Instandhaltung: Was muss der Vermieter reparieren?
Kurz gesagt
Der Vermieter muss die Wohnung während der gesamten Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Reparaturen an Heizung, Leitungen, Fenstern, Türen und mitvermieteten Geräten sind deshalb grundsätzlich seine Sache und seine Kosten. Der Mieter zahlt nur, wenn er den Schaden verschuldet hat oder eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag steht.
Die Grundregel: Instandhaltung ist Pflicht des Vermieters
Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Vermieter die Wohnung dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und sie in diesem Zustand erhalten. Unter Instandhaltung versteht man die laufende Pflege, damit nichts kaputtgeht. Instandsetzung meint die Reparatur, wenn doch etwas defekt ist. Beides ist grundsätzlich Aufgabe des Vermieters.
Die Pflicht gilt unabhängig davon, warum etwas kaputtgeht: Verschleiß, Alter, Witterung oder ein unbekannter Dritter. Der Mieter schuldet nur die Miete, nicht den Erhalt des Gebäudes. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch muss er ebenfalls nicht ersetzen (§ 538 BGB).
Welche Reparaturen gehören typischerweise zum Vermieter?
| Bereich | Beispiele | Zuständig in der Regel |
|---|---|---|
| Heizung und Warmwasser | Ausfall der Therme, defekte Heizkörper, Thermostatventile | Vermieter |
| Wasser und Abwasser | undichte Leitungen, Rohrbruch, Verstopfung im Hauptstrang | Vermieter |
| Fenster und Türen | undichte Fenster, klemmende Wohnungstür, defektes Schloss | Vermieter |
| Elektrik | Leitungen, Sicherungskasten, fest installierte Steckdosen | Vermieter |
| Mitvermietete Ausstattung | Einbauküche, Herd, Rollläden, Bodenbelag | Vermieter |
| Vom Mieter verursachte Schäden | Brandfleck im Parkett, eingeschlagene Scheibe | Mieter |
| Eigene Geräte des Mieters | eigene Waschmaschine, eigene Lampen | Mieter |
Für einzelne Bereiche gibt es eigene Artikel: mitvermietete Küche, Rollläden und Jalousien und verstopfte Abflüsse. Bei Ungeziefer hängt die Kostenfrage oft von der Ursache ab – dazu der Beitrag Schädlinge: Wer zahlt den Kammerjäger?.
Wann muss der Mieter eine Reparatur selbst bezahlen?
Es gibt drei typische Fälle, in denen die Kosten beim Mieter landen können:
- Verschulden: Hat der Mieter, ein Mitbewohner oder ein Gast den Schaden verursacht, muss er ihn ersetzen. Normale Abnutzung zählt nicht dazu.
- Kleinreparaturklausel: Eine wirksame Klausel im Mietvertrag kann kleine Reparaturen an häufig genutzten Teilen auf den Mieter übertragen.
- Schönheitsreparaturen: Streichen und Tapezieren sind ebenfalls Instandhaltung und damit grundsätzlich Sache des Vermieters. Nur eine wirksame Vertragsklausel kann sie auf den Mieter übertragen.
Ob ein Schaden Abnutzung oder Beschädigung ist, ist oft der eigentliche Streitpunkt. Kratzer vom normalen Wohnen sind Abnutzung; ein Wasserfleck, weil der Mieter die Blumen auf dem Parkett übergossen hat, ist dagegen eine Beschädigung.
Die Kleinreparaturklausel: Grenzen und Fallstricke
Die Kleinreparaturklausel ist nicht gesetzlich geregelt, sondern beruht auf der Rechtsprechung. Sie ist nur wirksam, wenn sie drei Voraussetzungen erfüllt: einen Höchstbetrag je einzelner Reparatur, eine Obergrenze für alle Kleinreparaturen im Jahr und die Beschränkung auf Teile, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Dazu gehören etwa Wasserhähne, Lichtschalter sowie Tür- und Fenstergriffe.
Als zulässig werden häufig 100 bis 150 € je Reparatur genannt, einige Gerichte halten nur bis 100 € für angemessen. Für die Jahresgrenze gilt als Orientierung etwa 8 % der Jahresnettokaltmiete. Fehlt eine der Grenzen, ist die gesamte Klausel unwirksam. Wichtig: Liegt eine Reparatur über dem Höchstbetrag, muss der Mieter nicht den Anteil bis zur Grenze zahlen, sondern der Vermieter übernimmt die gesamten Kosten.
Beispiel
Kleinreparatur oder nicht?
Im Mietvertrag steht angenommen eine Grenze von 100 € je Reparatur und 8 % der Jahresnettokaltmiete. Die Nettokaltmiete beträgt 700 € im Monat, also 8.400 € im Jahr; die Jahresgrenze liegt damit bei 672 €. Ein tropfender Wasserhahn wird für 85 € repariert: Das zahlt der Mieter. Später fällt der Duschkopf samt Armatur aus, die Reparatur kostet 180 €. Weil der Betrag über 100 € liegt, zahlt der Vermieter die vollen 180 €, nicht nur 80 €. Ein Defekt an der Heizungstherme fällt ohnehin nicht unter die Klausel, weil der Mieter darauf keinen unmittelbaren Zugriff hat.
Reparaturkosten gehören nicht in die Nebenkosten
Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sind keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Der Vermieter darf sie nicht über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilen. Umlagefähig sind nur laufende Kosten wie Wartung oder Reinigung, soweit sie im Mietvertrag vereinbart sind. Die Abgrenzung zwischen Wartung und Reparatur spielt etwa bei Heizungswartung und Schornsteinfeger eine Rolle.
So läuft eine Reparatur durch den Vermieter ab
- Der Mieter meldet den Mangel unverzüglich, am besten schriftlich mit Fotos (§ 536c BGB).
- Der Vermieter prüft den Mangel und beauftragt einen Handwerker. Er entscheidet, welchen Betrieb er beauftragt.
- Der Mieter ermöglicht nach Ankündigung den Zutritt zur Wohnung, damit repariert werden kann.
- Bis zur Beseitigung ist die Miete je nach Beeinträchtigung kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB).
- Reagiert der Vermieter nicht, setzt der Mieter schriftlich eine angemessene Frist.
Wie eine Mängelanzeige formuliert wird, zeigt der Artikel Mängel melden. Zum Zutritt für Handwerker gibt es einen eigenen Beitrag: Muss der Mieter Handwerker in die Wohnung lassen?
Wenn der Vermieter nicht repariert
Bleibt der Vermieter untätig, hat der Mieter mehrere Möglichkeiten. Er kann die Miete mindern und bis zur Reparatur einen Teil der Miete zurückbehalten. Ist der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug, darf der Mieter den Mangel auch selbst beheben lassen und die Kosten ersetzt verlangen (§ 536a Abs. 2 BGB). Wann das erlaubt ist und was dabei schiefgehen kann, erklärt der Artikel Darf der Mieter selbst einen Handwerker beauftragen?
Ein Überblick über alle Rechte bei hartnäckig ignorierten Mängeln steht im Artikel Vermieter behebt Mängel nicht.
Größere Arbeiten: Erhaltung und Modernisierung
Neben der Reparatur einzelner Defekte muss der Mieter auch größere Erhaltungsmaßnahmen dulden, etwa die Sanierung von Leitungen oder des Daches (§ 555a BGB). Davon zu trennen sind Modernisierungen, die die Wohnung verbessern, zum Beispiel eine neue Heizungsanlage oder eine Dämmung. Für sie gelten eigene Duldungs- und Ankündigungsregeln (§ 555d BGB), und sie können anders als reine Reparaturen eine Mieterhöhung auslösen.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter den Handwerker aussuchen?
Ja, grundsätzlich entscheidet der Vermieter, welchen Betrieb er mit der Reparatur beauftragt, weil er die Kosten trägt. Der Mieter muss dem beauftragten Handwerker nach Ankündigung Zutritt gewähren. Einen eigenen Handwerker darf der Mieter nur in Ausnahmefällen auf Kosten des Vermieters beauftragen.
Muss der Mieter die Anfahrtskosten des Handwerkers zahlen?
Nur, wenn eine wirksame Kleinreparaturklausel greift oder der Mieter den Schaden verschuldet hat. Bei einer Kleinreparatur zählen Anfahrt und Arbeitszeit zum Gesamtbetrag; übersteigt die Rechnung den Höchstbetrag, zahlt der Vermieter alles.
Gilt die Instandhaltungspflicht auch bei einer vermieteten Eigentumswohnung?
Ja. Gegenüber dem Mieter ist der vermietende Eigentümer verantwortlich, auch wenn die Ursache im Gemeinschaftseigentum liegt, etwa an Fenstern oder Leitungen. Er muss sich dann intern mit der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter um die Reparatur kümmern.
Kann der Mietvertrag alle Reparaturen auf den Mieter abwälzen?
Nein. Eine Klausel, nach der der Mieter pauschal alle Reparaturen zahlen muss, ist in einem Formularmietvertrag unwirksam. Zulässig ist nur eine begrenzte Kleinreparaturklausel mit Einzel- und Jahreshöchstbetrag.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen