Mietminderung wegen Schimmel: Wie viel ist möglich?
Kurz gesagt
Bei Schimmel ist die Miete kraft Gesetzes gemindert, solange er die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt und der Mieter ihn nicht selbst verursacht hat (§ 536 BGB). Eine gesetzliche Tabelle mit festen Prozentsätzen gibt es nicht: Die Höhe hängt von Größe, Ort und Folgen des Befalls ab. Berechnet wird die Minderung von der Bruttomiete, also einschließlich Nebenkosten.
Wann Mieter wegen Schimmel mindern dürfen
Schimmel ist ein Mangel der Mietsache. Beeinträchtigt er die Tauglichkeit der Wohnung, ist die Miete nach § 536 Abs. 1 BGB automatisch gemindert. Der Mieter muss dafür nicht klagen und braucht keine Zustimmung des Vermieters. Mehr dazu im Artikel Muss der Vermieter der Mietminderung zustimmen?.
- Der Schimmel ist nicht nur unerheblich – ein winziger Fleck, der sich sofort abwischen lässt, reicht in der Regel nicht.
- Der Mieter hat den Schimmel nicht selbst verursacht, etwa durch unzureichendes Heizen oder Lüften.
- Der Mieter kannte den Schimmel nicht schon bei Vertragsschluss (§ 536b BGB).
- Der Mieter hat den Mangel dem Vermieter unverzüglich angezeigt (§ 536c BGB).
Ob der Schimmel auf das Gebäude oder auf das Wohnverhalten zurückgeht, ist oft der eigentliche Streitpunkt. Wie die Beweislast verteilt ist, erklärt der Artikel Schimmel: Wer haftet.
Wie viel Minderung ist bei Schimmel angemessen?
Das Gesetz nennt keine Prozentsätze. Tabellen im Internet stützen sich auf einzelne Gerichtsentscheidungen, die jeweils einen konkreten Fall betreffen und sich nicht einfach übertragen lassen. Die angemessene Quote ergibt sich aus einer Gesamtbetrachtung. Wichtige Kriterien sind:
| Kriterium | Spricht eher für eine geringere Minderung | Spricht eher für eine höhere Minderung |
|---|---|---|
| Größe des Befalls | kleine, begrenzte Stelle | großflächiger Befall, mehrere Wände |
| Betroffener Raum | Abstellraum, Flur | Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Küche |
| Nutzbarkeit | Raum weiter voll nutzbar | Raum nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar |
| Gesundheit | keine Beschwerden, kein Geruch | muffiger Geruch, gesundheitliche Beschwerden |
| Folgeschäden | keine | beschädigte Möbel, Kleidung oder Tapeten |
Weil die Höhe umstritten sein kann, ist Vorsicht sinnvoll. Mindert der Mieter zu viel und entsteht ein erheblicher Rückstand, riskiert er im äußersten Fall eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Ein verbreiteter Weg ist, die volle Miete unter Vorbehalt weiterzuzahlen und die zu viel gezahlte Miete später zurückzufordern.
Schimmel am Fenster: Mietminderung möglich?
Schimmel an Fensterrahmen, Dichtungen oder der Fensterlaibung ist besonders häufig. Ob eine Minderung möglich ist, hängt auch hier von der Ursache ab. Sind Fenster undicht, schlecht eingebaut oder bildet die Laibung eine Wärmebrücke, liegt der Mangel beim Vermieter. Entsteht Schimmel dagegen nur, weil sich Kondenswasser auf der Scheibe sammelt und nicht abgewischt oder weggelüftet wird, kann das dem Mieter zuzurechnen sein.
Kleine dunkle Punkte an einer Gummidichtung, die sich leicht entfernen lassen, gelten oft als unerheblich. Kehrt der Schimmel trotz normalen Lüftens immer wieder oder greift er auf die Wand über, spricht das eher für einen Mangel. Zugige oder undichte Fenster ohne Schimmel behandelt der Artikel Undichte Fenster: Mietminderung möglich?.
So wird die Minderung berechnet
Grundlage ist die Bruttomiete, also Kaltmiete plus Vorauszahlungen oder Pauschale für Nebenkosten (BGH, Urteil vom 06.04.2005, XII ZR 225/03). Die Minderung gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel die Nutzung beeinträchtigt, und endet, sobald er beseitigt ist. Für angebrochene Monate wird anteilig gerechnet.
Beispiel
Minderung bei Schimmel im Schlafzimmer
Die Kaltmiete beträgt 700 €, die Nebenkostenvorauszahlung 200 €, die Bruttomiete also 900 €. Angenommen, die Minderung beträgt wegen des Schimmels im Schlafzimmer 10 %. Dann darf der Mieter pro vollem Monat 90 € weniger zahlen, also 810 €. Der Schimmel besteht ab dem 1. Februar und wird am 15. April beseitigt. Für Februar und März sind das zusammen 180 €. Für den halben April kommen 45 € hinzu. Die Minderung beträgt insgesamt 225 €.
Wie man Tage und Monate genau anrechnet, zeigt der Artikel Mietminderung berechnen.
Schritt für Schritt zur Mietminderung wegen Schimmel
- Den Schimmel fotografieren und Ort, Größe und Datum festhalten.
- Den Vermieter unverzüglich schriftlich informieren und zur Beseitigung auffordern.
- Ankündigen, dass die Miete wegen des Mangels gemindert oder nur unter Vorbehalt gezahlt wird.
- Die Minderung auf eine vorsichtige, gut begründbare Höhe beschränken.
- Den Verlauf dokumentieren: Wächst der Schimmel, kommen neue Stellen hinzu, wann wurde er beseitigt?
Wenn Minderung nicht mehr reicht
Bei starkem Befall kann ein Raum oder sogar die ganze Wohnung unbenutzbar werden. Ist die Tauglichkeit vollständig aufgehoben, ist der Mieter für diese Zeit von der Miete befreit (§ 536 Abs. 1 BGB). Gefährdet der Schimmel die Gesundheit erheblich, kommt nach § 569 Abs. 1 BGB auch eine fristlose Kündigung in Betracht, in der Regel nach vorheriger Frist zur Abhilfe. Voraussetzungen und Risiken erklärt der Artikel Schimmel: Ist eine fristlose Kündigung möglich?.
Häufige Fragen
Kann ich die Miete rückwirkend wegen Schimmel mindern?
Wer die Miete trotz Mangel voll gezahlt hat, kann den zu viel gezahlten Betrag grundsätzlich zurückverlangen. Hat er aber über längere Zeit vorbehaltlos gezahlt, kann das im Einzelfall problematisch werden. Die Zahlung unter Vorbehalt schafft hier Klarheit.
Darf ich mindern, während der Vermieter den Schimmel beseitigt?
Ja, die Minderung gilt, solange die Beeinträchtigung besteht – auch während der Arbeiten. Die Bauarbeiten selbst können die Nutzung zusätzlich einschränken. Die Arbeiten muss der Mieter trotzdem dulden (§ 555a BGB).
Was passiert, wenn sich später herausstellt, dass ich den Schimmel verursacht habe?
Dann bestand kein Minderungsrecht, und der einbehaltene Betrag muss nachgezahlt werden. Außerdem kann der Vermieter Ersatz der Beseitigungskosten verlangen. Deshalb ist eine vorsichtige Minderung oder Zahlung unter Vorbehalt sinnvoll.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen