Nachmietervereinbarung: Was hineingehört – mit Muster
Kurz gesagt
Eine Nachmietervereinbarung ist ein Vertrag zwischen Vermieter, bisherigem Mieter und Nachmieter, der den alten Mietvertrag vorzeitig beendet und den Einzug des Nachmieters regelt. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es grundsätzlich nicht – ohne Zustimmung des Vermieters gilt die normale Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Vereinbarung sollte schriftlich festhalten, wann das alte Mietverhältnis endet, wer ab wann Miete zahlt und was mit Kaution und Übergabe geschieht.
Was ist eine Nachmietervereinbarung?
Eine Nachmietervereinbarung ist eine schriftliche Abrede aller Beteiligten über den Wechsel von einem Mieter zum nächsten. Sie wird gebraucht, wenn ein Mieter früher ausziehen möchte, als es die Kündigungsfrist erlaubt, und einen Nachfolger mitbringt. Der Vermieter erklärt darin, dass er das alte Mietverhältnis zu einem bestimmten Tag beendet und mit dem Nachmieter weitermacht.
Ohne eine solche Vereinbarung bleibt der bisherige Mieter an seinen Vertrag gebunden. Dass ein Nachmieter bereitsteht, beendet das Mietverhältnis nicht von selbst. Wann Mieter überhaupt einen Nachmieter stellen dürfen, erklärt der Artikel Nachmieter stellen.
Kündigung des Mietvertrags mit Nachmieter: Was gilt ohne Einigung?
Mieter haben keinen gesetzlichen Anspruch, mit einem Nachmieter vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Ein Anspruch besteht nur, wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält, oder im Einzelfall bei einem berechtigten Interesse des Mieters. Stimmt der Vermieter nicht zu, bleibt nur die ordentliche Kündigung.
Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Sie muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein. Den genauen Ablauf zeigt der Artikel Mietvertrag kündigen als Mieter, eine Vorlage gibt es unter Kündigung des Mietvertrags: Muster.
Diese Punkte sollte die Vereinbarung regeln
- Beteiligte: Namen und Anschriften von Vermieter, bisherigem Mieter und Nachmieter sowie die genaue Wohnung.
- Ende des alten Mietverhältnisses: ein fester Tag, bis zu dem der bisherige Mieter Miete und Vorauszahlungen schuldet.
- Beginn beim Nachmieter: ob er in den bestehenden Vertrag eintritt oder einen neuen Mietvertrag erhält, und ab wann er Miete zahlt.
- Übergabe: Termin, Zustand der Wohnung, Zählerstände, Schlüssel und ein gemeinsames Übergabeprotokoll.
- Schönheitsreparaturen und Schäden: wer renoviert oder ob der Nachmieter die Wohnung so übernimmt, wie sie ist.
- Kaution: Rückgabe an den bisherigen Mieter und neue Kaution des Nachmieters oder Übertragung der alten Kaution.
- Möbel und Einbauten: was in der Wohnung bleibt und ob der Nachmieter dafür etwas zahlt.
- Nebenkosten: wie die laufende Abrechnung zwischen altem und neuem Mieter aufgeteilt wird.
Vertragseintritt oder neuer Mietvertrag?
| Variante | Was passiert | Worauf achten |
|---|---|---|
| Vertragseintritt | Der Nachmieter übernimmt den bestehenden Vertrag mit allen Rechten und Pflichten. | Alte Klauseln, Miethöhe und Mietbeginn gelten weiter, auch für Renovierung und Kündigungsfristen. |
| Neuer Mietvertrag | Der alte Vertrag wird aufgehoben, mit dem Nachmieter wird ein neuer geschlossen. | Der Vermieter kann Bedingungen neu vereinbaren; die Regeln zur Miethöhe bei Neuvermietung gelten. |
Für den bisherigen Mieter ist wichtig, dass er aus allen Pflichten entlassen wird. Das sollte ausdrücklich im Text stehen. Wer nur einen Teil der Mieter austauschen will, etwa nach einer Trennung, findet Hinweise im Artikel Trennung und gemeinsamer Mietvertrag.
Darf der Vermieter den Nachmieter ablehnen?
Grundsätzlich entscheidet der Vermieter frei, mit wem er einen Vertrag schließt. Auch wenn eine Nachmieterklausel besteht, muss er keinen Nachmieter akzeptieren, der wirtschaftlich nicht leistungsfähig ist oder gegen den ein anderer wichtiger Grund spricht. Welche Gründe tragen, erklärt der Artikel Darf der Vermieter den Nachmieter ablehnen?.
Beispiel: Wie viel Miete spart der Auszug mit Nachmieter?
Beispiel
Auszug zum 30. April statt zum 30. Juni
Eine Mieterin zahlt 900 € Warmmiete. Ihre Kündigung geht dem Vermieter am 2. April zu, also bis zum dritten Werktag. Ohne Einigung endet ihr Vertrag zum 30. Juni, sie schuldet noch die Miete für April bis Juni: 3 × 900 € = 2.700 €. Sie findet einen Nachmieter, und alle unterschreiben eine Nachmietervereinbarung zum 30. April. Dann zahlt sie nur noch den April: 900 €. Ab dem 1. Mai zahlt der Nachmieter. Die Ersparnis beträgt 2.700 € − 900 € = 1.800 €.
Muster: Nachmietervereinbarung
Nachmietervereinbarung zwischen (Name und Anschrift des Vermieters) – Vermieter –, (Name und Anschrift des bisherigen Mieters) – bisheriger Mieter – und (Name und Anschrift des Nachmieters) – Nachmieter. 1. Mietobjekt: Wohnung (Lage, Geschoss, Anschrift), Mietvertrag vom (Datum). 2. Das Mietverhältnis mit dem bisherigen Mieter endet einvernehmlich mit Ablauf des (Datum). Bis zu diesem Tag zahlt der bisherige Mieter Miete und Nebenkostenvorauszahlungen. 3. Der Nachmieter (tritt ab dem (Datum) in den bestehenden Mietvertrag ein / schließt mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag ab dem (Datum)). 4. Die Wohnung wird am (Datum) übergeben. Zählerstände und Zustand werden in einem gemeinsamen Übergabeprotokoll festgehalten. 5. Schönheitsreparaturen: (Regelung, etwa: Der Nachmieter übernimmt die Wohnung im derzeitigen Zustand.) 6. Kaution: Die Kaution des bisherigen Mieters wird nach den Regeln des Mietvertrags abgerechnet und zurückgezahlt. Der Nachmieter leistet eine Kaution in Höhe von (Betrag). 7. Übernommene Gegenstände: (Aufzählung) gegen eine Zahlung von (Betrag) an den bisherigen Mieter. 8. Die Betriebskosten des laufenden Jahres werden zeitanteilig bzw. nach Zählerständen auf beide Mieter verteilt. 9. Mit Ablauf des in Nr. 2 genannten Tages ist der bisherige Mieter aus allen künftigen Pflichten des Mietvertrags entlassen. (Ort, Datum) (Unterschrift Vermieter) (Unterschrift bisheriger Mieter) (Unterschrift Nachmieter)
Das Muster passt für den typischen Fall. Soll ohne Nachmieter nur das alte Mietverhältnis beendet werden, eignet sich eher ein Aufhebungsvertrag.
Häufige Fragen
Muss die Nachmietervereinbarung schriftlich sein?
Das Gesetz schreibt für die einvernehmliche Aufhebung keine bestimmte Form vor. Zum Beweis sollten aber alle drei Parteien unterschreiben und jeweils ein Exemplar erhalten. Mündliche Absprachen führen im Streit oft zu Beweisproblemen.
Darf der Vormieter vom Nachmieter Geld für Möbel verlangen?
Eine Zahlung für übernommene Möbel oder Einbauten ist zulässig, wenn sie in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert der Gegenstände steht. Eine reine Zahlung dafür, dass jemand die Wohnung bekommt, ist dagegen problematisch. Die Gegenstände sollten in der Vereinbarung einzeln aufgeführt werden.
Was passiert, wenn der Nachmieter kurz vor dem Einzug abspringt?
Das hängt davon ab, ob die Vereinbarung schon unterschrieben ist. Vorher läuft der alte Mietvertrag einfach weiter. Ist sie unterschrieben und das alte Mietverhältnis beendet, muss der Vermieter sich gegebenenfalls an den Nachmieter halten.
Muss der Vermieter zustimmen, wenn der Mieter mehrere Nachmieter vorschlägt?
Eine feste Zahl von Nachmietern, nach der der Vermieter zustimmen muss, gibt es im Gesetz nicht. Diese verbreitete Annahme ist ein Mythos. Ein Anspruch ergibt sich nur aus einer vertraglichen Nachmieterklausel oder im Einzelfall aus einem berechtigten Interesse.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen