Darf der Vermieter den Nachmieter ablehnen?

Kündigung & Eigenbedarf · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Grundsätzlich muss der Vermieter keinen Nachmieter akzeptieren, denn einen gesetzlichen Anspruch auf vorzeitige Entlassung gibt es nicht. Anders ist es, wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält oder der Mieter ausnahmsweise ein überwiegendes berechtigtes Interesse hat. Dann darf der Vermieter einen zumutbaren Nachmieter nur aus sachlichen Gründen ablehnen, etwa wegen fehlender Zahlungsfähigkeit.

Die Grundregel: Ohne Anspruch keine Pflicht zur Annahme

Ein Mietvertrag bindet beide Seiten bis zu seinem regulären Ende. Das Gesetz gibt dem Mieter kein allgemeines Recht, vorzeitig mit einem Nachmieter auszusteigen. Schlägt er trotzdem jemanden vor, darf der Vermieter frei entscheiden – er muss die Ablehnung nicht einmal begründen. Der Mieter kann dann nur mit der gesetzlichen Frist kündigen.

Die Frage „Muss der Vermieter den Nachmieter akzeptieren?“ lässt sich deshalb nur beantworten, wenn zuerst geklärt ist, ob der Mieter überhaupt einen Anspruch auf Entlassung hat. Wann das der Fall ist, erklärt ausführlich der Artikel Nachmieter stellen.

AusgangslageDarf der Vermieter ablehnen?
Keine Nachmieterklausel, kein besonderes InteresseJa, ohne Begründung
Unechte NachmieterklauselJa; der Mieter kommt aber trotzdem früher aus dem Vertrag, wenn er einen geeigneten Nachmieter stellt
Echte NachmieterklauselNur aus sachlichen Gründen in der Person des Nachmieters
Überwiegendes berechtigtes Interesse des MietersNur aus sachlichen Gründen; der Nachmieter muss zumutbar sein

Wann ist ein Nachmieter zumutbar?

Besteht ein Anspruch, kommt es darauf an, ob der vorgeschlagene Nachmieter für den Vermieter zumutbar ist. Eine gesetzliche Definition gibt es nicht; die Rechtsprechung stellt auf den Einzelfall ab. In der Regel gilt ein Nachmieter als zumutbar, wenn er folgende Punkte erfüllt:

  • Er ist wirtschaftlich in der Lage, die Miete dauerhaft zu zahlen, und kann das belegen.
  • Er ist bereit, den Mietvertrag zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen oder neu abzuschließen.
  • Er will die Wohnung für den vorgesehenen Zweck nutzen, also etwa zum Wohnen und nicht gewerblich.
  • Die Zahl der Bewohner passt zur Größe der Wohnung.
  • Es gibt keine konkreten Anhaltspunkte, dass er den Hausfrieden stören oder die Wohnung beschädigen wird.

Diese Gründe können eine Ablehnung rechtfertigen

Auch wenn der Mieter einen Anspruch hat, darf der Vermieter einen Nachmieter aus sachlichen Gründen ablehnen. Dazu gehören vor allem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, etwa bei unzureichendem Einkommen oder fehlenden Nachweisen. Ebenso darf er ablehnen, wenn der Nachmieter nur zu schlechteren Bedingungen einziehen will, eine gewerbliche Nutzung plant oder die Wohnung überbelegen würde.

Um die Eignung zu prüfen, darf der Vermieter übliche Unterlagen verlangen. Zulässig sind nur Fragen, die für die Vermietungsentscheidung erforderlich sind, zum Beispiel zum Einkommen oder zur Zahl der Personen. Der Vermieter braucht außerdem eine angemessene Zeit, um die Unterlagen zu prüfen und sich zu entscheiden.

Diese Gründe reichen in der Regel nicht

Unsachliche oder willkürliche Gründe genügen nicht, wenn der Mieter einen Anspruch hat. Dazu zählen etwa persönliche Abneigung ohne konkreten Anlass oder die Absicht, die Wohnung ohnehin leer stehen zu lassen. Diskriminierende Gründe wie Herkunft, Religion oder Geschlecht sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ohnehin verboten.

Auch der Wunsch nach einer höheren Miete ist in der Regel kein Grund, einen sonst geeigneten Nachmieter abzulehnen, der zu den bisherigen Bedingungen übernehmen will. Bei Familien mit Kindern oder Haustierhaltern kommt es auf den Einzelfall an – etwa darauf, ob die Wohnung für die Zahl der Personen geeignet ist und was der Mietvertrag zur Tierhaltung regelt.

Nachmieter nicht akzeptiert: Was Mieter tun können

  1. Prüfen, ob überhaupt ein Anspruch besteht: Nachmieterklausel im Vertrag oder besonderes berechtigtes Interesse?
  2. Den Vermieter schriftlich um die Gründe der Ablehnung bitten.
  3. Fehlende Unterlagen des Nachmieters nachreichen oder einen weiteren Kandidaten vorschlagen.
  4. Parallel fristgerecht kündigen, falls das möglich ist, damit die Bindung in jedem Fall endet.
  5. Bei Streit den Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten.

Lehnt der Vermieter einen zumutbaren Nachmieter ab, obwohl der Mieter einen Anspruch hat, kann das nach der Rechtsprechung dazu führen, dass der Mieter ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nachmieter eingezogen wäre, keine Miete mehr schuldet. Das hängt aber vom Einzelfall ab und ist im Streit schwer zu beweisen. Die parallele Kündigung ist deshalb eine wichtige Absicherung; die Fristen stehen im Artikel Kündigungsfrist berechnen.

Beispiel: Ablehnung mit und ohne Anspruch

Beispiel

Zwei Mieter, zwei Ergebnisse

Mieter A hat einen unbefristeten Vertrag ohne Nachmieterklausel und möchte nach einem Wohnungswechsel sofort raus. Er schlägt eine solvente Nachmieterin vor, der Vermieter lehnt ab. Das ist zulässig; A kann nur mit drei Monaten Frist kündigen und zahlt bei 900 € Miete noch 3 × 900 € = 2.700 €. Mieterin B hat eine echte Nachmieterklausel und schlägt einen Nachmieter mit sicherem Einkommen vor, der den Vertrag unverändert übernehmen will. Der Vermieter lehnt ohne Begründung ab. Hier fehlt ein sachlicher Grund, sodass B sich auf ihren Anspruch berufen kann. (Zahlen frei gewählt.)

Tipps für Vermieter

Auch ohne Pflicht kann es sich für Vermieter lohnen, einen guten Nachmieter anzunehmen: Die Wohnung steht nicht leer, und die Suche übernimmt der Mieter. Wer ablehnt, sollte das bei bestehendem Anspruch sachlich begründen und die Gründe dokumentieren. Stimmt der Vermieter zu, halten alle Beteiligten die Einigung am besten in einer Nachmietervereinbarung fest. Bestätigt der Vermieter dabei auch das Vertragsende, hilft das bei späteren Fragen – ob er dazu verpflichtet ist, klärt der Artikel Muss der Vermieter die Kündigung bestätigen?.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren, wenn ich drei vorschlage?

Nein, die Zahl der Vorschläge allein begründet keinen Anspruch. Entscheidend ist, ob der Vertrag eine Nachmieterklausel enthält oder ein besonderes berechtigtes Interesse besteht. Nur dann muss der Vermieter einen zumutbaren Nachmieter grundsätzlich annehmen.

Wie lange darf sich der Vermieter mit der Entscheidung Zeit lassen?

Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Dem Vermieter steht eine angemessene Zeit zu, um die Unterlagen zu prüfen. Verzögert er die Entscheidung ohne Grund, obwohl ein Anspruch besteht, kann das zu seinen Lasten gehen.

Darf der Vermieter vom Nachmieter eine Schufa-Auskunft verlangen?

Der Vermieter darf Angaben verlangen, die für die Vermietungsentscheidung erforderlich sind, dazu gehören Nachweise zur Zahlungsfähigkeit. Welche Unterlagen üblich sind und wo die Grenzen des Datenschutzes liegen, hängt vom Einzelfall ab.

Darf der Vermieter einen eigenen Nachmieter aussuchen?

Ja. Der Vermieter kann statt des vorgeschlagenen Kandidaten auch einen eigenen Mieter wählen. Einigen sich alle darauf, dass dieser die Wohnung zum gewünschten Termin übernimmt, wird der bisherige Mieter in der Regel ebenfalls frei.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen

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