Miete bar zahlen: Darf der Vermieter das ablehnen?

Miete & Mieterhöhung · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Ob die Miete bar gezahlt werden darf, richtet sich in erster Linie nach dem Mietvertrag. Ist dort eine Überweisung oder Lastschrift vereinbart, muss der Vermieter Bargeld in der Regel nicht annehmen. Fehlt eine Regelung, ist Barzahlung grundsätzlich möglich; der Mieter sollte sich dann jede Zahlung quittieren lassen, denn im Streit muss er die Zahlung beweisen.

Der Mietvertrag legt den Zahlungsweg fest

Das Gesetz schreibt nicht vor, auf welchem Weg die Miete gezahlt wird. Es regelt nur, wann sie fällig ist: zu Beginn des Monats, spätestens bis zum dritten Werktag (§ 556b BGB). Einzelheiten zum Zahltag stehen im Artikel Wann muss die Miete gezahlt werden?

Die meisten Mietverträge sehen eine Zahlung auf ein Konto des Vermieters vor. Dann ist die Überweisung der vereinbarte Weg, und der Vermieter muss Bargeld in der Regel nicht annehmen. Er darf es aber freiwillig tun. Umgekehrt kann ein Vermieter nicht nachträglich einseitig verlangen, dass ein Mieter, der bisher überwiesen hat, künftig bar zahlt.

Regelung im MietvertragBarzahlung möglich?
Überweisung auf ein bestimmtes Konto vereinbartNur, wenn der Vermieter einverstanden ist
Lastschrift vereinbartNur, wenn der Vermieter einverstanden ist
Barzahlung ausdrücklich vereinbartJa, der Vermieter muss das Geld annehmen
Keine Regelung zum ZahlungswegGrundsätzlich ja; eine Absprache ist trotzdem sinnvoll

Muss der Vermieter Bargeld akzeptieren?

Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Gläubiger es in jedem Fall annehmen muss: Haben die Parteien einen anderen Zahlungsweg vereinbart, gilt diese Vereinbarung. Viele Vermieter bevorzugen Überweisungen, weil jede Zahlung automatisch dokumentiert ist.

Lehnt ein Vermieter angebotenes Bargeld ab, obwohl Barzahlung vereinbart oder bisher üblich war, sollte der Mieter das Angebot mit Datum und Betrag festhalten, am besten vor einem Zeugen, und den Vermieter schriftlich um Nennung einer Kontoverbindung bitten. So lässt sich später zeigen, dass der Mieter zahlungsbereit war.

Die Quittung: Was draufstehen sollte

Im Streitfall muss der Mieter beweisen, dass er gezahlt hat. Bei einer Überweisung genügt der Kontoauszug. Bei Barzahlung ist die Quittung oft der einzige Beleg. Sie sollte deshalb vollständig sein:

  • Name des Mieters und Anschrift der Wohnung
  • Betrag in Ziffern und möglichst in Worten
  • Zeitraum, für den gezahlt wird, zum Beispiel „Miete Oktober 2026“
  • Aufteilung in Kaltmiete und Betriebskostenvorauszahlung, falls möglich
  • Datum der Zahlung
  • Name und Unterschrift des Vermieters oder seines Beauftragten

Praktisch ist ein Quittungsheft mit Durchschlag: Der Mieter erhält das Original, der Vermieter behält die Kopie. Die Quittungen sollten mindestens so lange aufbewahrt werden, wie Forderungen verjähren können, bei Mietforderungen also drei Jahre ab Ende des jeweiligen Jahres (§§ 195, 199 BGB).

Barzahlung Schritt für Schritt

  1. Im Mietvertrag oder in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung festhalten, dass bar gezahlt werden darf.
  2. Einen festen Termin vereinbaren, der vor Ablauf des dritten Werktags liegt, denn das Geld muss bis dahin beim Vermieter sein.
  3. Den Betrag passend übergeben und sofort eine Quittung ausstellen lassen.
  4. Die Quittung prüfen: Betrag, Monat, Datum und Unterschrift müssen stimmen.
  5. Quittungen gesammelt aufbewahren, zum Beispiel für eine spätere Mietzahlungsbestätigung.

Beispiel

Aufteilung auf der Quittung

Die Warmmiete beträgt 780 €, davon 620 € Kaltmiete und 160 € Betriebskostenvorauszahlung. Der Mieter zahlt am 2. November 2026 bar. Die Quittung lautet: „780 € (siebenhundertachtzig Euro) Miete November 2026, davon 620 € Kaltmiete und 160 € Vorauszahlung Betriebskosten, erhalten am 02.11.2026“, mit Unterschrift des Vermieters. So ist später auch die Nebenkostenabrechnung eindeutig nachvollziehbar.

Was Vermieter bei Barzahlung beachten sollten

Bar erhaltene Mieten sind genauso Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung wie überwiesene (§ 21 EStG). Maßgeblich ist das Jahr, in dem das Geld zufließt (§ 11 EStG). Vermieter sollten die Quittungsdurchschläge deshalb geordnet aufbewahren, um die Einnahmen gegenüber dem Finanzamt belegen zu können.

Bei der Nebenkostenabrechnung müssen die bar geleisteten Vorauszahlungen korrekt abgezogen werden. Fehlen Belege, entsteht leicht Streit darüber, wie viel der Mieter schon gezahlt hat.

Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift: Die Alternativen zum Bargeld

Die Überweisung ist der häufigste Weg. Jede Zahlung erscheint auf dem Kontoauszug beider Seiten und ist damit ohne weiteren Aufwand belegt. Ein Dauerauftrag geht noch einen Schritt weiter: Der Mieter legt ihn einmal an, und die Miete wird jeden Monat automatisch pünktlich gezahlt. Ändert sich die Miete, etwa nach einer Mieterhöhung oder einer Anpassung der Vorauszahlungen, muss der Mieter den Betrag selbst anpassen.

Bei der Lastschrift zieht der Vermieter den Betrag ein. Dafür braucht er ein Mandat des Mieters. Für den Vermieter ist das bequem, für den Mieter bedeutet es weniger Kontrolle darüber, wann und wie viel abgebucht wird. Mieter sollten ihre Kontoauszüge deshalb regelmäßig prüfen. Welcher Weg gilt, sollte in jedem Fall im Mietvertrag stehen, damit später kein Streit über die Art der Zahlung entsteht.

Sonderfall Kaution in bar

Auch eine Mietkaution kann bar übergeben werden, wenn beide Seiten einverstanden sind. Der Vermieter muss eine Geldkaution aber getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen (§ 551 BGB, Abs. 3). Das Bargeld darf also nicht einfach in seiner Kasse bleiben.

Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen, siehe Kaution in Raten zahlen. Für jede Rate sollte es eine eigene Quittung geben.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter für Barzahlung eine Gebühr verlangen?

Eine solche Gebühr müsste vertraglich vereinbart sein. Ein Anspruch darauf ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Im Zweifel sollten beide Seiten einen Zahlungsweg wählen, der keine Zusatzkosten verursacht.

Kann ich die Miete bar auf das Konto des Vermieters einzahlen?

Eine Bareinzahlung auf das Vermieterkonto gilt als Zahlung auf den vereinbarten Weg, wenn das Geld dort ankommt. Der Einzahlungsbeleg dient dann als Nachweis. Mögliche Bankgebühren trägt in der Regel der Einzahlende.

Was passiert, wenn der Vermieter keine Quittung ausstellt?

Der Mieter kann die Zahlung zurückhalten, bis ihm eine Quittung angeboten wird, sollte das aber ausdrücklich und nachweisbar erklären. Einfacher ist es, dann künftig auf Überweisung umzusteigen und den Vermieter um seine Kontodaten zu bitten.

Kann ein Mieter von Bargeld auf Überweisung wechseln?

War Barzahlung vereinbart, sollte der Wechsel mit dem Vermieter abgesprochen werden. Die meisten Vermieter stimmen gern zu, weil Überweisungen einfacher zu verbuchen sind. Die neue Regelung sollte schriftlich festgehalten werden.

Darf ich die Miete unter Vorbehalt auch bar zahlen?

Ja, der Vorbehalt hängt nicht vom Zahlungsweg ab. Er sollte aber schriftlich erklärt und nicht nur mündlich bei der Übergabe erwähnt werden. Wie das geht, erklärt Miete unter Vorbehalt.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen

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