Heizungsausfall: Muss der Vermieter Heizlüfter oder ein Hotel zahlen?

Mängel, Schimmel & Mietminderung · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Der Vermieter muss eine ausgefallene Heizung beheben (§ 535 BGB). Bis dahin stellen viele Vermieter Heizlüfter bereit; den zusätzlichen Strom kann der Mieter in der Regel ersetzt verlangen. Hotelkosten kommen nur in Betracht, wenn die Wohnung praktisch unbewohnbar ist und der Vermieter nicht rechtzeitig abhilft. Unabhängig davon ist die Miete für die Dauer des Ausfalls gemindert (§ 536 BGB).

Der Grundsatz: Der Vermieter muss für Wärme sorgen

Der Vermieter schuldet eine Wohnung, die zum vertragsgemäßen Gebrauch taugt, und muss sie in diesem Zustand erhalten (§ 535 BGB). Fällt die Heizung in der kalten Jahreszeit aus, muss er den Mangel so schnell wie möglich beseitigen lassen. Welche Instandhaltungspflichten ihn darüber hinaus treffen, erklärt der Artikel Instandhaltung: Was muss der Vermieter reparieren?.

Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht, Heizlüfter zu liefern oder ein Hotel zu buchen, gibt es nicht. Ansprüche des Mieters ergeben sich aus den allgemeinen Mängelrechten: Minderung der Miete, Ersatz von Aufwendungen und unter Umständen Schadensersatz nach § 536a BGB.

Heizlüfter als Übergangslösung

Kann die Heizung nicht sofort repariert werden, ist das Aufstellen elektrischer Heizgeräte die übliche Zwischenlösung. Viele Vermieter stellen sie selbst bereit, weil sie damit Folgeschäden durch Kälte und Feuchtigkeit vermeiden und die Minderung begrenzen. Mieter sollten auf die Belastbarkeit der Stromleitungen achten und nicht zu viele Geräte an einem Stromkreis betreiben.

Der Betrieb der Geräte verursacht zusätzliche Stromkosten beim Mieter. Diese Mehrkosten kann er in der Regel vom Vermieter ersetzt verlangen, weil sie nur wegen des Mangels anfallen. Wichtig ist ein Nachweis: Zählerstand vor dem ersten und nach dem letzten Einsatz notieren, Leistung der Geräte und Betriebsdauer festhalten.

Beispiel

Stromkosten für zwei Heizlüfter

Zwei Heizlüfter mit je 2 kW laufen an 5 Tagen jeweils 10 Stunden. Das ergibt 2 × 2 kW × 10 h × 5 = 200 kWh. Bei einem angenommenen Strompreis von 0,35 € je kWh entstehen Mehrkosten von 70 €. Diesen Betrag macht der Mieter mit Zählerfotos und einer kurzen Aufstellung beim Vermieter geltend.

Hotelkosten: Wann der Vermieter sie übernehmen muss

Ein Hotel ist die Ausnahme. Ersatz kommt in der Regel nur in Betracht, wenn die Wohnung wegen der Kälte praktisch nicht mehr bewohnbar ist und sich die Lage auch mit Heizgeräten nicht zumutbar überbrücken lässt – etwa weil kleine Kinder, ältere oder kranke Menschen im Haushalt leben oder die Stromversorgung keine Heizlüfter trägt.

  • Der Mieter hat den Ausfall unverzüglich gemeldet (§ 536c BGB).
  • Der Vermieter hat nicht rechtzeitig abgeholfen, etwa weil er trotz Meldung untätig blieb oder keine Ersatzgeräte gestellt hat.
  • Die Unterbringung war angemessen, also ein einfaches Hotel oder eine Pension in erreichbarer Nähe, keine Luxusunterkunft.
  • Die Kosten sind mit Rechnungen belegt.

Heizungsausfall am Wochenende

Heizungen fallen oft ausgerechnet am Freitagabend oder an Feiertagen aus. Auch dann muss der Mieter den Mangel sofort melden, am besten telefonisch und zusätzlich schriftlich. Viele Vermieter und Hausverwaltungen nennen einen Notdienst im Aushang oder im Mietvertrag – dieser ist die erste Adresse.

Ist niemand erreichbar, sollte der Mieter alle Kontaktversuche mit Uhrzeit dokumentieren. Beauftragt er selbst einen Notdienst, trägt er grundsätzlich das Risiko, ob die Kosten erstattet werden. Ersatz der erforderlichen Aufwendungen kann er vor allem verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug war (§ 536a Abs. 2 BGB). Mehr dazu im Artikel Darf der Mieter selbst einen Handwerker beauftragen?.

Mietminderung zusätzlich zu Heizlüfter oder Hotel

Die Minderung tritt unabhängig davon ein, ob Heizlüfter oder ein Hotel bezahlt werden. Stellt der Vermieter funktionierende Ersatzgeräte, kann das die Beeinträchtigung und damit die Höhe der Minderung verringern. Berechnet wird von der Bruttomiete (BGH, Urteil vom 06.04.2005, XII ZR 225/03). Einzelheiten zu den Sofortmaßnahmen und zur Höhe stehen im Artikel Heizung ausgefallen, die Rechenschritte im Artikel Mietminderung berechnen.

So machen Mieter die Kosten geltend

  1. Den Ausfall sofort melden und um Reparatur oder Ersatzgeräte bitten.
  2. Temperaturen, Dauer und Kontaktversuche dokumentieren.
  3. Beim Einsatz eigener Heizlüfter Zählerstände und Betriebszeiten festhalten.
  4. Vor einer Hotelbuchung den Vermieter informieren und eine kurze Frist setzen.
  5. Die Kosten nach dem Ende des Ausfalls schriftlich mit Belegen beim Vermieter einfordern.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter die Heizlüfter selbst stellen?

Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Viele Vermieter tun es trotzdem, weil sie so Folgeschäden und höhere Minderungen vermeiden. Setzt der Mieter eigene Geräte ein, kann er die zusätzlichen Stromkosten in der Regel ersetzt verlangen.

Darf der Mieter die Hotelkosten mit der Miete verrechnen?

Eine Verrechnung ist riskant, wenn der Vermieter den Anspruch bestreitet. Entsteht dadurch ein erheblicher Rückstand, droht im schlimmsten Fall eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Sicherer ist es, die Kosten zunächst gesondert einzufordern.

Zahlt die Hausratversicherung ein Hotel bei Heizungsausfall?

Das hängt vom einzelnen Vertrag ab. Manche Hausratversicherungen übernehmen Hotelkosten nur, wenn die Wohnung nach einem versicherten Schaden unbewohnbar ist; ein bloßer Heizungsdefekt gehört meist nicht dazu. Ein Blick in die Bedingungen klärt das.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen

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