Mietbürgschaft: Vorlage und Pflichtangaben
Kurz gesagt
Eine Mietbürgschaft braucht kein amtliches Formular, aber eine schriftliche Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Bürgen. Hinein gehören Bürge, Vermieter, Mieter, die genaue Wohnung, der Mietvertrag und ein fester Höchstbetrag. Zusammen mit einer Kaution darf die Sicherheit grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 Abs. 1 BGB). Dieselbe Vorlage passt auch, wenn Eltern für ihr Kind bürgen.
Was eine Vorlage für die Mietbürgschaft leisten muss
Mit einer Mietbürgschaft verpflichtet sich eine dritte Person, meist ein Elternteil, gegenüber dem Vermieter für Schulden des Mieters aus dem Mietverhältnis einzustehen. Wie die Bürgschaft grundsätzlich funktioniert und wie lange sie gilt, erklärt der Artikel Mietbürgschaft. Hier geht es um das Dokument selbst.
Ein bestimmtes Formular schreibt das Gesetz nicht vor. Die Bürgschaftserklärung muss aber schriftlich abgegeben und vom Bürgen eigenhändig unterschrieben werden. Eine Erklärung nur per E-Mail, SMS oder als eingescannte Kopie genügt dafür in der Regel nicht. Der Vermieter sollte deshalb das unterschriebene Original erhalten und aufbewahren.
Eine gute Vorlage ist so genau, dass später kein Streit darüber entsteht, wer für wen, für welche Wohnung und bis zu welchem Betrag haftet. Unklare Formulierungen gehen im Zweifel zulasten dessen, der die Vorlage gestellt hat – meist des Vermieters.
Diese Pflichtangaben gehören in jede Mietbürgschaft
| Angabe | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Name, Geburtsdatum und Anschrift des Bürgen | Der Bürge muss eindeutig bestimmbar sein. |
| Name und Anschrift des Vermieters | Er ist Gläubiger, also derjenige, der den Bürgen in Anspruch nehmen darf. |
| Name des Mieters (Hauptschuldner) | Die Bürgschaft sichert nur die Schulden dieser Person. |
| Anschrift und Lage der Wohnung | Verhindert Verwechslungen bei mehreren Wohnungen im Haus. |
| Datum des Mietvertrags | Bezeichnet genau das gesicherte Mietverhältnis. |
| Gesicherte Forderungen | Etwa Miete, Nebenkosten, Schadensersatz aus dem Mietverhältnis. |
| Höchstbetrag in Euro | Begrenzt das Risiko des Bürgen und die Gesamtsicherheit. |
| Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift | Ohne Unterschrift des Bürgen ist die Erklärung nicht wirksam. |
Üblich ist außerdem die Formulierung „selbstschuldnerisch“. Sie bedeutet, dass der Vermieter den Bürgen direkt in Anspruch nehmen kann, ohne vorher erfolglos gegen den Mieter vollstrecken zu müssen. Fehlt der Zusatz, muss der Vermieter grundsätzlich erst beim Mieter sein Glück versuchen.
Wie hoch darf der Betrag in der Vorlage sein?
Die Kaution darf nach § 551 Abs. 1 BGB höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete betragen, also der Miete ohne Nebenkostenvorauszahlungen oder -pauschale. Verlangt der Vermieter Kaution und Bürgschaft nebeneinander, dürfen beide zusammen diese Grenze grundsätzlich nicht übersteigen. Eine Ausnahme kann gelten, wenn der Bürge die Bürgschaft von sich aus angeboten hat. Wann das greift, zeigt der Artikel Bürgschaft zusätzlich zur Kaution.
Beispiel
Höchstbetrag bei zusätzlicher Kaution
Die Nettokaltmiete beträgt 700 €. Drei Nettokaltmieten ergeben 2.100 €. Der Mieter zahlt bereits eine Kaution von 1.400 €. In die Bürgschaftsvorlage darf deshalb grundsätzlich nur noch ein Höchstbetrag von 700 € eingetragen werden (2.100 € − 1.400 € = 700 €). Gibt es keine Kaution, wäre ein Höchstbetrag von 2.100 € möglich.
Muster: Mietbürgschaft zum Ausfüllen
Mietbürgschaft Bürge: (Vor- und Nachname), geboren am (Geburtsdatum), wohnhaft (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Vermieter: (Name des Vermieters), (Anschrift des Vermieters) Mieter: (Name des Mieters) Mietobjekt: (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), (Geschoss und Lage der Wohnung) Mietvertrag vom: (Datum des Mietvertrags) Hiermit übernehme ich gegenüber dem oben genannten Vermieter die selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Forderungen aus dem oben bezeichneten Mietverhältnis gegen den Mieter, insbesondere für Miete, Betriebskosten und Schadensersatz. Die Bürgschaft ist auf einen Höchstbetrag von (Betrag) € begrenzt. Zusätzlich zu dieser Bürgschaft leistet der Mieter eine Kaution in Höhe von (Betrag oder „keine“) €. Diese Bürgschaft gilt nur für das oben genannte Mietverhältnis. Das Original dieser Erklärung erhält der Vermieter. (Ort), den (Datum) (Eigenhändige Unterschrift des Bürgen)
Die Zeile zur Kaution macht auf einen Blick sichtbar, ob die Grenze von drei Nettokaltmieten eingehalten ist. Der Vermieter kann die Bürgschaft zusätzlich mit seiner Unterschrift annehmen – nötig ist das nicht, es erleichtert aber später den Nachweis.
Mietbürgschaft der Eltern: Was in der Vorlage anders ist
Bürgen Eltern für Sohn oder Tochter, bleibt die Vorlage im Kern gleich. Bürgen beide Elternteile, sollte jeder mit eigenen Angaben aufgeführt werden und selbst unterschreiben. Wichtig ist, dass im Text klar steht, ob beide zusammen bis zum Höchstbetrag haften oder jeder einzeln. Sinnvoll ist ein gemeinsamer Höchstbetrag, damit die Gesamtsicherheit nicht versehentlich doppelt so hoch ausfällt.
Eltern sollten vor der Unterschrift prüfen, ob die Bürgschaft auf genau diesen einen Mietvertrag beschränkt ist. Welche Risiken sonst noch bestehen und wie Eltern ihre Haftung begrenzen, steht im Artikel Mietbürgschaft der Eltern.
So wird das Formular richtig ausgefüllt und übergeben
- Nettokaltmiete aus dem Mietvertrag ablesen und mit drei multiplizieren.
- Eine bereits vereinbarte Kaution abziehen und den verbleibenden Betrag als Höchstbetrag eintragen.
- Alle Namen, Anschriften und das Datum des Mietvertrags vollständig und ohne Abkürzungen ausfüllen.
- Den Bürgen die Erklärung selbst lesen und eigenhändig unterschreiben lassen, am besten auf Papier.
- Das Original dem Vermieter übergeben; Bürge und Mieter behalten jeweils eine Kopie.
Die Bürgschaft ist ein eigenständiges Dokument und kein Teil des Mietvertrags. Für andere Unterlagen rund um den Einzug gibt es eigene Vorlagen, etwa die Mieterselbstauskunft vor Vertragsschluss oder die Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung beim Bürgeramt.
Formulierungen, die in keiner Vorlage stehen sollten
- Haftung für „alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen“ des Vermieters, auch aus anderen Verträgen.
- Eine Bürgschaft ohne Höchstbetrag oder mit einem Betrag über drei Nettokaltmieten.
- Automatische Erstreckung auf spätere Mietverträge oder andere Wohnungen.
- Leere Felder, die der Vermieter nach der Unterschrift selbst ausfüllen soll.
Solche Klauseln sind nach der Rechtsprechung häufig ganz oder teilweise unwirksam und führen zu Streit. Eine klare, begrenzte Vorlage ist für Vermieter und Bürgen die sicherere Lösung.
Häufige Fragen
Gibt es ein offizielles Formular für die Mietbürgschaft?
Nein, ein amtliches Formular gibt es nicht. Jede Vorlage ist zulässig, solange sie schriftlich ist, alle Beteiligten und das Mietverhältnis eindeutig benennt und vom Bürgen eigenhändig unterschrieben wird.
Muss auch der Mieter die Bürgschaft unterschreiben?
Nein. Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen Bürge und Vermieter. Die Unterschrift des Mieters ist nicht erforderlich, schadet aber nicht, wenn er bestätigen soll, dass er von der Bürgschaft weiß.
Kann die Bürgschaft nachträglich erhöht werden?
Nur mit einer neuen, schriftlichen Erklärung des Bürgen. Auch dann gilt grundsätzlich, dass Kaution und Bürgschaft zusammen drei Nettokaltmieten nicht übersteigen dürfen.
Reicht eine Bürgschaft per E-Mail oder als PDF mit eingefügter Unterschrift?
In der Regel nicht. Die Bürgschaftserklärung braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Vermieter sollten deshalb auf dem unterschriebenen Original bestehen.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen