock einen sehr großen Hund halten, und im Haus leben bereits drei Hunde, über deren Bellen es Beschwerden gab. Hier kann die Abwägung eher zugunsten des Vermieters ausfallen.

Hund zu Besuch, Schäden und Auszug

Ein Besuchshund ist etwas anderes als ein eigenes Tier. Ob der Vermieter kurze Besuche untersagen kann, klärt der Artikel Hund zu Besuch: Darf der Vermieter das verbieten?.

Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch muss der Mieter nicht ersetzen (§ 538 BGB). Zerkratzte Türen, zerbissene Leisten oder Urinflecken im Parkett gehen aber über das Übliche hinaus. Für solche Schäden haftet der Mieter. Ersatzansprüche des Vermieters verjähren sechs Monate, nachdem er die Wohnung zurückerhalten hat (§ 548 BGB).

Auch für Tierhalter gilt: Wer Dübel für Kratzbaum oder Aquarium setzt, sollte die Regeln zum Bohren in der Mietwohnung kennen.

Tipps für Mieter und Vermieter

  1. Mieter: Vor der Anschaffung von Hund oder Katze den Mietvertrag lesen und die Erlaubnis schriftlich einholen, auch wenn keine Klausel besteht.
  2. Mieter: Im Antrag Tierart, Rasse, Größe und Alter nennen und angeben, wie das Tier betreut wird.
  3. Vermieter: Anfragen im Einzelfall prüfen, die Gründe für eine Entscheidung notieren und eine Erlaubnis am besten schriftlich erteilen.
  4. Beide: Regeln fürs Treppenhaus, etwa Leinenpflicht, lassen sich in der Hausordnung festhalten.

Eine schriftliche Erlaubnis schützt beide Seiten. Sie sollte das konkrete Tier benennen, also Art, Rasse und gegebenenfalls Namen, und eventuelle Auflagen enthalten. Stirbt das Tier oder kommt ein zweites hinzu, ist für das neue Tier grundsätzlich eine eigene Anfrage sinnvoll. Mieter, die mit Tier umziehen, sprechen das Thema am besten schon bei der Besichtigung an, statt erst nach dem Einzug. So vermeiden sie Streit, bevor er entsteht. Vermieter wiederum sollten vermeiden, mit Formulierungen im Mietvertrag mehr zu regeln, als rechtlich möglich ist: Eine unwirksame Klausel hilft im Streitfall nicht weiter, eine klare Einzelfallentscheidung schon. Und wer als Mieter ein Tier hält, sollte an eine Tierhalterhaftpflicht denken, denn Schäden an der Wohnung oder bei Nachbarn können teuer werden.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter wegen eines Haustiers die Miete erhöhen?

Einen eigenen Haustier-Zuschlag sieht das Gesetz nicht vor. Die Miete lässt sich nur auf den gesetzlichen Wegen erhöhen, etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Einen Überblick gibt der Artikel zur Mieterhöhung.

Kann eine einmal erteilte Erlaubnis widerrufen werden?

Grundsätzlich bleibt eine Erlaubnis bestehen. Stört das Tier aber erheblich, beißt es oder verursacht es wiederholt Schäden, kann der Vermieter je nach Einzelfall die Abschaffung verlangen. Eine Erlaubnis gilt zudem nur für das genannte Tier, nicht automatisch für jedes weitere.

Brauche ich für einen Assistenzhund eine Erlaubnis?

Auch hier empfiehlt sich eine Anfrage beim Vermieter. Bei der Abwägung wiegt das Interesse eines Menschen mit Behinderung an seinem Assistenzhund besonders schwer, sodass ein Nein nur selten begründet sein dürfte.

Dürfen Tiere mit in den Garten der Mietwohnung?

Wenn der Garten zur Wohnung gehört und das Tier erlaubt ist, darf es ihn in der Regel nutzen. Der Mieter muss aber Schäden und Verschmutzungen vermeiden und die Pflegepflichten aus dem Vertrag beachten.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen

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