WG-Mietvertrag: Muster und wichtige Klauseln
Kurz gesagt
Einen amtlichen WG-Mietvertrag gibt es nicht. Üblich ist ein normaler Wohnraummietvertrag, ergänzt um WG-Klauseln: Wer Mieter ist, welche Räume gemeinsam genutzt werden, wie ein Mieterwechsel abläuft und wie die Kaution verteilt wird. Für ein einzelnes WG-Zimmer braucht der Vertrag zusätzlich eine genaue Beschreibung von Zimmer und Gemeinschaftsflächen.
Welche Vorlage für welches WG-Modell?
Welche Vorlage passt, hängt davon ab, wer Vertragspartner des Vermieters wird. Die drei Modelle und ihre Vor- und Nachteile erklärt der Artikel WG-Mietvertrag: Alle Hauptmieter oder Untermiete?.
| WG-Modell | Passende Vorlage | Ergänzung |
|---|---|---|
| Alle Bewohner sind Hauptmieter | Wohnraummietvertrag mit allen Mietern | WG-Zusatzvereinbarung (Muster unten) |
| Hauptmieter mit Untermietern | Untermietvertrag je Zimmer | Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung |
| Einzelverträge je Zimmer | Zimmermietvertrag | Beschreibung von Zimmer und Gemeinschaftsräumen |
Worauf Vermieter bei Mietvertragsvorlagen allgemein achten sollten, steht im Artikel Mietvertrag-Vorlage. Für das Modell mit Untermietern gibt es einen eigenen Artikel zum Untermietvertrag.
Diese Angaben gehören in jeden WG-Mietvertrag
- Vertragsparteien: Vermieter und alle Mieter mit vollem Namen; jeder Mieter unterschreibt selbst.
- Mietsache: Anschrift, Lage, Zahl der Zimmer, Keller, Stellplatz sowie beim Zimmervertrag das genaue Zimmer.
- Gemeinschaftsräume: Küche, Bad, Flur, Balkon und deren gemeinsame Nutzung.
- Miete: Nettokaltmiete, Betriebskostenvorauszahlung und Fälligkeit; bei Einzelverträgen der Anteil je Zimmer.
- Betriebskosten: Welche Kosten umgelegt werden und nach welchem Schlüssel sie auf Zimmer oder Personen verteilt werden.
- Kaution: Höhe insgesamt und wie sie auf die Bewohner verteilt ist.
- Mieterwechsel: Unter welchen Bedingungen ein Bewohner ausscheiden und ein neuer eintreten kann.
- Mietbeginn und Laufzeit: Grundsätzlich unbefristet; eine Befristung nur mit gesetzlichem Grund.
Die Kaution darf beim gemeinsamen Vertrag insgesamt höchstens drei Nettokaltmieten der ganzen Wohnung betragen (§ 551 BGB). Ein befristeter Vertrag ist nur wirksam, wenn der Befristungsgrund schriftlich genannt ist (§ 575 BGB); das bloße Ende eines Studiums oder Semesters zählt nicht dazu.
Die wichtigste WG-Klausel: der Mieterwechsel
Ohne Regelung kann beim gemeinsamen Vertrag kein Mitbewohner allein ausscheiden. Eine Mieterwechselklausel spart allen Beteiligten Streit. Sie sollte festlegen, wer einen Nachfolger vorschlagen darf, wann der Vermieter ablehnen kann und wie lange der Ausziehende noch haftet. Wie der Wechsel praktisch abläuft, beschreibt der Artikel WG: Einer zieht aus.
Muster: WG-Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag
Das folgende Muster ergänzt einen gewöhnlichen Wohnraummietvertrag, den alle Bewohner als Hauptmieter unterschreiben. Es ersetzt nicht den Mietvertrag selbst und sollte an die konkrete Wohnung angepasst werden.
Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom (Datum) über die Wohnung (Anschrift, Geschoss, Lage) zwischen (Name und Anschrift des Vermieters) als Vermieter und (Namen aller Mieter) als Mieter 1. Nutzung als Wohngemeinschaft Die Wohnung wird an die Mieter zur gemeinsamen Nutzung als Wohngemeinschaft vermietet. Küche, Bad, Flur und (weitere Räume) nutzen alle Mieter gemeinsam. 2. Wechsel von Mitbewohnern Will ein Mieter ausziehen, kann er dem Vermieter mit einer Frist von (Anzahl) Monaten einen Nachfolger vorschlagen, dem die übrigen Mieter zugestimmt haben. Der Vermieter kann den Nachfolger nur aus einem wichtigen Grund ablehnen, insbesondere bei begründeten Zweifeln an dessen Zahlungsfähigkeit. Der Wechsel wird durch einen schriftlichen Nachtrag vollzogen, den alle Beteiligten unterschreiben. 3. Ausscheiden Mit Wirksamwerden des Nachtrags scheidet der ausziehende Mieter aus dem Mietverhältnis aus. Der Nachfolger tritt zu diesem Zeitpunkt mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag ein. 4. Kaution Die Kaution beträgt insgesamt (Betrag) €. Beim Mieterwechsel regeln der ausziehende Mieter und der Nachfolger die Erstattung des Kautionsanteils untereinander. Der Vermieter rechnet die Kaution am Ende des Mietverhältnisses mit allen dann vorhandenen Mietern ab. 5. Ansprechpartner Die Mieter benennen (Name) als Ansprechpartner für Mitteilungen des Vermieters. Kündigungen und Vertragsänderungen bedürfen weiterhin der Unterschrift aller Mieter. (Ort), (Datum) (Unterschrift des Vermieters) (Unterschriften aller Mieter)
Vorlage für ein einzelnes WG-Zimmer
Vermietet der Eigentümer jedes Zimmer einzeln, ist der Vertrag ein normaler Wohnraummietvertrag über ein Zimmer mit Mitbenutzungsrecht an den Gemeinschaftsräumen. Wichtig ist, dass Zimmergröße, Möblierung und gemeinsam genutzte Räume genau beschrieben sind. Wird das Zimmer möbliert vermietet, gehört eine Inventarliste dazu; mehr dazu im Artikel Möbliert vermieten.
Beispiel
Nebenkosten auf drei Zimmer verteilen
Die Betriebskosten einer WG-Wohnung betragen im Jahr 3.600 €. Die Zimmer sind 12, 15 und 18 m² groß, zusammen 45 m². Vereinbart ist eine Verteilung nach Zimmergröße. Das 12-m²-Zimmer trägt 12/45 davon, also 960 €; das 15-m²-Zimmer 1.200 €; das 18-m²-Zimmer 1.440 €. Zusammen ergibt das wieder 3.600 €.
Unterschrift, Übergabe und Anmeldung
- Vertrag und Zusatzvereinbarung von allen Mietern und dem Vermieter unterschreiben lassen; jeder erhält ein Exemplar.
- Bei der Übergabe ein Protokoll mit Zählerständen, Schlüsseln und Zustand der Räume anfertigen.
- Jedem neuen Bewohner eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen; die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen.
- Spätere Wechsel immer als schriftlichen Nachtrag festhalten und dem Vertrag beifügen.
Häufige Fragen
Kann man eine normale Mietvertragsvorlage für eine WG nutzen?
Ja, eine gewöhnliche Vorlage für Wohnraum ist die Grundlage. Sie sollte aber um WG-Regeln ergänzt werden, vor allem zum Mieterwechsel und zur Kaution. Ohne solche Regeln kann beim gemeinsamen Vertrag kein Bewohner allein ausscheiden.
Müssen alle Mitbewohner den WG-Mietvertrag unterschreiben?
Beim gemeinsamen Vertrag ja, denn nur wer unterschreibt, wird Mieter. Wer nicht unterschreibt, wohnt allenfalls als Untermieter oder ohne vertragliche Grundlage in der Wohnung.
Brauche ich für den Auszug aus der WG eine eigene Kündigungsvorlage?
Bei Einzelverträgen reicht eine gewöhnliche Kündigung des Mieters. Ein passendes Schreiben zeigt der Artikel Kündigung des Mietvertrags: Muster für Mieter. Beim gemeinsamen Vertrag ist dagegen ein Nachtrag mit allen Beteiligten der übliche Weg.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen