Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung: Wann wird es ausgezahlt?
Kurz gesagt
Ergibt die Nebenkostenabrechnung ein Guthaben, muss der Vermieter die zu viel gezahlten Vorauszahlungen an den Mieter zurückzahlen. Eine feste gesetzliche Auszahlungsfrist gibt es nicht: Der Anspruch wird grundsätzlich mit Zugang der Abrechnung fällig, der Vermieter muss dann zügig überweisen oder mit der nächsten Miete verrechnen. Auch bei einer verspäteten Abrechnung bleibt das Guthaben bestehen – die Frist aus § 556 Abs. 3 BGB schützt nur vor Nachforderungen.
So entsteht ein Guthaben in der Abrechnung
Mieter zahlen mit der Miete meist monatliche Vorauszahlungen auf die Betriebskosten. Einmal im Jahr stellt der Vermieter diesen Zahlungen die tatsächlich angefallenen, auf die Wohnung verteilten Kosten gegenüber. Liegen die Vorauszahlungen höher, entsteht ein Guthaben; liegen sie niedriger, eine Nachzahlung. Ist statt Vorauszahlungen eine Pauschale vereinbart, wird nicht abgerechnet – dann gibt es weder ein Guthaben noch eine Nachzahlung.
Beispiel
Guthaben nach einem milden Winter
Eine Mieterin zahlt 12 Monate lang je 180 € Vorauszahlung, insgesamt also 2.160 €. Laut Abrechnung entfallen auf ihre Wohnung Betriebskosten von 1.935 €. Das Guthaben beträgt 2.160 € − 1.935 € = 225 €. Diesen Betrag muss der Vermieter ihr erstatten.
Bis wann muss der Vermieter das Guthaben auszahlen?
Das Gesetz nennt für die Rückzahlung keinen festen Termin. Der Anspruch auf das Guthaben wird grundsätzlich fällig, sobald die Abrechnung beim Mieter eingegangen ist. Der Vermieter muss dann ohne schuldhaftes Zögern zahlen. Ein Recht, das Guthaben als Polster für das nächste Jahr einzubehalten, hat er grundsätzlich nicht.
Vorher gilt die Abrechnungsfrist: Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein. Einzelheiten stehen im Artikel Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?. Versäumt der Vermieter diese Frist, verliert er nur seinen Anspruch auf eine Nachzahlung. Ein Guthaben muss er trotzdem ermitteln und erstatten.
Überweisung oder Verrechnung mit der Miete
Üblich sind zwei Wege: Der Vermieter überweist das Guthaben auf das Konto des Mieters, oder es wird mit der nächsten Mietzahlung verrechnet. Ein Guthaben, das der Vermieter in seiner eigenen Abrechnung ausweist, können Mieter grundsätzlich mit der nächsten Miete verrechnen. Hat der Vermieter selbst fällige Forderungen gegen den Mieter, etwa offene Mieten, darf er diese seinerseits mit dem Guthaben verrechnen.
Wer bekommt das Guthaben? Die wichtigsten Fälle
Das Guthaben steht dem zu, der im Abrechnungszeitraum Mieter war und die Vorauszahlungen geschuldet hat. Wer tatsächlich gezahlt hat, etwa ein Elternteil oder ein Amt, ist für den Vermieter nicht entscheidend.
| Situation | Wer das Guthaben erhält |
|---|---|
| Ein Mieter, ganzes Jahr in der Wohnung | Der Mieter |
| Mehrere Mieter mit gemeinsamem Vertrag (Paar, WG) | Alle Mieter gemeinsam; die Aufteilung klären sie untereinander |
| Mieterwechsel im Abrechnungsjahr | Jeder Mieter für seinen Zeitraum |
| Mieter ist inzwischen ausgezogen | Der frühere Mieter, auch nach dem Auszug |
| Mieter bezieht Bürgergeld | Der Mieter; das Jobcenter rechnet es auf die Wohnkosten an |
| Mieter ist verstorben | Wer in den Vertrag eingetreten ist, sonst die Erben |
| Untermiete | Der Hauptmieter vom Vermieter, der Untermieter nur vom Hauptmieter |
Wird die Wohnung verkauft, hängt es vom Zeitpunkt des Eigentümerwechsels ab, welcher Vermieter abrechnen und auszahlen muss. Bei Leistungsbeziehern überweist der Vermieter das Guthaben an den Mieter; wie es auf die Leistungen angerechnet wird, klärt der Mieter mit dem Amt.
Guthaben nach dem Auszug und die Kaution
Auch nach dem Auszug rechnet der Vermieter regulär über den gesamten Abrechnungszeitraum ab. Das Guthaben kommt deshalb oft erst Monate später. Ausziehende Mieter sollten ihre neue Anschrift und ihre Bankverbindung schriftlich hinterlassen, damit Abrechnung und Zahlung sie erreichen.
Einen Teil der Kaution darf der Vermieter nur zurückbehalten, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. Deutet alles auf ein Guthaben hin, fehlt dafür in der Regel der Grund. Wie lange die Rückzahlung der Kaution dauern darf, erklärt der Artikel Wann bekomme ich die Kaution zurück?.
Das Guthaben bleibt aus: So gehen Mieter vor
- In der Abrechnung nachsehen, ob der Vermieter einen Zahlungsweg oder eine Verrechnung angekündigt hat.
- Den Vermieter schriftlich zur Auszahlung auffordern, eine angemessene Frist mit Datum setzen und die Bankverbindung nennen.
- Spätestens nach Ablauf der Frist ist der Vermieter in Verzug. Im laufenden Mietverhältnis kann der Mieter das Guthaben dann mit der nächsten Miete verrechnen und dies schriftlich erklären.
- Nach dem Auszug bleibt nur der Weg über das Gericht, etwa ein gerichtliches Mahnverfahren. Unterstützung bieten Mietervereine.
Der Anspruch verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem er entstanden ist (§ 199 BGB). Geht die Abrechnung im Jahr 2026 zu, endet die Verjährung also mit Ablauf des 31. Dezember 2029.
Was Vermieter bei der Auszahlung beachten sollten
Vermieter sollten das Guthaben zeitnah nach dem Versand der Abrechnung überweisen oder in der Abrechnung klar angeben, mit welcher Miete es verrechnet wird. In den Verwendungszweck gehören Abrechnungsjahr und Wohnung, damit die Zahlung später eindeutig zuzuordnen ist.
- Bei mehreren Mietern auf das gemeinsame Konto zahlen oder sich schriftlich bestätigen lassen, an wen ausgezahlt werden soll.
- Bei einem Mieterwechsel jedem Mieter nur den Betrag für seinen eigenen Zeitraum erstatten.
- Hat der Mieter Mietschulden, die Verrechnung mit diesen offenen Beträgen ausdrücklich schriftlich erklären.
- Die Überweisung aufbewahren: Sie belegt im Streitfall, dass das Guthaben erstattet wurde.
Guthaben erhalten: Abrechnung trotzdem prüfen
Ein Guthaben heißt nicht, dass die Abrechnung stimmt. Enthält sie nicht umlagefähige Posten oder einen falschen Verteilerschlüssel, kann das Guthaben zu niedrig sein. Die Checkliste Nebenkostenabrechnung prüfen hilft beim Durchsehen. Einwände sind bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang möglich, auch wenn das Guthaben schon überwiesen wurde – Einzelheiten im Artikel Wie lange kann man widersprechen?.
Fällt das Guthaben deutlich aus, lohnt ein Blick auf die Vorauszahlungen. Nach einer Abrechnung darf jede Seite sie per Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Mieter können sie so senken, Vermieter sie an die tatsächlichen Kosten angleichen.
Kostenlos nachrechnen
Mit dem Nebenkostenrechner verteilen Sie jede Kostenart nach Wohnfläche, Personen, Einheiten oder Verbrauch – ohne Anmeldung.
Zum NebenkostenrechnerHäufige Fragen
Muss ich als Mieter ein Guthaben versteuern?
Nein. Für Mieter ist die Rückzahlung keine Einnahme, sondern die Erstattung von zu viel gezahltem Geld. Beim Vermieter wirkt sich die Rückzahlung steuerlich im Jahr der Auszahlung aus, weil für Einnahmen und Ausgaben das Zufluss- und Abflussprinzip gilt (§ 11 EStG).
Darf der Vermieter das Guthaben einfach mit den künftigen Vorauszahlungen verrechnen?
Einseitig grundsätzlich nicht, denn künftige Vorauszahlungen sind noch nicht fällig. Möglich ist das, wenn der Mieter zustimmt. Verrechnen darf der Vermieter dagegen mit Forderungen, die bereits fällig sind, etwa offenen Mieten.
Bekomme ich Zinsen, wenn der Vermieter das Guthaben zu spät zahlt?
Vor Fälligkeit gibt es keine Zinsen. Gerät der Vermieter in Verzug, etwa nach einer Mahnung, kann der Mieter gesetzliche Verzugszinsen verlangen. Bei kleinen Beträgen steht dieser Aufwand aber oft in keinem Verhältnis.
Ist Betriebskostenguthaben dasselbe wie Nebenkostenguthaben?
Im Alltag ja. Gemeint sind die zu viel gezahlten Vorauszahlungen auf die umlagefähigen Betriebskosten. „Betriebskosten“ ist der Begriff aus dem Gesetz und der Betriebskostenverordnung, „Nebenkosten“ die gängige Bezeichnung im Alltag.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen