Schimmel selbst entfernen: Dürfen Mieter das?

Mängel, Schimmel & Mietminderung · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Oberflächlichen Schimmel in geringem Umfang, etwa auf Fugen oder Fensterdichtungen, dürfen Mieter in der Regel selbst entfernen – das gehört zur normalen Pflege der Wohnung. Größeren oder immer wiederkehrenden Befall müssen sie dem Vermieter anzeigen (§ 536c BGB), denn die Beseitigung von Mängeln ist seine Aufgabe (§ 535 BGB). Wer eigenmächtig saniert, riskiert, Beweise zu zerstören und auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Grundsatz: Mängel beseitigt der Vermieter

Der Vermieter muss die Wohnung während der gesamten Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Schimmel, der auf einen baulichen Mangel zurückgeht, muss deshalb er beseitigen lassen – auf eigene Kosten. Mieter sind nicht verpflichtet, einen solchen Schaden selbst zu sanieren.

Anders ist es bei der normalen Reinigung. Wer eine Wohnung nutzt, hält sie sauber. Dazu gehört, dass sich auf Duschfugen, Fensterrahmen oder Gummidichtungen durch Kondenswasser keine dauerhaften Beläge bilden. Solche kleinen Flecken zu entfernen, ist in der Regel Sache des Mieters und keine Mängelbeseitigung im rechtlichen Sinn.

Wann Mieter selbst Hand anlegen dürfen – und wann nicht

BefundSelbst entfernen?Vermieter informieren?
Einzelne dunkle Punkte auf Silikonfugen oder FensterdichtungenJa, mit üblichen ReinigungsmittelnNur wenn er wiederkommt
Kleiner Fleck an der Wand nach KondenswasserOberflächlich abwischen ist möglichJa, zur Sicherheit melden
Großflächiger Befall an Wänden oder DeckenNeinJa, unverzüglich
Schimmel hinter Tapeten, Verkleidungen oder im MauerwerkNeinJa, unverzüglich
Befall nach Wasserschaden oder bei feuchten WändenNeinJa, unverzüglich

Die Grenze liegt dort, wo es nicht mehr um Sauberkeit geht, sondern um eine Ursache in der Bausubstanz: feuchte Außenwände, Wärmebrücken, undichte Leitungen oder Nässe nach einem Wasserschaden. Hier hilft Abwischen nicht, der Schimmel kommt wieder. Auch Tapeten abzureißen oder Putz abzuschlagen ist kein harmloses Reinigen mehr, sondern ein Eingriff in die Mietsache.

Warum eigenmächtiges Sanieren riskant ist

  • Beweise gehen verloren: Ist der Befall entfernt, lässt sich die Ursache kaum noch klären. Das schwächt die Position des Mieters bei Mietminderung oder Schadensersatz.
  • Kosten bleiben beim Mieter: Wer ohne vorherige Mängelanzeige einen Fachbetrieb beauftragt, kann die Kosten in der Regel nicht vom Vermieter zurückverlangen.
  • Die Ursache bleibt: Überstreichen oder Abwischen beseitigt nur das Sichtbare. Wächst der Schimmel nach, beginnt der Streit von vorn.
  • Gesundheit: Beim Entfernen werden Sporen freigesetzt. Bei größeren Flächen ist Fachwissen und Schutzausrüstung nötig.

Schimmel in Badfugen: Wer muss was tun?

Das Bad ist der häufigste Ort für Schimmel, weil beim Duschen viel Feuchtigkeit entsteht. Dunkle Punkte auf Silikonfugen entstehen oft, wenn Wasser auf den Fugen stehen bleibt und der Raum danach nicht ausreichend gelüftet wird. Regelmäßiges Abtrocknen und Reinigen der Fugen gehört zur Pflege der Wohnung, die dem Mieter obliegt. Worauf es beim Lüften nach dem Duschen ankommt, erklärt der Artikel Richtig lüften und heizen.

Hat sich der Schimmel tief in das Silikon eingefressen, hilft Reinigen oft nicht mehr: Die Fuge muss erneuert werden. Silikonfugen sind Verschleißteile, sie werden mit der Zeit spröde und undicht. Das Erneuern verschlissener Fugen ist grundsätzlich Instandhaltung und damit Sache des Vermieters. Mieter müssen dafür nur aufkommen, wenn sie den Schaden durch mangelnde Pflege verursacht haben oder der Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel enthält.

Eine Kleinreparaturklausel ist nur wirksam, wenn sie einen Höchstbetrag je Reparatur, eine Jahresgrenze und eine Beschränkung auf Teile enthält, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Ob Silikonfugen darunter fallen, ist umstritten und hängt vom Einzelfall ab. Mehr zur Abgrenzung erklärt der Artikel Instandhaltung: Was muss der Vermieter reparieren?.

Beispiel

Fugenerneuerung mit Kleinreparaturklausel

Angenommen, der Mietvertrag enthält eine wirksame Kleinreparaturklausel mit einer Obergrenze von 100 € je Reparatur. Ein Fachbetrieb erneuert die verschimmelten Fugen an der Dusche für 85 €. Fällt die Fuge unter die Klausel, trägt der Mieter die 85 €. Hätte die Reparatur 160 € gekostet, müsste der Vermieter den gesamten Betrag zahlen, denn bei Überschreiten der Grenze zahlt der Mieter nichts – auch nicht anteilig die ersten 100 €.

Richtig vorgehen bei Schimmel in der Mietwohnung

  1. Befall fotografieren, Größe und Ort notieren.
  2. Bei kleinen Flecken auf Fugen oder Dichtungen: vorsichtig reinigen, Oberfläche trocknen und beobachten, ob der Schimmel wiederkommt.
  3. Bei größerem, wiederkehrendem oder verstecktem Befall: nichts entfernen, sondern dem Vermieter schriftlich den Mangel anzeigen.
  4. Dem Vermieter eine angemessene Frist zur Prüfung und Beseitigung setzen und ihm Zutritt ermöglichen.
  5. Lüften und Heizen weiter dokumentieren, damit später nachvollziehbar ist, dass das Wohnverhalten nicht die Ursache war.

Die Anzeigepflicht ist wichtig: Mieter müssen Mängel unverzüglich melden (§ 536c BGB). Wer das versäumt, verliert unter Umständen sein Minderungsrecht und kann für den Schaden haften, der durch die späte Meldung größer wird. Wie eine Mängelanzeige aufgebaut ist, zeigt der Artikel Mängel melden.

Wenn der Vermieter nichts unternimmt: Selbstvornahme

Reagiert der Vermieter auf die Mängelanzeige nicht und gerät er mit der Beseitigung in Verzug, darf der Mieter den Mangel selbst beseitigen lassen und Ersatz der erforderlichen Kosten verlangen (§ 536a Abs. 2 BGB). Voraussetzung ist in der Regel, dass der Vermieter zuvor ausdrücklich unter Fristsetzung zur Beseitigung aufgefordert wurde.

Auch dann sollte ein Fachbetrieb beauftragt werden, der die Ursache ermittelt und nicht nur die Oberfläche behandelt. Welche Schritte dabei zu beachten sind, erklärt der Artikel Darf der Mieter selbst einen Handwerker beauftragen?.

Häufige Fragen

Welches Mittel eignet sich für kleine Schimmelflecken?

Für glatte Oberflächen wie Fliesen, Fugen oder Fensterrahmen werden häufig Alkohol-Lösungen verwendet, da sie weniger reizend sind als chlorhaltige Mittel. Wichtig ist, danach gründlich zu lüften und die Fläche trocken zu halten. Bei porösen Untergründen wie Putz oder Tapete dringt Schimmel oft tiefer ein, hier reicht Reinigen meist nicht.

Darf ich Schimmel einfach überstreichen?

Das ist nicht zu empfehlen. Farbe verdeckt den Befall nur, die Ursache bleibt und der Schimmel wächst in der Regel durch. Außerdem lässt sich später kaum noch nachweisen, wie groß der Schaden war.

Muss ich beim Auszug verschimmelte Silikonfugen erneuern?

Normale Abnutzung muss der Mieter nicht ersetzen (§ 538 BGB). Sind die Fugen allein durch Alterung verschlissen, ist das Sache des Vermieters. Anders kann es sein, wenn die Fugen wegen mangelnder Reinigung verschimmelt sind.

Wer zahlt, wenn Schimmel meine Möbel beschädigt?

Liegt die Ursache in der Bausubstanz und hat der Vermieter den Mangel zu vertreten, kann der Mieter Schadensersatz verlangen. Geht der Schimmel auf falsches Lüften oder Heizen zurück, trägt der Mieter den Schaden selbst.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen