Schimmelgutachten in der Mietwohnung: Wann es sinnvoll ist und wer zahlt

Mängel, Schimmel & Mietminderung · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Ein Schimmelgutachten lohnt sich, wenn Mieter und Vermieter über die Ursache streiten, denn davon hängen Mietminderung und Schadensersatz ab. Zahlen muss zunächst, wer den Gutachter beauftragt. Stellt sich heraus, dass die andere Seite den Schimmel zu verantworten hat, können die Kosten in der Regel als Schaden von ihr verlangt werden; im Gerichtsverfahren trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die Gutachterkosten.

Wozu dient ein Schimmelgutachten?

Bei Schimmel in der Mietwohnung geht es fast immer um eine Frage: Woher kommt die Feuchtigkeit? Liegt die Ursache in der Bausubstanz, etwa bei Wärmebrücken, undichten Leitungen oder aufsteigender Nässe, ist der Vermieter verantwortlich. Entsteht der Schimmel durch zu wenig Lüften oder Heizen, haftet in der Regel der Mieter. Wer die Verantwortung trägt, erklärt ausführlich der Artikel Schimmel: Wer haftet?.

Ein Gutachten liefert die fachliche Grundlage für diese Zuordnung. Ein Sachverständiger untersucht die befallenen Stellen, misst Feuchtigkeit in Wänden und Raumluft, prüft Oberflächentemperaturen und bewertet die Bauweise. Je nach Auftrag stellt er auch fest, welche Schimmelart vorliegt, wie weit der Befall reicht und wie er fachgerecht saniert werden kann.

Wann ein Gutachten sinnvoll ist – und wann nicht

Nicht jeder Schimmelfleck braucht einen Sachverständigen. Ist die Ursache offensichtlich, etwa ein tropfendes Rohr, oder erkennt der Vermieter den Mangel an und lässt ihn beseitigen, wäre ein Gutachten meist unnötiger Aufwand. Sinnvoll ist es vor allem in diesen Fällen:

  • Mieter und Vermieter schieben sich die Ursache gegenseitig zu und ein Streit über Mietminderung oder Kosten zeichnet sich ab.
  • Der Schimmel kommt nach einer Beseitigung immer wieder, obwohl nach Angaben des Mieters normal gelüftet und geheizt wird.
  • Der Befall ist großflächig oder sitzt versteckt hinter Möbeln, Verkleidungen oder im Mauerwerk.
  • Es bestehen gesundheitliche Beschwerden und es soll geklärt werden, wie belastet die Raumluft ist.
  • Beim Auszug soll dokumentiert werden, wer für Schäden an Wänden und Einrichtung aufkommt.

Wer zahlt den Gutachter?

Das Gesetz enthält keine eigene Regel für Schimmelgutachten. Es gilt der Grundsatz: Wer den Sachverständigen beauftragt, schuldet ihm das Honorar. Ob diese Partei die Kosten am Ende selbst tragen muss, hängt vom Ergebnis ab.

SituationWer trägt die Kosten in der Regel?
Vermieter lässt die Ursache prüfen, um seine Instandhaltungspflicht zu erfüllenVermieter
Mieter beauftragt Gutachter, Ursache liegt in der BausubstanzZunächst Mieter, Erstattung als Schaden vom Vermieter möglich
Mieter beauftragt Gutachter, Ursache liegt im WohnverhaltenMieter
Vermieter beauftragt Gutachter, Ursache liegt im WohnverhaltenZunächst Vermieter, Erstattung als Schaden vom Mieter möglich
Gericht bestellt Gutachter im ProzessGrundsätzlich die unterlegene Partei, bei Teilerfolg anteilig

Der Vermieter muss die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dazu gehört auch, einer gemeldeten Schimmelursache nachzugehen. Ein Gutachten, das er dafür selbst in Auftrag gibt, ist Teil seiner Instandhaltung. Er kann die Kosten nicht über die Nebenkosten umlegen, denn Instandhaltungskosten sind keine Betriebskosten.

Beauftragt der Mieter selbst einen Gutachter und bestätigt dieser einen Baumangel, kann er die Kosten in der Regel als Schadensersatz vom Vermieter verlangen – vor allem dann, wenn der Vermieter trotz Mängelanzeige untätig geblieben ist. Umgekehrt kann auch der Vermieter Gutachterkosten vom Mieter verlangen, wenn sich zeigt, dass falsches Lüften oder Heizen den Schaden verursacht hat.

Was kostet ein Schimmelgutachten?

Feste Preise gibt es nicht. Die Kosten hängen davon ab, wie umfangreich der Auftrag ist: Eine Ortsbesichtigung mit Kurzbericht ist deutlich günstiger als ein ausführliches Gutachten mit Laboranalyse von Materialproben, Luftkeimmessung und Langzeitmessung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Auch Anfahrt, Größe der Wohnung und der Aufwand für den schriftlichen Bericht spielen eine Rolle.

Vor der Beauftragung sollte ein schriftliches Angebot eingeholt werden, das die Leistungen und den Stundensatz oder Pauschalpreis nennt. Sinnvoll ist, die Fragestellung genau festzulegen, etwa: „Ist der Schimmel im Schlafzimmer auf einen baulichen Mangel oder auf das Nutzerverhalten zurückzuführen?“ So bezahlt niemand Untersuchungen, die für den Streit keine Rolle spielen.

Beispiel

Kostenerstattung nach einem Privatgutachten

Angenommen, ein Mieter zeigt Schimmel an der Außenwand des Schlafzimmers an. Der Vermieter meint, der Mieter lüfte zu wenig, und unternimmt nichts. Der Mieter beauftragt einen Sachverständigen für 900 €. Das Gutachten stellt eine Wärmebrücke im Mauerwerk fest. Der Mieter verlangt die 900 € vom Vermieter als Schaden zurück. Hätte das Gutachten dagegen ergeben, dass der Schimmel allein auf das Wohnverhalten zurückgeht, hätte der Mieter die 900 € selbst tragen müssen.

Privatgutachten oder gerichtliches Gutachten?

Ein Privatgutachten gibt eine Partei selbst in Auftrag. Es ist schnell verfügbar und hilft, die eigene Position einzuschätzen und außergerichtlich zu verhandeln. Vor Gericht gilt es allerdings nur als Parteivortrag: Das Gericht ist nicht daran gebunden und bestellt bei Streit häufig einen eigenen Sachverständigen.

Das gerichtliche Gutachten wird vom Gericht in Auftrag gegeben, meist im laufenden Prozess um Mietminderung oder Schadensersatz. Die Kosten werden zunächst von der Partei vorgeschossen, die den Beweis antritt; am Ende trägt sie grundsätzlich, wer den Prozess verliert. Droht der Befund verloren zu gehen, etwa weil saniert werden muss, kommt ein selbstständiges Beweisverfahren in Betracht, mit dem ein Gericht den Zustand noch vor einem Prozess durch einen Sachverständigen feststellen lässt.

So bereiten Mieter und Vermieter die Begutachtung vor

  1. Befall fotografieren und mit Datum dokumentieren, bevor etwas gereinigt oder überstrichen wird.
  2. Die Mängelanzeige und die Antwort des Vermieters aufbewahren.
  3. Über einige Wochen Lüften und Heizen notieren, gern mit einem einfachen Thermo-Hygrometer, das Temperatur und Luftfeuchtigkeit anzeigt.
  4. Dem Gutachter einen Termin ermöglichen, zu dem die Stellen frei zugänglich sind, und die andere Partei rechtzeitig einladen.
  5. Die Fragestellung und den Kostenrahmen vorher schriftlich festhalten.

Mieter müssen dem Vermieter und einem von ihm beauftragten Gutachter nach rechtzeitiger Ankündigung Zutritt zur Wohnung gewähren, damit der Mangel geprüft werden kann. Ein allgemeines Betretungsrecht gibt es nicht, aber die Mängelprüfung ist ein anerkannter Anlass.

Was das Gutachten für Minderung, Beseitigung und Kündigung bedeutet

Bestätigt das Gutachten einen Mangel aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB), solange der Mangel besteht. Wie hoch die Minderung ausfallen kann, erklärt der Artikel Mietminderung wegen Schimmel. Der Vermieter muss dann die Ursache beseitigen und fachgerecht sanieren lassen. Was Vermieter dabei beachten sollten, beschreibt der Beitrag Schimmel aus Sicht des Vermieters.

Stellt der Sachverständige eine erhebliche Gesundheitsgefahr fest, kann das Gutachten auch für eine fristlose Kündigung durch den Mieter wichtig werden. Die Voraussetzungen dafür stehen im Artikel Schimmel und fristlose Kündigung.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter ein Schimmelgutachten bezahlen, das der Mieter beauftragt hat?

Nicht automatisch. Er muss die Kosten in der Regel nur erstatten, wenn das Gutachten einen Mangel aus seinem Verantwortungsbereich belegt und die Beauftragung erforderlich war. Das ist vor allem der Fall, wenn er auf eine Mängelanzeige nicht oder unzureichend reagiert hat.

Kann der Vermieter die Gutachterkosten über die Nebenkosten abrechnen?

Nein. Ein Schimmelgutachten gehört zur Instandhaltung und ist keine Betriebskostenart. Solche Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Reicht ein Gutachten der Hausverwaltung oder eines Handwerkers?

Eine Einschätzung durch einen Handwerker kann ein erster Schritt sein. Im Streit hat sie aber weniger Gewicht als die Stellungnahme eines unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen für Schimmel- oder Bauschäden.

Darf ich den Schimmel vor dem Gutachtertermin entfernen?

Wer vorher reinigt, zerstört womöglich Beweise. Besser ist es, den Zustand zu fotografieren und mit der Beseitigung bis zur Begutachtung zu warten, sofern keine akute Gefahr besteht. Kleine Flecken auf Fugen sind davon meist nicht betroffen.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen

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