Mietverwaltung: Welche Aufgaben sie übernimmt und was sie kostet

Vermieten in der Praxis · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Eine Mietverwaltung betreut vermietete Wohnungen im Auftrag des Eigentümers: Sie überwacht den Mieteingang, erstellt die Nebenkostenabrechnung, kümmert sich um Reparaturen und ist Ansprechpartner der Mieter. Die Kosten sind gesetzlich nicht festgelegt, sondern frei vereinbart, meist als monatliche Pauschale je Wohnung. Bezahlen muss sie der Vermieter: Verwaltungskosten dürfen nicht über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden (§ 1 Abs. 2 BetrKV), sind aber steuerlich als Werbungskosten absetzbar.

Was ist eine Mietverwaltung?

Eine Mietverwaltung ist ein Dienstleister, der für einen Eigentümer die laufende Vermietung organisiert. Typische Auftraggeber sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder von mehreren Wohnungen, die die Arbeit mit Mietern, Handwerkern und Abrechnungen nicht selbst erledigen wollen oder können.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die Mietverwaltung arbeitet allein für den Eigentümer und kümmert sich um die Mietverhältnisse. Die WEG-Verwaltung dagegen betreut in einer Eigentümergemeinschaft das gemeinschaftliche Eigentum und hat mit den Mietern nichts zu tun. Wie sich Mietverwaltung, WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung genau unterscheiden, erklärt der Artikel Verwaltungsarten im Vergleich.

Rechtlich bleibt der Eigentümer Vermieter. Die Verwaltung handelt in seinem Namen und im Rahmen der Vollmacht, die er ihr erteilt. Für die Pflichten aus dem Mietvertrag bleibt der Vermieter gegenüber dem Mieter verantwortlich.

Welche Aufgaben übernimmt eine Mietverwaltung?

Die Aufgaben werden üblicherweise in drei Bereiche eingeteilt. Welche davon im Einzelnen geschuldet sind, ergibt sich allein aus dem Verwaltervertrag.

BereichTypische Aufgaben
KaufmännischMieteingang überwachen, Mahnungen schreiben, Kautionen verwalten, Nebenkostenabrechnung erstellen, Vorauszahlungen anpassen, Buchhaltung und Jahresbericht für den Eigentümer
TechnischMängelmeldungen annehmen, Handwerker beauftragen und kontrollieren, Wartungen organisieren, Begehungen des Hauses, Versicherungsschäden abwickeln
Rechtlich und organisatorischKorrespondenz mit Mietern, Mieterhöhungen vorbereiten, Übergaben mit Protokoll, Hausordnung durchsetzen, Unterlagen für Anwalt oder Steuerberater zusammenstellen

Zur kaufmännischen Seite gehört auch die gesetzeskonforme Anlage der Mietkautionen: Eine Geldkaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters bei einem Kreditinstitut angelegt werden (§ 551 Abs. 3 BGB). Eine seriöse Verwaltung führt dafür getrennte Konten und vermischt sie nicht mit eigenen Geldern.

Was gehört meist nicht zum Grundpaket?

Viele Verwaltungen unterscheiden zwischen Grundleistungen, die mit der laufenden Vergütung abgegolten sind, und Sonderleistungen, die extra kosten. Wer Angebote vergleicht, sollte genau hinsehen, was wohin gehört.

  • Neuvermietung mit Inserat, Besichtigungen und Auswahl der Mieter
  • Betreuung größerer Sanierungen oder Modernisierungen
  • Begleitung von Gerichtsverfahren, etwa bei Räumungsklagen
  • Betreuung einer leer stehenden Wohnung, etwa regelmäßige Kontrollgänge
  • Beschaffung von Unterlagen wie dem Energieausweis

Gerade der Energieausweis wird bei der Neuvermietung oft vergessen. Welche Variante sich eignet, zeigt der Artikel Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis.

Was kostet eine Mietverwaltung?

Eine gesetzliche Gebührenordnung für Mietverwaltungen gibt es nicht. Der Preis ist frei verhandelbar und hängt vor allem von der Zahl der Einheiten, dem Zustand des Hauses, dem Aufwand mit den Mietern und dem Leistungsumfang ab. Kleine Objekte kosten je Einheit in der Regel mehr als große.

  • Pauschale je Einheit und Monat: das verbreitetste Modell, gut planbar.
  • Prozentsatz der Mieteinnahmen: die Vergütung steigt und fällt mit der Miete.
  • Sonderhonorare: für einzelne Zusatzleistungen, oft als Stundensatz oder Festbetrag.

Achten Sie darauf, ob Preise netto oder brutto angegeben sind. Die Vermietung von Wohnraum ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG). Der private Vermieter kann sich die Umsatzsteuer auf der Rechnung der Verwaltung daher in der Regel nicht vom Finanzamt zurückholen, für ihn zählt der Bruttopreis.

Beispiel

Jahreskosten für drei Wohnungen

Angenommen, eine Verwaltung verlangt 36 € brutto je Wohnung und Monat. Für drei Wohnungen sind das 108 € im Monat oder 1.296 € im Jahr. Zieht in diesem Jahr ein Mieter aus und berechnet die Verwaltung für die Neuvermietung ein vereinbartes Sonderhonorar von 500 €, steigen die Gesamtkosten auf 1.796 €. Alle Beträge sind frei gewählt und dienen nur der Veranschaulichung.

Wer zahlt die Mietverwaltung?

Die Kosten trägt der Vermieter. Verwaltungskosten gehören ausdrücklich nicht zu den Betriebskosten und dürfen deshalb nicht über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Eine Klausel im Mietvertrag, die etwas anderes vorsieht, ändert daran nichts.

Steuerlich sind die Verwaltungskosten dagegen voll wirksam: Sie zählen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu den Werbungskosten und mindern den steuerpflichtigen Überschuss (§ 21 EStG). Abziehbar sind sie im Jahr der Zahlung.

Worauf es beim Verwaltervertrag ankommt

  1. Leistungsverzeichnis anfordern: Welche Aufgaben sind Grundleistung, welche kosten extra?
  2. Vollmacht klar begrenzen, etwa bis zu welchem Betrag die Verwaltung Reparaturen ohne Rückfrage beauftragen darf.
  3. Kontoführung klären: Mieten und Kautionen gehören auf Konten, die dem Eigentümer zugeordnet sind.
  4. Berichtspflichten festlegen, zum Beispiel eine jährliche Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben.
  5. Laufzeit und Kündigungsfristen des Vertrags prüfen und die Herausgabe aller Unterlagen am Vertragsende regeln.
  6. Nach einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Verwaltung fragen.

Für wen lohnt sich eine Mietverwaltung?

Eine Verwaltung lohnt sich vor allem für Eigentümer, die weit weg vom Objekt wohnen, mehrere Einheiten besitzen oder wenig Zeit haben. Wer nur eine Wohnung in der Nähe vermietet, erledigt vieles oft selbst. Die Abwägung zwischen beiden Wegen beschreibt der Artikel Selbst verwalten oder Hausverwaltung beauftragen.

Die Verwaltungskosten schmälern die Rendite. Wie sie sich in die Gesamtrechnung einfügen, zeigt der Artikel Lohnt sich Vermieten?. Auch eine Wohnung, die zwischen zwei Mietverhältnissen leer steht, verursacht Kosten und Pflichten, die eine Verwaltung übernehmen kann; mehr dazu unter Wohnung leer stehen lassen.

Häufige Fragen

Ist Mietverwaltung dasselbe wie Hausverwaltung?

„Hausverwaltung“ ist ein Oberbegriff, der im Alltag sowohl für die Mietverwaltung als auch für die WEG-Verwaltung verwendet wird. Gemeint ist bei einem Miethaus meist die Mietverwaltung. Entscheidend ist, wer Auftraggeber ist und welche Aufgaben im Vertrag stehen.

Darf die Mietverwaltung selbst einen Mieter auswählen?

Das hängt von der Vollmacht ab. Viele Eigentümer lassen sich die Kandidaten vorstellen und entscheiden selbst. Den Mietvertrag kann die Verwaltung im Namen des Eigentümers unterschreiben, wenn sie dazu bevollmächtigt ist.

Kann ich die Mietverwaltung jederzeit wechseln?

Ein Wechsel ist möglich, richtet sich aber nach der Laufzeit und den Kündigungsfristen im Verwaltervertrag. Beim Wechsel muss die bisherige Verwaltung alle Unterlagen, Kontostände und Kautionen übergeben. Den Mietern sollte die neue Verwaltung schriftlich mitgeteilt werden.

Haftet der Vermieter für Fehler der Mietverwaltung?

Gegenüber dem Mieter bleibt der Vermieter Vertragspartner und muss sich Fehler der Verwaltung in der Regel zurechnen lassen, etwa eine verspätete Nebenkostenabrechnung. Ob er die Verwaltung dafür in Regress nehmen kann, richtet sich nach dem Verwaltervertrag.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen

Vermieten ohne Papierchaos

MietOrdner erfasst Belege per KI, erstellt die Nebenkostenabrechnung und erinnert rechtzeitig an Fristen – kostenlos in der Beta.

Kostenlos starten