Wohnungsbesichtigung als Interessent: Unterlagen und Fragen

Vermieten in der Praxis · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Zur Wohnungsbesichtigung gehören eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft, Einkommensnachweise, eine Bonitätsauskunft und eine Kopie des Ausweises – am besten als fertige Mappe. Interessenten sollten nach Nebenkosten, Heizung, Energieausweis und Mängeln fragen und die Wohnung gezielt auf Feuchtigkeit, Fenster und Leitungen prüfen. Den Energieausweis muss der Vermieter spätestens bei der Besichtigung vorlegen.

Welche Unterlagen zur Besichtigung mitbringen?

Bei gefragten Wohnungen entscheiden Vermieter oft schnell. Wer die üblichen Unterlagen direkt dabeihat, hebt sich ab. Eine vollständige Bewerbungsmappe zeigt Zuverlässigkeit und spart dem Vermieter Nachfragen.

UnterlageHinweis
MieterselbstauskunftFormular des Vermieters oder eigene Vorlage, ausgefüllt und unterschrieben
EinkommensnachweiseMeist die letzten Gehaltsabrechnungen; Selbstständige legen z. B. Steuerbescheid oder Bestätigung des Steuerberaters vor
BonitätsauskunftAktueller Nachweis über die Zahlungsfähigkeit
MietschuldenfreiheitsbescheinigungBestätigung des bisherigen Vermieters, dass keine Rückstände bestehen
Kopie des PersonalausweisesSensible Daten wie Zugangsnummer dürfen geschwärzt werden
Ggf. BürgschaftBei Studierenden oder Auszubildenden häufig von Eltern

Welche Angaben darf der Vermieter verlangen?

Vermieter dürfen nur fragen, was für die Vermietungsentscheidung erforderlich ist, etwa nach dem Einkommen oder der Zahl der einziehenden Personen. Datenschutz (DSGVO) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gelten. Fragen nach Religion, Herkunft, Familienplanung oder Schwangerschaft sind in der Regel unzulässig. Unzulässige Fragen dürfen Interessenten falsch beantworten.

Zulässige Fragen müssen dagegen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falsche Angaben zum Einkommen oder zu Mietschulden können später zur Anfechtung oder Kündigung des Mietvertrags führen. Wie Vermieter die Besichtigung ihrerseits planen, zeigt die Checkliste für Vermieter.

Diese Fragen sollten Interessenten stellen

  • Wie hoch sind Nettokaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung und Heizkosten? Gibt es die letzte Nebenkostenabrechnung zur Ansicht?
  • Wie wird geheizt, und wie alt ist die Heizung? Was steht im Energieausweis?
  • Wie hoch ist die Kaution und wann ist sie fällig?
  • Gibt es eine Staffel- oder Indexmiete?
  • Warum zieht der Vormieter aus, und gibt es bekannte Mängel?
  • Sind Renovierungen oder Modernisierungen geplant?
  • Was bleibt in der Wohnung, zum Beispiel Küche oder Einbauschränke, und wird dafür eine Ablöse verlangt?
  • Wer ist Ansprechpartner bei Reparaturen – Vermieter oder Hausverwaltung?
  • Ab wann ist die Wohnung frei, und ist der Vertrag befristet?

Die Antworten helfen, die tatsächlichen Wohnkosten einzuschätzen. Liegt die Wohnung in einem Gebiet mit Mietpreisbremse und verlangt der Vermieter mehr als zulässig, muss er vor Vertragsschluss unaufgefordert über die Ausnahme informieren (§ 556g Abs. 1a BGB).

Wohnungsbesichtigung: Worauf achten?

Eine Besichtigung dauert oft nur wenige Minuten. Umso wichtiger ist ein geübter Blick auf die Stellen, an denen sich teure oder lästige Probleme zeigen.

  1. Wände, Ecken und Fensterlaibungen auf Schimmel, Flecken oder muffigen Geruch prüfen – auch hinter Möbeln.
  2. Fenster öffnen und schließen; auf Zugluft, beschlagene Scheiben und Zustand der Dichtungen achten.
  3. Wasserdruck und Warmwasser in Küche und Bad testen, Abflüsse beobachten.
  4. Steckdosen, Lichtschalter und Sicherungskasten ansehen; sehr alte Installationen erfragen.
  5. Heizkörper, Thermostate und Bodenbeläge begutachten.
  6. Handyempfang, Lärm von Straße und Nachbarn sowie Lichteinfall wahrnehmen.
  7. Keller, Treppenhaus und Müllplatz ansehen – sie zeigen, wie gepflegt das Haus ist.

Wichtig: Mängel, die der Mieter bei Vertragsschluss kennt, kann er später grundsätzlich nicht mehr geltend machen (§ 536b BGB). Wer einen Mangel sieht, sollte deshalb vor der Unterschrift klären, ob und bis wann er behoben wird, und das schriftlich festhalten.

Beispiel: Wohnkosten aus der Besichtigung hochrechnen

Beispiel

Was kostet die Wohnung wirklich?

Eine Interessentin erfährt bei der Besichtigung: Nettokaltmiete 720 €, Nebenkostenvorauszahlung 150 €, Heizkostenvorauszahlung 80 €. Die Warmmiete beträgt damit 950 € im Monat, also 11.400 € im Jahr. Die Kaution liegt bei 2.160 € – drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Raten zu je 720 €. Dazu kommt der eigene Strom, der nicht in der Warmmiete enthalten ist.

Besichtigung einer noch bewohnten Wohnung

Wohnt der Vormieter noch in der Wohnung, ist Rücksicht gefragt: keine Fotos ohne Erlaubnis, keine Schränke öffnen. Der Vormieter ist oft eine gute Informationsquelle zu Nebenkosten, Nachbarn und Heizung. Welche Besichtigungen er dulden muss, erklärt der Artikel Besichtigung einer bewohnten Wohnung.

Nach der Zusage: Kaution, Vertrag und Übergabe

Vor der Unterschrift sollte der Mietvertrag in Ruhe gelesen werden. Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und kann in drei gleichen monatlichen Raten gezahlt werden; die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (§ 551 BGB). Wer bar zahlt, braucht unbedingt eine Quittung, siehe Kaution bar zahlen.

Beim Einzug wird der Zustand der Wohnung in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Worauf es dabei ankommt, beschreibt der Artikel Wohnungsübergabe beim Einzug.

Häufige Fragen

Muss ich die Mieterselbstauskunft schon bei der Besichtigung abgeben?

Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Viele Vermieter sammeln die Selbstauskunft aber direkt vor Ort ein. Wer ernsthaft interessiert ist, erhöht mit einer sofort abgegebenen Mappe seine Chancen.

Darf der Vermieter eine Gebühr für die Besichtigung verlangen?

Eine Besichtigung ist üblicherweise kostenlos. Forderungen nach Vorabzahlungen für einen Termin oder für die Schlüsselübergabe vor Vertragsschluss sind ein typisches Warnzeichen für Betrug.

Was, wenn ich nach der Besichtigung nichts mehr höre?

Eine Pflicht zur Rückmeldung hat der Vermieter nicht. Eine freundliche Nachfrage nach einigen Tagen ist aber üblich. Wer abgelehnt wird, kann verlangen, dass nicht mehr benötigte Unterlagen gelöscht werden.

Darf ich bei der Besichtigung Fotos machen?

Bei einer leeren Wohnung erlaubt der Vermieter das meist. Ist die Wohnung noch bewohnt, sollte vorher der Vormieter gefragt werden, weil seine privaten Gegenstände zu sehen sind.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen