Mieterselbstauskunft: Vorlage mit zulässigen Fragen

Mietvertrag & Zusammenleben · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Eine gute Vorlage für die Mieterselbstauskunft enthält nur Fragen, die für die Vermietung erforderlich sind: Kontaktdaten, Zahl der Bewohner, Beruf, Nettoeinkommen, Zwangsvollstreckungen und besondere Nutzungen wie Haustiere. Fragen nach Religion, Herkunft, Familienplanung oder Mieterverein gehören nicht hinein. Das Muster unten lässt sich kopieren, als PDF speichern und ausdrucken.

Worauf es bei einer Vorlage ankommt

Viele Formulare im Umlauf fragen mehr ab, als erlaubt ist. Das schadet beiden Seiten: Bewerber dürfen unzulässige Fragen falsch beantworten, und der Vermieter hat unnötige personenbezogene Daten, für die er nach der DSGVO verantwortlich ist. Eine gute Vorlage ist deshalb kurz und beschränkt sich auf das, was für die Entscheidung wirklich zählt.

Welche Fragen im Einzelnen zulässig sind und warum, erklärt der Grundlagenbeitrag Mieterselbstauskunft: Welche Fragen sind erlaubt?. Dieser Beitrag liefert das fertige Formular und zeigt, wie Vermieter es sinnvoll einsetzen.

Vorlage: Mieterselbstauskunft zum Kopieren

Mieterselbstauskunft
Mieterselbstauskunft

für die Wohnung: (Anschrift, Lage und Größe der Wohnung)
Vermieter: (Name und Anschrift des Vermieters)

1. Angaben zum Bewerber
Name, Vorname: (Name des Bewerbers)
Derzeitige Anschrift: (Anschrift)
Telefon und E-Mail: (Kontaktdaten)

2. Angaben zum Mitbewerber, falls zwei Personen den Vertrag unterschreiben
Name, Vorname: (Name)
Derzeitige Anschrift: (Anschrift)

3. Einziehende Personen
Anzahl der Personen insgesamt: (Zahl)
Davon Erwachsene: (Zahl), davon Kinder: (Zahl)

4. Beruf und Einkommen
Beruf: (Beruf)
Arbeitgeber: (Name des Arbeitgebers)
Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts: (Betrag) €

5. Zahlungsfähigkeit
Laufen gegen Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen?  ja / nein
Haben Sie in den letzten Jahren eine Vermögensauskunft abgegeben?  ja / nein
Wurde über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet?  ja / nein

6. Nutzung der Wohnung
Sollen Haustiere gehalten werden (außer Kleintieren)?  ja / nein, falls ja: (Tierart)
Soll in der Wohnung ein Gewerbe betrieben werden?  ja / nein, falls ja: (Art)

7. Gewünschter Einzugstermin: (Datum)

Datenschutzhinweis: Die Angaben werden nur für die Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrags verwendet. Kommt kein Vertrag zustande, werden sie nach Vergabe der Wohnung gelöscht beziehungsweise vernichtet.

Ich versichere, dass meine Angaben vollständig und richtig sind. Die Selbstauskunft ist freiwillig.

(Ort, Datum)
(Unterschrift Bewerber)          (Unterschrift Mitbewerber)

Was bewusst nicht im Formular steht

Die Vorlage verzichtet auf alle Fragen, die nach dem Datenschutzrecht nicht erforderlich sind oder nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu Benachteiligungen führen können. Dazu gehören insbesondere:

  • Religion, ethnische Herkunft und Staatsangehörigkeit.
  • Familienstand, Schwangerschaft und Kinderwunsch.
  • Krankheiten, Behinderungen und Vorstrafen.
  • Mitgliedschaft in einer Partei, Gewerkschaft oder einem Mieterverein.
  • Detaillierte Vermögensverhältnisse, Kontoauszüge und bestehende Kredite.
  • Bankverbindung – sie wird erst mit dem Mietvertrag gebraucht.

Wann welche Unterlagen verlangt werden dürfen

Der richtige Zeitpunkt ist genauso wichtig wie der Inhalt. Nach der Auffassung der Datenschutzbehörden dürfen Vermieter nicht schon beim ersten Kontakt einen vollständigen Satz Unterlagen verlangen. Ein gestuftes Vorgehen ist in der Regel richtig:

PhaseWas verlangt werden darf
Anfrage und BesichtigungName und Kontaktdaten
Nach der Besichtigung, bei ernsthaftem InteresseAusgefüllte Selbstauskunft wie in der Vorlage
Vor der Entscheidung für einen BewerberEinkommensnachweise, Bonitätsauskunft
Bei VertragsschlussBankverbindung, Ausweis zur Identitätsprüfung

Für die Bonität legen Bewerber meist selbst eine Schufa-Auskunft vor. Was darin steht und wie man sie bekommt, beschreibt der Beitrag Schufa-Auskunft für die Wohnungssuche.

So setzen Vermieter die Vorlage richtig ein

  1. Die Anschrift der Wohnung und den eigenen Namen in die Vorlage eintragen, bevor sie an Bewerber geht.
  2. Das Formular erst nach der Besichtigung an Interessenten geben, die die Wohnung wirklich wollen.
  3. Ausgefüllte Formulare geschützt aufbewahren – Papier im verschlossenen Schrank, Dateien nicht in offenen Ordnern.
  4. Nach der Auswahl einen Mietvertrag erstellen; Hinweise dazu bietet der Beitrag Mietvertrag-Vorlage.
  5. Die Formulare der abgelehnten Bewerber vernichten oder löschen, sobald die Wohnung vergeben ist.

Beispiel

Einkommen und Miete ins Verhältnis setzen

Ein Paar gibt in der Selbstauskunft ein Nettoeinkommen von zusammen 3.600 € im Monat an. Die Warmmiete der Wohnung beträgt 1.080 €. Die Miete macht damit 30 % des Haushaltseinkommens aus (1.080 € geteilt durch 3.600 € = 0,30). Eine gesetzliche Grenze für dieses Verhältnis gibt es nicht; viele Vermieter nutzen es aber als eigene Orientierung für ihre Auswahl.

Formular als PDF oder digital?

Ob Papier, PDF oder Online-Formular: Rechtlich gilt für alle Formen dasselbe. Entscheidend ist, dass nur zulässige Fragen gestellt und die Daten sicher verarbeitet werden. Bei digitalen Formularen und E-Mails sollte der Vermieter darauf achten, wer außer ihm Zugriff auf das Postfach oder den Speicherort hat. Eine Unterschrift ist für die Selbstauskunft nicht zwingend, schafft aber Klarheit, wer die Angaben gemacht hat.

Häufige Fragen

Ist eine Mieterselbstauskunft aus dem Internet automatisch zulässig?

Nein. Viele verbreitete Formulare enthalten Fragen, die nicht erforderlich oder sogar diskriminierend sind. Vermieter sollten jedes Formular vor der Nutzung durchsehen und unzulässige Fragen streichen.

Muss jeder erwachsene Mitbewohner eine eigene Selbstauskunft ausfüllen?

Sinnvoll ist das für alle, die den Mietvertrag mit unterschreiben sollen, weil sie dann für die Miete haften. Für weitere Mitbewohner genügen in der Regel Name und Anzahl der Personen.

Kann ich als Mieter eine eigene Selbstauskunft mitbringen?

Ja. Eine vorbereitete Mappe mit Selbstauskunft, Einkommensnachweisen und Bonitätsauskunft wirkt professionell. Mieter sollten darin aber nur zulässige Angaben machen und nicht mehr preisgeben als nötig.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen

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