Richtig lüften und heizen: Die Pflichten des Mieters gegen Schimmel

Mängel, Schimmel & Mietminderung · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Ja, Mieter müssen die Wohnung in zumutbarem Umfang lüften und heizen, denn sie sind zum sorgsamen Umgang mit der Mietsache verpflichtet. Eine feste gesetzliche Vorgabe, wie oft und wie lange, gibt es nicht. Die Wohnung muss so beschaffen sein, dass bei üblichem Wohnverhalten kein Schimmel entsteht; tritt Schimmel trotz normalen Lüftens auf, liegt die Ursache häufig in der Bausubstanz und damit beim Vermieter.

Muss der Mieter lüften und heizen?

Ausdrücklich steht eine Lüftungspflicht nicht im Gesetz. Sie ergibt sich aber aus dem Mietvertrag: Der Mieter darf die Wohnung nur vertragsgemäß gebrauchen und muss Schäden an der Mietsache vermeiden. Dazu gehört, dass er die Feuchtigkeit, die beim Wohnen entsteht, durch Lüften abführt und die Räume so weit beheizt, dass sich an Wänden kein Kondenswasser niederschlägt.

Beim Kochen, Duschen, Wäschetrocknen, durch Pflanzen und allein durch Atmen gibt ein Haushalt jeden Tag viel Wasser an die Raumluft ab. Wird diese Feuchtigkeit nicht abgeführt, schlägt sie sich an kühlen Stellen nieder, etwa an Außenwänden, in Zimmerecken oder hinter Schränken. Dort kann Schimmel wachsen. Einen Überblick über alle weiteren Mieterpflichten gibt der Artikel Pflichten des Mieters.

Was gilt als richtiges Lüften und Heizen?

Weder das Gesetz noch die Rechtsprechung legen feste Zeiten fest. Verlangt wird ein Verhalten, das im Alltag zumutbar ist. Als bewährt gelten diese Grundregeln:

  • Stoßlüften statt Kippen: Fenster mehrmals am Tag ganz öffnen, am besten gegenüberliegende Fenster gleichzeitig (Querlüften). Dauerhaft gekippte Fenster kühlen die Wände aus, ohne viel Feuchtigkeit abzuführen.
  • Nach Feuchtequellen sofort lüften: direkt nach dem Duschen, Baden, Kochen und morgens nach dem Aufstehen im Schlafzimmer.
  • Alle Räume beheizen: Auch wenig genutzte Räume nicht völlig auskühlen lassen und Türen zu kühleren Räumen geschlossen halten, damit warme, feuchte Luft dort nicht kondensiert.
  • Luftzirkulation ermöglichen: Große Möbel mit etwas Abstand zu Außenwänden stellen, Heizkörper nicht zustellen oder mit Vorhängen verdecken.
  • Wäsche möglichst nicht in der Wohnung trocknen, oder den Raum dabei besonders gut lüften.

Was Vermieter nicht verlangen dürfen

Die Pflicht des Mieters hat Grenzen. Eine Wohnung muss so gebaut und ausgestattet sein, dass bei üblichem Wohnverhalten kein Schimmel entsteht. Muss ein berufstätiger Mieter tagsüber alle paar Stunden nach Hause kommen, um zu lüften, oder darf er an Außenwänden überhaupt keine Möbel aufstellen, spricht vieles für einen Mangel der Wohnung. Was zumutbar ist, beurteilen Gerichte jeweils im Einzelfall.

Klauseln im Mietvertrag, die dem Mieter starre, praxisferne Lüftungszeiten vorschreiben, sind deshalb problematisch. Hinweise zum Lüften sind zulässig und sinnvoll, sie können aber bauliche Mängel nicht auf den Mieter abwälzen. Auch für die Heizperiode gilt: Der Vermieter muss die Heizung so betreiben, dass ausreichend warme Temperaturen erreichbar sind – mehr dazu im Artikel Heizperiode.

Schimmel trotz Lüften: Woran kann es liegen?

Tritt Schimmel auf, obwohl regelmäßig gelüftet und geheizt wird, liegt die Ursache oft im Gebäude. Typische Gründe sind:

Mögliche UrsacheTypisches Anzeichen
Wärmebrücke, z. B. an Ecken, Deckenanschlüssen oder RollladenkästenSchimmel immer an derselben kalten Stelle
Feuchte Außenwand durch Schlagregen oder schadhaften PutzFeuchte Flecken nach Regen, auch außen sichtbar
Aufsteigende Feuchtigkeit im MauerwerkFeuchte Wände knapp über dem Boden, Salzausblühungen
Undichte Leitung, Dach oder FensterPlötzlich auftretende, wachsende Feuchtflecken
Neue, sehr dichte Fenster ohne angepasstes LüftungskonzeptSchimmel erstmals nach Fenstertausch

Im Streit gilt eine gestufte Beweislast: Zunächst muss der Vermieter ausschließen, dass die Ursache in der Bausubstanz liegt. Gelingt ihm das, muss der Mieter darlegen, dass er ausreichend gelüftet und geheizt hat. Wie die Haftung im Einzelnen verteilt ist, erklärt der Artikel Schimmel: Wer haftet?. Mieter sollten Schimmel in jedem Fall unverzüglich melden – das schreibt § 536c BGB vor.

Beispiel

Schimmel hinter dem Kleiderschrank

Angenommen, in einem Schlafzimmer steht ein Kleiderschrank mit wenigen Zentimetern Abstand an der Außenwand. Der Mieter lüftet morgens und abends stoßweise und heizt das Zimmer mäßig. Trotzdem bildet sich hinter dem Schrank Schimmel. Ein Sachverständiger stellt fest, dass die Wand an dieser Stelle wegen einer Wärmebrücke deutlich kälter ist als der Rest des Raums. Da das Aufstellen eines Schranks übliches Wohnverhalten ist, liegt die Ursache hier beim Gebäude.

Muss der Mieter den Keller lüften?

Für ein mitvermietetes Kellerabteil gilt der gleiche Grundsatz wie für die Wohnung: Der Mieter muss sorgsam damit umgehen. Eine allgemeine Pflicht, einen Keller regelmäßig zu lüften, besteht aber in der Regel nur, wenn Mietvertrag oder Hausordnung sie vorsehen oder der Keller entsprechende Fenster hat. Gemeinschaftlich genutzte Kellerräume muss grundsätzlich der Vermieter instand halten.

Ältere Keller sind oft nicht zum dauerhaften Aufbewahren feuchtigkeitsempfindlicher Gegenstände geeignet. Mieter sollten dort keine Polstermöbel, Kartons mit Dokumenten oder Kleidung lagern, ohne auf das Raumklima zu achten. Im Sommer ist Vorsicht geboten: Wird der kühle Keller bei warmem Wetter gelüftet, kann sich die feuchte Außenluft an den Wänden niederschlagen. Besser wird in den kühleren Morgenstunden gelüftet. Ist ein trockener Keller vertraglich vereinbart und wird er feucht, kann ein Mangel vorliegen, den der Mieter anzeigen sollte.

Folgen, wenn der Mieter seine Pflichten verletzt

Entsteht Schimmel nachweislich durch unzureichendes Lüften oder Heizen, kann der Mieter die Miete nicht mindern. Er muss dem Vermieter zudem die Kosten der Beseitigung ersetzen. Kleine Flecken auf Fugen oder Dichtungen kann er selbst entfernen, wie der Artikel Schimmel selbst entfernen erklärt. Bei hartnäckigem Fehlverhalten trotz Abmahnung kommt im Ausnahmefall sogar eine Kündigung in Betracht.

Häufige Fragen

Darf ich als Mieter bei Abwesenheit die Heizung ganz abdrehen?

Bei kurzer Abwesenheit ist es in der Regel zulässig, die Heizung herunterzudrehen. Die Räume sollten aber nicht so stark auskühlen, dass sich Kondenswasser bildet oder im Winter Leitungen einfrieren. Bei längerer Abwesenheit sollte eine Grundtemperatur gehalten werden.

Muss ich lüften, wenn ich tagsüber arbeite?

Verlangt wird nur, was zumutbar ist. Berufstätige lüften vor dem Verlassen der Wohnung und nach der Rückkehr. Reicht das bei normaler Nutzung nicht aus, um Schimmel zu verhindern, spricht dies eher für einen Mangel der Wohnung.

Darf ich Wäsche in der Wohnung trocknen?

Grundsätzlich ja, wenn kein Trockenraum zur Verfügung steht oder der Mietvertrag nichts anderes wirksam regelt. Dann muss der Mieter allerdings besonders gut lüften, weil nasse Wäsche viel Feuchtigkeit abgibt.

Hilft ein Luftentfeuchter gegen Schimmel?

Ein Luftentfeuchter kann die Raumfeuchtigkeit senken und als Ergänzung sinnvoll sein. Er ersetzt aber weder das Lüften noch die Beseitigung baulicher Ursachen. Der Vermieter kann grundsätzlich nicht verlangen, dass der Mieter dauerhaft ein Gerät betreibt, um einen Baumangel auszugleichen.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen

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