Mietschulden als Mieter: Wo es Hilfe gibt
Kurz gesagt
Wer mit der Miete im Rückstand ist, sollte sofort handeln: mit dem Vermieter sprechen, eine Ratenzahlung anbieten und Hilfe beantragen. Bürgergeld-Empfänger können sich an das Jobcenter wenden, andere Mieter an das Sozialamt; beide übernehmen Mietschulden, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht, meist als Darlehen. Selbst nach einer fristlosen Kündigung kann eine vollständige Zahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die Kündigung unwirksam machen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).
Warum schnelles Handeln so wichtig ist
Mietschulden sind gefährlicher als viele andere Schulden, weil sie die Wohnung kosten können. Der Vermieter darf fristlos kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist oder über einen längeren Zeitraum insgesamt zwei Monatsmieten schuldet (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Eine vorherige Abmahnung ist dafür nicht nötig.
Je früher Mieter reagieren, desto mehr Möglichkeiten haben sie. Ein Rückstand von einem Monat lässt sich oft noch mit einer Ratenvereinbarung lösen. Liegt schon eine Kündigung vor, wird es deutlich enger. Wie eine solche Kündigung abläuft, erklärt der Artikel Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug.
Mit dem Vermieter sprechen und Raten anbieten
Viele Vermieter sind zu einer Lösung bereit, wenn der Mieter offen auf sie zugeht, bevor die Mahnungen sich stapeln. Hilfreich ist ein konkreter Vorschlag: Die laufende Miete wird ab sofort wieder pünktlich gezahlt, der Rückstand in festen Monatsraten zusätzlich. Die Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden.
Beispiel
Rückstand in Raten abbauen
Die Miete beträgt 750 € im Monat. Zwei Monate sind offen, der Rückstand liegt also bei 1.500 €. Der Mieter bietet an, ab dem nächsten Monat 750 € Miete plus 150 € Rate zu zahlen, insgesamt 900 € im Monat. Nach 10 Monaten ist der Rückstand von 1.500 € vollständig getilgt. Ein Anspruch auf eine Ratenzahlung besteht allerdings nicht, der Vermieter muss zustimmen.
Wer bei Mietschulden hilft
| Anlaufstelle | Für wen | Was sie leisten kann |
|---|---|---|
| Jobcenter | Menschen mit Bürgergeld oder Anspruch darauf | Übernahme von Mietschulden, wenn die Wohnung gesichert werden soll, meist als Darlehen |
| Sozialamt | Menschen ohne Bürgergeld, etwa mit geringer Rente oder Einkommen | Übernahme von Mietschulden zur Sicherung der Unterkunft, häufig ebenfalls als Darlehen |
| Wohngeldstelle | Haushalte mit geringem Einkommen ohne Bürgergeld | Zuschuss zur laufenden Miete, der neue Rückstände verhindern kann |
| Schuldnerberatung | Alle mit Zahlungsproblemen | Kostenlose Beratung, Haushaltsplan, Verhandlungen mit Gläubigern |
| Mieterverein | Mitglieder | Rechtliche Prüfung von Mahnung, Kündigung und Räumungsklage |
Anerkannte Schuldnerberatungsstellen gibt es bei vielen Kommunen und bei Wohlfahrtsverbänden. Die Beratung ist dort in der Regel kostenlos. Vorsicht bei gewerblichen Angeboten, die für eine schnelle Entschuldung Gebühren verlangen.
Mietschulden und Bürgergeld: Was das Jobcenter übernimmt
Wer Bürgergeld bezieht, bekommt die angemessenen Kosten der Unterkunft grundsätzlich vom Jobcenter. Sind trotzdem Schulden entstanden, kann das Jobcenter sie übernehmen, wenn das zur Sicherung der Wohnung gerechtfertigt und notwendig ist. Das gilt besonders, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht. Die Übernahme erfolgt in der Regel als Darlehen, das später in kleinen Beträgen zurückgezahlt wird.
Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, am besten sofort nach der ersten Mahnung oder spätestens nach der Kündigung. Nötig sind meist der Mietvertrag, die Mahnungen oder die Kündigung und eine Aufstellung der Schulden. Bei einer Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs informiert das Gericht in der Regel die zuständige Sozialbehörde, damit sie rechtzeitig prüfen kann, ob sie hilft.
Die Schonfrist: Letzte Chance nach einer fristlosen Kündigung
Hat der Vermieter wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt, ist die Wohnung noch nicht zwingend verloren. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der gesamte Rückstand spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage gezahlt wird oder sich eine öffentliche Stelle wie das Jobcenter zur Zahlung verpflichtet (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Das klappt nur einmal innerhalb von zwei Jahren.
Wichtig: Nach geltendem Recht rettet die Nachzahlung nur vor der fristlosen Kündigung. Hat der Vermieter zusätzlich ordentlich gekündigt, bleibt diese Kündigung wirksam. Eine Reform, nach der die Schonfristzahlung einmalig auch die ordentliche Kündigung unwirksam machen soll, ist geplant, aber noch nicht in Kraft (Stand: September 2026). Mehr dazu im Artikel Schonfristzahlung.
Was Mieter jetzt konkret tun sollten
- Alle Schreiben des Vermieters öffnen und aufbewahren, besonders Mahnungen, Kündigungen und Post vom Gericht.
- Einen Überblick über Einnahmen, Ausgaben und alle Schulden erstellen und die Miete als wichtigste Zahlung einordnen.
- Den Vermieter kontaktieren und eine realistische Ratenzahlung vorschlagen.
- Beim Jobcenter oder Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden stellen und Wohngeld prüfen lassen.
- Eine Schuldnerberatung oder den Mieterverein einschalten, spätestens wenn eine Kündigung oder ein gerichtliches Schreiben kommt.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid sollten Mieter nie ignorieren. Wird weder gezahlt noch widersprochen, erhält der Vermieter einen Vollstreckungsbescheid und kann pfänden lassen. Wie das Verfahren aus Vermietersicht abläuft, zeigt der Artikel Mietschulden eintreiben.
Häufige Fragen
Darf ich die Mietschulden mit meiner Kaution verrechnen?
Grundsätzlich nein. Die Kaution sichert die Ansprüche des Vermieters nach dem Ende des Mietverhältnisses und darf vom Mieter nicht eigenmächtig mit laufenden Mieten verrechnet werden. Warum das so ist, erklärt der Artikel Letzte Miete mit der Kaution verrechnen.
Werden Mietschulden der Schufa gemeldet?
Nicht automatisch. Ein Eintrag setzt in der Regel eine unbestrittene oder gerichtlich festgestellte Forderung und weitere Voraussetzungen voraus. Details stehen im Artikel Mietschulden und Schufa.
Verjähren Mietschulden irgendwann?
Ja, nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Miete fällig wurde. Darauf zu warten, ist aber keine Lösung, weil Mahnbescheid, Klage oder eine Abschlagszahlung die Frist aufhalten oder neu starten. Mehr dazu im Artikel Wann verjähren Mietschulden?.
Muss ich das Darlehen vom Jobcenter zurückzahlen?
In der Regel ja. Das Jobcenter vereinbart dafür meist eine Rückzahlung in kleinen monatlichen Beträgen, die mit den laufenden Leistungen verrechnet werden. Die genauen Bedingungen stehen im Bescheid.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen