Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Muss der Vermieter sie ausstellen?
Kurz gesagt
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt, dass ein Mieter keine Mietrückstände hat. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht; nach der Rechtsprechung muss der Vermieter sie grundsätzlich nicht ausstellen. Der Mieter kann aber für jede Zahlung eine Quittung verlangen und seine Zahlungen alternativ mit Kontoauszügen belegen.
Was eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine schriftliche Erklärung des bisherigen Vermieters, dass der Mieter seine Miete bis zu einem bestimmten Datum vollständig gezahlt hat. Neue Vermieter verlangen sie häufig bei der Wohnungssuche, zusammen mit Einkommensnachweisen und der Selbstauskunft.
Oft werden verschiedene Begriffe für dasselbe verwendet: Mietzahlungsnachweis, Mietzahlungsbestätigung oder Vorvermieterbescheinigung. Gemeint ist immer ein Beleg, dass der Mieter zuverlässig gezahlt hat. Die Unterschiede liegen darin, wer das Dokument ausstellt und was genau es bestätigt.
Muss der Vermieter die Bescheinigung ausstellen?
Grundsätzlich nein. Kein Gesetz verpflichtet den Vermieter, eine allgemeine Bestätigung über die Schuldenfreiheit auszustellen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein solcher Anspruch in der Regel auch nicht aus dem Mietvertrag. Viele Vermieter stellen die Bescheinigung trotzdem freiwillig aus, weil sie den Auszug des Mieters erleichtert.
Anders ist es bei der Quittung: Wer eine Zahlung erhält, muss dem Zahlenden auf Verlangen eine Empfangsbestätigung ausstellen. Das gilt auch für Mieten, besonders bei Barzahlung, siehe Miete bar zahlen. Eine Quittung bestätigt aber nur einzelne Zahlungen, nicht die Schuldenfreiheit insgesamt.
Was in einer Mietzahlungsbestätigung stehen sollte
- Name des Mieters und Anschrift der Wohnung
- Beginn des Mietverhältnisses und, falls bekannt, das Ende
- Höhe der monatlichen Miete, auf Wunsch aufgeteilt in Kaltmiete und Vorauszahlungen
- Bestätigung, dass bis zu einem bestimmten Stichtag keine Mietrückstände bestehen
- Angabe, ob Nebenkostenabrechnungen ausgeglichen sind oder noch ausstehen
- Ort, Datum, Name und Unterschrift des Vermieters oder der Hausverwaltung
Weitere Angaben, etwa zum Verhalten des Mieters oder zu Streitigkeiten, gehören nicht hinein. Der Vermieter sollte nur bestätigen, was er sicher weiß, und die Angaben auf die Zahlungen beschränken.
Alternativen, wenn der Vermieter nicht mitmacht
| Nachweis | Wie er entsteht | Aussagekraft |
|---|---|---|
| Kontoauszüge | Selbst ausdrucken, Beträge und Empfänger sichtbar | Hoch für Überweisungen und Daueraufträge |
| Bestätigung der Bank über den Dauerauftrag | Bei der eigenen Bank anfordern | Zeigt die regelmäßige Zahlung, nicht jede einzelne Gutschrift |
| Gesammelte Quittungen | Bei jeder Barzahlung vom Vermieter | Hoch, wenn vollständig |
| Eigene Erklärung zur Schuldenfreiheit | Selbst verfasst und unterschrieben | Gering, nur ergänzend |
Kontoauszüge dürfen geschwärzt werden: Für den neuen Vermieter reichen die Mietzahlungen, alle anderen Buchungen gehen ihn nichts an. Die Kontoauszüge der letzten Monate zeigen die Zuverlässigkeit meist genauso gut wie eine Bescheinigung.
Darf der neue Vermieter die Bescheinigung verlangen?
Ein Vermieter darf vor Vertragsschluss nur Auskünfte verlangen, die für seine Entscheidung erforderlich sind; Datenschutz (DSGVO) und das Diskriminierungsverbot (AGG) gelten. Die Frage, ob der Bewerber seine bisherige Miete gezahlt hat, gilt in der Regel als berechtigt, weil sie das Risiko künftiger Mietrückstände betrifft.
Der neue Vermieter kann aber nicht verlangen, dass es genau eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sein muss. Legt der Bewerber gleichwertige Nachweise vor, etwa geschwärzte Kontoauszüge, ist das in der Praxis meist ausreichend. Wer zum ersten Mal mietet, zum Beispiel direkt aus dem Elternhaus, kann ohnehin keine Bescheinigung vorlegen und sollte das offen erklären.
So kommen Mieter am einfachsten an die Bescheinigung
- Den bisherigen Vermieter frühzeitig und höflich um eine Bestätigung bitten, am besten schriftlich.
- Einen fertigen Entwurf mit den nötigen Angaben beilegen; das spart dem Vermieter Arbeit.
- Einen Stichtag vorschlagen, bis zu dem die Zahlungen bestätigt werden sollen.
- Bei Ablehnung Kontoauszüge oder Quittungen als Ersatz zusammenstellen.
- Offene Posten, etwa eine noch nicht bezahlte Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung, vorher ausgleichen.
Beispiel
Kontoauszüge statt Bescheinigung
Eine Mieterin zahlt seit vier Jahren 700 € Miete per Dauerauftrag. Ihr Vermieter möchte keine Bescheinigung ausstellen. Sie druckt die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate aus, schwärzt alle anderen Buchungen und legt sie der Bewerbung bei. Daraus gehen zwölf Zahlungen von je 700 € hervor, zusammen 8.400 €, jeweils in den ersten Tagen des Monats.
Aus Sicht des Vermieters: Ausstellen oder nicht?
Für den bisherigen Vermieter spricht einiges dafür, eine zutreffende Bescheinigung auszustellen: Der Mieter findet schneller eine neue Wohnung, der Auszug verläuft planbar, und das Verhältnis bleibt bis zur Übergabe entspannt. Der Aufwand ist gering, wenn die Mietzahlungen ohnehin sauber erfasst sind.
Vorsicht ist bei der Formulierung geboten. Bestätigt der Vermieter pauschal, dass „keine Forderungen“ mehr bestehen, könnte das später als Verzicht auf noch nicht abgerechnete Nebenkosten oder Schadensersatz aus der Wohnungsrückgabe verstanden werden. Sicherer ist es, nur die Mietzahlungen bis zu einem Stichtag zu bestätigen und ausdrücklich zu vermerken, dass die Nebenkostenabrechnung für das laufende Jahr noch aussteht.
Offene Mietschulden: Was dann gilt
Bestehen noch Rückstände, wird der Vermieter keine Schuldenfreiheit bestätigen. Mietforderungen verjähren grundsätzlich nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§§ 195, 199 BGB). Mehr dazu im Artikel Wann verjähren Mietschulden?
Wer Schulden hat, sollte mit dem Vermieter eine Ratenzahlung vereinbaren und sich jede Zahlung bestätigen lassen. Hilfe für Mieter in finanziellen Schwierigkeiten zeigt Mietschulden: Wo es Hilfe gibt.
Häufige Fragen
Kostet die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Geld?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Gebühr besteht nicht. Private Vermieter stellen die Bescheinigung meist kostenlos aus. Verlangt eine Hausverwaltung eine Gebühr, sollte der Mieter vorher fragen und abwägen, ob Kontoauszüge nicht genügen.
Ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung dasselbe wie die Wohnungsgeberbestätigung?
Nein. Die Wohnungsgeberbestätigung braucht der Mieter für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nach dem Einzug, und sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 19 BMG). Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist dagegen freiwillig und betrifft nur die Zahlungen.
Kann der Vermieter die Kaution zurückhalten, bis die Bescheinigung ausgestellt ist?
Beides hat nichts miteinander zu tun. Die Kaution sichert Forderungen aus dem Mietverhältnis; der Vermieter darf nach der Rechtsprechung eine angemessene Zeit für die Abrechnung beanspruchen. Die Bescheinigung ist davon unabhängig.
Wer stellt die Bescheinigung aus, wenn eine Hausverwaltung zuständig ist?
Verwaltet eine Hausverwaltung die Wohnung, führt sie meist auch das Mietkonto. Dann ist sie der richtige Ansprechpartner für die Bestätigung. Sie handelt dabei im Auftrag des Eigentümers.
Wie lange ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gültig?
Eine feste Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Sie bestätigt die Zahlungen bis zu einem Stichtag. Neue Vermieter bevorzugen in der Regel eine aktuelle Bescheinigung.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen