Wann muss die Miete gezahlt werden?

Miete & Mieterhöhung · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Die Miete ist zu Beginn des Monats zu zahlen, spätestens bis zum dritten Werktag (§ 556b Abs. 1 BGB). Sie wird also im Voraus gezahlt, nicht am Monatsende. Samstage zählen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für diese Zahlungsfrist nicht als Werktag, Sonntage und gesetzliche Feiertage ohnehin nicht.

Die gesetzliche Regel: Vorauszahlung bis zum dritten Werktag

Nach § 556b Abs. 1 BGB ist die Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist. Bei der üblichen Monatsmiete heißt das: Die Miete für Oktober ist Anfang Oktober fällig, nicht Ende Oktober.

„Fällig“ bedeutet, dass der Vermieter die Zahlung ab diesem Zeitpunkt verlangen kann. Der Mieter darf früher zahlen, etwa schon am Monatsende für den Folgemonat. Er muss es aber nicht: Bis zum Ablauf des dritten Werktags ist er nicht im Verzug.

Die Frist gilt für die gesamte monatliche Zahlung, also für die Kaltmiete und für die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten. Was zur sogenannten Warmmiete gehört, erklärt der Artikel Kaltmiete, Warmmiete, Bruttomiete.

Anfang oder Ende des Monats?

Die Miete wird am Anfang des Monats gezahlt, für den sie gilt. Diese Vorleistungspflicht des Mieters ist im Gesetz so vorgesehen und gilt für alle Wohnraummietverträge, die nichts anderes regeln.

Ältere Mietverträge oder individuelle Absprachen können abweichende Termine enthalten. Eine Vereinbarung, nach der der Mieter später zahlen darf, ist grundsätzlich möglich. Für den ersten Monat eines Mietverhältnisses gilt die Regel entsprechend: Beginnt der Vertrag am 1. eines Monats, ist die erste Miete bis zum dritten Werktag dieses Monats fällig.

Kommt das Gehalt oder eine Sozialleistung erst zur Monatsmitte oder zum Monatsende, ändert das an der gesetzlichen Fälligkeit nichts. Mieter in dieser Lage sollten offen mit dem Vermieter sprechen und einen späteren Zahltag schriftlich vereinbaren. Ohne eine solche Absprache gilt weiter der dritte Werktag, und jede spätere Zahlung ist verspätet.

Warum der Samstag kein Werktag ist

Im Alltag gilt der Samstag als Werktag. Für die Zahlungsfrist der Miete hat der Bundesgerichtshof jedoch entschieden, dass der Samstag nicht mitzählt, weil Banken an diesem Tag in der Regel keine Überweisungen ausführen. Gezählt werden also nur Montag bis Freitag, soweit kein gesetzlicher Feiertag ist.

MonatErster WerktagDritter Werktag (spätester Zahltag)
Oktober 2026Donnerstag, 01.10.2026Montag, 05.10.2026
November 2026Montag, 02.11.2026Mittwoch, 04.11.2026
Dezember 2026Dienstag, 01.12.2026Donnerstag, 03.12.2026
Mai 2027Montag, 03.05.2027Mittwoch, 05.05.2027

Im Oktober 2026 fällt der 3. Oktober ohnehin auf einen Samstag und ist zugleich Feiertag. Der 1. Mai 2027 ist ein Samstag und Feiertag. Feiertage, die nur in einzelnen Bundesländern gelten, verschieben die Frist nur dort.

Bis wann muss das Geld beim Vermieter sein?

Ob es auf den Tag ankommt, an dem der Mieter die Überweisung in Auftrag gibt, oder auf den Tag der Gutschrift beim Vermieter, war lange umstritten und hängt auch von den Klauseln im Mietvertrag ab. Nach der Rechtsprechung genügt es für Wohnraummieter grundsätzlich, wenn sie die Überweisung bei ausreichender Deckung rechtzeitig veranlassen.

Bei Barzahlung muss das Geld spätestens am dritten Werktag in den Händen des Vermieters sein. Ob der Vermieter Bargeld überhaupt annehmen muss, klärt der Artikel Miete bar zahlen.

Was passiert, wenn die Miete zu spät kommt?

Zahlt der Mieter nicht bis zum Ablauf des dritten Werktags, gerät er in Verzug. Der Vermieter kann dann Verzugszinsen und Ersatz eines nachweisbaren Verzugsschadens verlangen. Eine einmalige kurze Verspätung hat in der Regel keine weiteren Folgen.

Ernst wird es bei größeren Rückständen: Ist der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit mehr als einer Monatsmiete im Verzug oder über einen längeren Zeitraum mit insgesamt zwei Monatsmieten, darf der Vermieter fristlos kündigen (§ 543 BGB, Abs. 2 Nr. 3). Einzelheiten stehen im Artikel Kündigung wegen Mietrückstand.

Auch ständig unpünktliche Zahlungen können nach einer Abmahnung ein Kündigungsgrund sein, selbst wenn die Beträge am Ende vollständig gezahlt werden. Wer die Miete wegen eines Mangels mindern oder nur unter Vorbehalt zahlen möchte, sollte trotzdem pünktlich zahlen, siehe Miete unter Vorbehalt.

Beispiel: Zahltag bei einem Wochenende am Monatsanfang

Beispiel

Miete für Oktober 2026

Eine Mieterin zahlt 850 € Warmmiete per Überweisung. Der 1. Oktober 2026 ist ein Donnerstag, der 2. Oktober ein Freitag. Samstag, 3. Oktober, und Sonntag, 4. Oktober, zählen nicht. Dritter Werktag ist damit Montag, der 5. Oktober 2026. Veranlasst sie die Überweisung über 850 € am 5. Oktober bei gedecktem Konto, zahlt sie nach der Rechtsprechung grundsätzlich rechtzeitig. Wer auf Nummer sicher gehen will, überweist bereits Ende September.

Andere Zahlungen: Nachzahlung, Kaution, Mieterhöhung

  • Nebenkostennachzahlung: Für sie gilt kein fester Termin; der Mieter hat eine angemessene Zeit zur Prüfung. Wann die Abrechnung kommen muss, erklärt Nebenkostenabrechnung: Frist.
  • Kaution: Der Mieter darf sie in drei gleichen monatlichen Raten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses (§ 551 BGB).
  • Mieterhöhung: Eine erhöhte Miete ist erst ab dem Monat zu zahlen, ab dem sie wirksam wird, und dann ebenfalls bis zum dritten Werktag. Wie oft erhöht werden darf, zeigt Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Häufige Fragen

Darf der Vermieter einen früheren Zahltag als den dritten Werktag festlegen?

Eine Klausel, die den Mieter zu einer Zahlung schon vor Monatsbeginn verpflichtet, weicht zu seinem Nachteil vom Gesetz ab und ist in der Regel unwirksam. Zulässig ist es dagegen, dass der Mieter freiwillig früher zahlt.

Zählt der 24. oder 31. Dezember als Werktag?

Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Fallen sie auf einen Wochentag von Montag bis Freitag, zählen sie grundsätzlich als Werktag. Für die Miete spielen sie ohnehin selten eine Rolle, weil die Frist am Monatsanfang liegt.

Muss ich die Miete zahlen, wenn der Vermieter noch keine Kontodaten genannt hat?

Die Pflicht zur Zahlung besteht unabhängig davon. Kennt der Mieter die Kontodaten nicht, sollte er sie umgehend und nachweisbar beim Vermieter erfragen. Das schützt vor dem Vorwurf, schuldhaft zu spät gezahlt zu haben.

Gilt die Regel auch für eine Garage oder einen Stellplatz?

Ist der Stellplatz Teil des Wohnungsmietvertrags, wird die Miete dafür zusammen mit der Wohnungsmiete fällig. Bei einem separaten Vertrag kommt es auf dessen Regelung an. Mehr dazu im Artikel Stellplatz und Garage.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen

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