Kaution bar zahlen: Worauf Mieter achten sollten

Kaution & Bürgschaft · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Die Mietkaution darf grundsätzlich bar gezahlt werden, wenn Mieter und Vermieter sich darauf einigen. Wichtig ist eine schriftliche Quittung mit Betrag, Datum, Anschrift der Wohnung und Unterschrift des Vermieters, denn ohne Beleg ist die Zahlung später kaum zu beweisen. Auch eine bar gezahlte Kaution muss der Vermieter getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank anlegen (§ 551 Abs. 3 BGB).

Ist Barzahlung der Kaution erlaubt?

Das Gesetz schreibt für die Kaution keinen Zahlungsweg vor. § 551 BGB regelt die Höhe, die Ratenzahlung und die Anlage, nicht aber, ob das Geld überwiesen oder bar übergeben wird. Eine Barzahlung ist deshalb zulässig, wenn beide Seiten einverstanden sind.

Häufig steht im Mietvertrag, wie die Kaution zu leisten ist, etwa durch Überweisung auf ein bestimmtes Konto. Dann gilt diese Vereinbarung. Ein Mieter kann nicht verlangen, bar zu zahlen, wenn der Vertrag die Überweisung vorsieht, und umgekehrt sollte ein Vermieter nicht auf Bargeld bestehen, ohne eine Quittung auszustellen.

Das größte Risiko: fehlender Nachweis

Bei einer Überweisung dokumentiert der Kontoauszug die Zahlung automatisch. Bei Bargeld fehlt dieser Beleg. Kommt es Jahre später beim Auszug zum Streit, muss der Mieter beweisen, dass er die Kaution überhaupt gezahlt hat. Ohne Quittung gelingt das oft nicht, vor allem wenn inzwischen der Vermieter gewechselt hat oder eine Hausverwaltung übernommen hat.

Was muss auf der Quittung stehen?

  • Name des Vermieters und Name des Mieters.
  • Anschrift der Wohnung und Datum des Mietvertrags.
  • Den genauen Betrag in Ziffern und am besten auch in Worten.
  • Den Zweck: „Mietkaution“, bei Raten zusätzlich „1. Rate“, „2. Rate“ oder „3. Rate“.
  • Datum und Ort der Übergabe.
  • Eigenhändige Unterschrift des Vermieters oder einer bevollmächtigten Person.

Die Quittung gehört zu den wichtigsten Unterlagen des Mietverhältnisses. Mieter sollten sie zusammen mit dem Mietvertrag und dem Übergabeprotokoll aufbewahren, am besten zusätzlich als Foto oder Scan. Worauf bei der Übergabe der Wohnung sonst noch zu achten ist, erklärt der Artikel Wohnungsübergabe beim Einzug.

Barzahlung in Raten

Mieter dürfen die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten; die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Das gilt auch bei Barzahlung. Für jede Rate braucht es dann eine eigene Quittung. Mehr dazu im Artikel Kaution in Raten zahlen.

Beispiel

Drei Barraten mit Quittung

Die Nettokaltmiete beträgt 650 €, die Kaution 1.950 €. Die Mieterin zahlt in drei Raten zu je 650 €: bei der Schlüsselübergabe am 1. März, am 1. April und am 1. Mai. Sie lässt sich jede Rate quittieren. Am Ende hat sie drei Belege über zusammen 1.950 € – genau die vereinbarte Kaution. Die zulässige Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten ist eingehalten, siehe Wie hoch darf die Mietkaution sein?.

Was der Vermieter mit dem Bargeld tun muss

Auch bar erhaltenes Geld darf der Vermieter nicht einfach behalten oder mit seinem eigenen Geld vermischen. Er muss es getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen, mindestens zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Praktisch zahlt der Vermieter das Bargeld also auf ein Mietkautionskonto ein. Einzelheiten zur Anlagepflicht stehen im Artikel Muss der Vermieter die Kaution getrennt anlegen?, zu den Erträgen unter Zinsen auf die Mietkaution. Eine riskantere Anlage, etwa in Aktien, ist nur mit Vereinbarung erlaubt.

Überweisung oder Bargeld: Was ist sicherer?

GesichtspunktÜberweisungBarzahlung
Nachweis der ZahlungKontoauszug belegt Betrag und DatumNur mit Quittung möglich
Risiko bei Verlust des BelegsGering, Bank kann Buchung bestätigenHoch, Zahlung kaum noch beweisbar
AufwandGeringPersönliches Treffen, Beleg ausstellen
Getrennte AnlageDirekt auf das Kautionskonto möglichVermieter muss das Geld selbst einzahlen

In den meisten Fällen ist die Überweisung auf ein Kautionskonto der einfachere und sicherere Weg. Barzahlung kann sinnvoll sein, wenn es schnell gehen muss, etwa bei der Schlüsselübergabe, sollte dann aber sauber dokumentiert werden.

Bar gezahlte Kaution beim Auszug zurückbekommen

Für die Rückzahlung spielt es keine Rolle, wie die Kaution gezahlt wurde. Der Vermieter darf nach dem Auszug eine angemessene Zeit prüfen, ob er noch Forderungen hat, und rechnet dann ab. Mieter sollten die Rückzahlung auf ihr Konto verlangen und dafür ihre Bankverbindung schriftlich mitteilen. Wie lange die Prüfung dauern darf, erklärt der Artikel Wann bekomme ich die Kaution zurück?.

Häufige Fragen

Reicht eine Quittung per WhatsApp oder E-Mail?

Eine Nachricht, in der der Vermieter den Erhalt bestätigt, ist besser als nichts. Beweissicherer ist eine unterschriebene Quittung auf Papier. Wer nur eine digitale Bestätigung hat, sollte sie dauerhaft speichern.

Was tun, wenn der Vermieter keine Quittung ausstellt?

Dann sollte der Mieter das Geld nicht bar übergeben, sondern überweisen. Ist die Zahlung schon erfolgt, hilft es, den Erhalt nachträglich schriftlich bestätigen zu lassen und Zeugen der Übergabe zu notieren.

Darf der Vermieter nur Bargeld akzeptieren?

Grundsätzlich richtet sich der Zahlungsweg nach dem Mietvertrag. Besteht der Vermieter auf Bargeld, muss er die Zahlung quittieren und das Geld dennoch getrennt bei einer Bank anlegen. Eine Vermieterpflicht, Bargeld anzunehmen, lässt sich daraus aber nicht allgemein ableiten.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen