Schufa-Auskunft für die Wohnungssuche: Was drinsteht und wie man sie bekommt
Kurz gesagt
Für die Wohnungssuche legen Mieter dem Vermieter meist eine Bonitätsauskunft der Schufa vor. Sie zeigt, ob negative Zahlungsereignisse gespeichert sind, verrät aber keine Details wie Kontostände oder einzelne Kredite. Kostenlos gibt es die Datenkopie nach der DSGVO; sie ist aber für den eigenen Gebrauch gedacht. Die kompaktere Bonitätsauskunft für Vermieter bietet die Schufa kostenpflichtig an.
Warum Vermieter eine Schufa-Auskunft sehen wollen
Die Schufa ist eine private Auskunftei. Sie sammelt Informationen darüber, wie Menschen mit Verträgen und Krediten umgehen. Vermieter wollen vor Vertragsschluss wissen, ob ein Bewerber seine Miete voraussichtlich zuverlässig zahlt. Neben der Mieterselbstauskunft mit Angaben zum Einkommen gilt die Schufa-Auskunft deshalb als übliche Bewerbungsunterlage.
Eine gesetzliche Pflicht, eine Schufa-Auskunft vorzulegen, gibt es nicht. Wer sie verweigert, muss aber damit rechnen, dass der Vermieter sich für einen anderen Bewerber entscheidet. In der Regel legt der Mieter die Auskunft selbst vor. Ob der Vermieter sie auch direkt abfragen darf, klärt der Beitrag Darf der Vermieter selbst eine Schufa-Auskunft einholen?.
Welche Schufa-Auskunft gibt es – und welche braucht der Vermieter?
Mieter verwechseln oft zwei verschiedene Dokumente. Beide stammen von der Schufa, sind aber für unterschiedliche Zwecke gedacht:
| Merkmal | Datenkopie nach DSGVO | Bonitätsauskunft |
|---|---|---|
| Zweck | Eigene Kontrolle der gespeicherten Daten | Weitergabe an Vermieter oder Vertragspartner |
| Kosten | Kostenlos | Kostenpflichtig |
| Umfang | Alle gespeicherten Daten, auch Kredite und Konten | Nur das Wesentliche zur Zahlungsfähigkeit |
| Für Vermieter geeignet? | Nur eingeschränkt – verrät zu viel | Ja, dafür gedacht |
Was steht in der Schufa-Auskunft für Vermieter?
Die Bonitätsauskunft für Vermieter ist bewusst knapp gehalten. Sie enthält in der Regel:
- Name, Geburtsdatum und Anschrift der Person, damit der Vermieter die Identität abgleichen kann.
- Eine Aussage, ob negative Zahlungserfahrungen gespeichert sind, etwa unbezahlte Rechnungen nach Mahnverfahren oder gekündigte Kredite.
- Hinweise auf gerichtliche Einträge wie eine Vermögensauskunft oder ein Insolvenzverfahren, soweit vorhanden.
- Das Ausstellungsdatum, damit der Vermieter sieht, wie aktuell die Auskunft ist.
Nicht enthalten sind Einkommen, Kontostände, Vermögen oder die Liste aller Verträge. Positive Informationen, etwa ein ordnungsgemäß bedienter Kredit, schaden in der Regel nicht. Entscheidend für Vermieter ist, ob Negativmerkmale auftauchen.
So bekommen Mieter ihre Schufa-Auskunft
- Auf der offiziellen Website der Schufa zwischen der kostenlosen Datenkopie und der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft wählen.
- Die Identität nachweisen, je nach Verfahren online mit dem Personalausweis oder per Formular mit Ausweiskopie.
- Die Bonitätsauskunft wird je nach gewähltem Weg digital bereitgestellt oder per Post verschickt; die Datenkopie kommt in der Regel per Post oder im Online-Konto.
- Die Auskunft vor der Weitergabe prüfen: Stimmen Name, Anschrift und alle Einträge?
- Dem Vermieter nur die Bonitätsauskunft oder eine geschwärzte Datenkopie geben – nicht mehr, als nötig ist.
Wer rechtzeitig vor der Wohnungssuche die Auskunft besorgt, hat sie bei der Besichtigung schon parat. Da Vermieter aktuelle Unterlagen erwarten, sollte das Dokument nicht zu alt sein. Eine feste Frist dafür gibt es nicht.
Schufa-Auskunft kostenlos: Was geht und was nicht
Jeder hat nach der DSGVO das Recht, von der Schufa kostenlos zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert sind. Dieses Recht betrifft die Datenkopie. Die speziell für Vermieter aufbereitete Bonitätsauskunft ist dagegen eine kostenpflichtige Leistung. Über die aktuellen Preise informiert die Schufa selbst.
Beispiel
Kostenlose Datenkopie für die Bewerbung nutzen
Ein Mieter bewirbt sich auf eine Wohnung und will kein Geld für die Bonitätsauskunft ausgeben. Er fordert die kostenlose Datenkopie an. Sie zeigt ein Girokonto, eine Kreditkarte, einen Handyvertrag und einen laufenden Ratenkredit – aber keine Negativmerkmale. Vor der Weitergabe schwärzt er Kontonummern und die Details der einzelnen Verträge. Der Vermieter sieht so, dass keine offenen Forderungen gespeichert sind, erfährt aber nichts über die privaten Finanzen im Einzelnen.
Was tun bei einem falschen oder negativen Eintrag?
Enthält die Auskunft einen Eintrag, der nicht stimmt oder längst erledigt ist, können Mieter bei der Schufa die Berichtigung oder Löschung verlangen. Dafür sollten sie Belege beifügen, etwa eine Zahlungsbestätigung. Das Verfahren braucht Zeit, deshalb lohnt sich die Prüfung vor Beginn der Wohnungssuche.
Bei einem berechtigten Negativeintrag hilft Offenheit: Eine kurze Erklärung, dass die Forderung inzwischen beglichen ist, dazu ein Einkommensnachweis oder eine Mietbürgschaft, kann den Vermieter trotzdem überzeugen.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter eine Kopie der Schufa-Auskunft behalten?
Der Vermieter darf die Auskunft zur Auswahl nutzen. Abgelehnte Bewerber können verlangen, dass ihre Unterlagen nach der Vergabe gelöscht oder vernichtet werden. Beim späteren Mieter darf er nur aufbewahren, was er für das Mietverhältnis benötigt.
Muss jeder Mitmieter eine eigene Schufa-Auskunft vorlegen?
Die Schufa-Auskunft bezieht sich immer auf eine einzelne Person. Unterschreiben zwei Personen den Mietvertrag, wünschen Vermieter meist von beiden eine Auskunft. Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht.
Gibt es Alternativen zur Schufa-Auskunft?
Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien, deren Auskünfte manche Vermieter ebenfalls akzeptieren. Auch Einkommensnachweise und eine Bescheinigung des Vorvermieters über pünktliche Mietzahlungen können die Bonität belegen.
Verschlechtert das Abrufen der eigenen Auskunft den Schufa-Score?
Nein. Die eigene Abfrage der Datenkopie oder der Bonitätsauskunft wirkt sich nicht negativ auf die gespeicherten Daten aus. Nur Anfragen von Unternehmen zu Krediten werden unter bestimmten Umständen vermerkt.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen