Kündigung des Mietvertrags: Muster und Vorlage für Mieter
Kurz gesagt
Mieter kündigen die Wohnung mit einem Brief, der die Wohnung, den Kündigungstermin und die eigenhändige Unterschrift aller Mieter enthält (§ 568 Abs. 1 BGB). Einen Grund müssen sie für die ordentliche Kündigung nicht angeben; die Frist beträgt drei Monate (§ 573c Abs. 1 BGB). Eine Vorlage in Word oder PDF ist nur der Entwurf: Wirksam wird die Kündigung erst ausgedruckt, unterschrieben und beim Vermieter zugegangen.
Was muss in der Kündigung stehen?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung: Der Mieter teilt mit, dass er das Mietverhältnis beenden will. Eine bestimmte Formulierung schreibt das Gesetz nicht vor. Das Schreiben muss aber eindeutig sein, damit später kein Streit darüber entsteht, welche Wohnung zu welchem Termin gekündigt wurde.
- Namen und Anschrift aller Mieter, die im Mietvertrag stehen.
- Name und Anschrift des Vermieters oder der Hausverwaltung.
- Genaue Bezeichnung der Wohnung (Anschrift, Geschoss, Lage) und das Datum des Mietvertrags.
- Den klaren Satz, dass das Mietverhältnis gekündigt wird.
- Den Kündigungstermin, am besten ergänzt um „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
- Ort, Datum und die eigenhändigen Unterschriften aller Mieter.
Sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben sind die Bitte um eine schriftliche Bestätigung, Terminvorschläge für die Wohnungsübergabe und die Bankverbindung für die Rückzahlung der Kaution. Einen Kündigungsgrund müssen Mieter bei der ordentlichen Kündigung nicht nennen.
Muster: Kündigung der Mietwohnung durch den Mieter
(Vor- und Nachname aller Mieter) (Anschrift der Mietwohnung) (Name des Vermieters oder der Hausverwaltung) (Anschrift des Vermieters oder der Hausverwaltung) (Ort), (Datum) Kündigung des Mietvertrags vom (Datum des Mietvertrags) über die Wohnung (Anschrift, Geschoss, Lage) Sehr geehrte(r) (Name des Vermieters), hiermit kündige ich / kündigen wir das oben genannte Mietverhältnis fristgerecht zum (Datum des Vertragsendes), hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir / uns den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem das Mietverhältnis endet, schriftlich. Für die Übergabe der Wohnung und die Ablesung der Zähler schlage ich / schlagen wir folgende Termine vor: (zwei oder drei Terminvorschläge). Die Mietkaution bitte ich / bitten wir nach Abrechnung auf folgendes Konto zu überweisen: (Kontoinhaber, IBAN). Meine / Unsere neue Anschrift teile ich / teilen wir Ihnen rechtzeitig vor dem Auszug mit. Mit freundlichen Grüßen (Eigenhändige Unterschrift Mieter 1) (Eigenhändige Unterschrift Mieter 2, falls vorhanden)
Vorlage als Word-Datei oder PDF: Worauf es ankommt
Ob die Vorlage in Word, als ausfüllbares PDF oder handschriftlich ausgefüllt wird, ist rechtlich egal. Das Muster oben lässt sich in jedes Textprogramm kopieren und anpassen. Entscheidend ist, was danach passiert: Die Kündigung muss ausgedruckt und von Hand unterschrieben werden. Das verlangt die Schriftform nach § 568 Abs. 1 BGB.
- Ein PDF mit eingefügter Bild-Unterschrift, das per E-Mail verschickt wird, ersetzt die Unterschrift nicht.
- Ein eingescannter, unterschriebener Brief als Anhang reicht ebenfalls nicht, weil das Original fehlt.
- Fax, SMS und Messenger-Nachrichten wahren die Schriftform nicht.
- Maßgeblich ist das unterschriebene Original, das beim Vermieter ankommt.
Warum eine E-Mail nicht genügt und was passiert, wenn der Vermieter trotzdem antwortet, erklärt der Artikel Mietvertrag per E-Mail kündigen.
Frist und Kündigungstermin richtig eintragen
Mieter kündigen mit einer Frist von drei Monaten (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des übernächsten Monats. Diese Frist gilt für Mieter unabhängig davon, wie lange sie schon in der Wohnung leben; eine längere Frist im Vertrag ist für Mieter unwirksam.
Beispiel
Welches Datum gehört in die Vorlage?
Eine Mieterin möchte zum Jahresende 2026 ausziehen. Ihre Kündigung muss spätestens am dritten Werktag im Oktober 2026 beim Vermieter sein. Der 1. Oktober 2026 ist ein Donnerstag, der 2. Oktober ein Freitag. Wirft sie den unterschriebenen Brief am 1. Oktober 2026 selbst ein, trägt sie als Kündigungstermin den 31. Dezember 2026 ein. Kommt der Brief erst am 7. Oktober 2026 an, endet das Mietverhältnis erst mit Ablauf des 31. Januar 2027 – dank des Zusatzes „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ bleibt die Kündigung aber wirksam.
Wie die Werktage genau gezählt werden, zeigt der Artikel Kündigungsfrist berechnen. Einen Überblick über Frist, Form und Ablauf gibt der Beitrag Mietvertrag kündigen als Mieter.
Wer muss unterschreiben?
Stehen mehrere Personen als Mieter im Vertrag, etwa ein Ehepaar oder eine Wohngemeinschaft, müssen grundsätzlich alle kündigen und unterschreiben. Kündigt nur einer, ist die Kündigung in der Regel unwirksam und der Vertrag läuft für alle weiter. Welche Sonderfälle es bei Paaren, Wohngemeinschaften und Erben gibt, erklärt der Artikel Wer muss die Kündigung unterschreiben?.
Andere Kündigungsarten brauchen eine andere Vorlage
Das Muster oben passt für die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags. Für andere Situationen gelten eigene Regeln und Inhalte:
- Sofortige Kündigung aus wichtigem Grund: Fristlose Kündigung durch den Mieter: Muster.
- Vorzeitige Kündigung nach einer Mieterhöhung oder Modernisierungsankündigung: Sonderkündigungsrecht.
- Kündigung durch Angehörige nach dem Tod des Mieters: Muster für Angehörige.
- Befristeter Mietvertrag: Eine ordentliche Kündigung ist hier oft nicht vorgesehen – mehr dazu unter Befristeten Mietvertrag vorzeitig kündigen.
Nach dem Unterschreiben: So kommt die Kündigung sicher an
- Eine Kopie des unterschriebenen Schreibens anfertigen und aufbewahren.
- Den Brief so zustellen, dass der Zugang beweisbar ist, zum Beispiel durch persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder durch einen Boten, der den Inhalt kennt.
- Datum und Uhrzeit der Übergabe oder des Einwurfs notieren.
- Die Bestätigung des Vermieters abheften, sofern er eine schickt.
Welche Zustellwege sicher sind und warum ein Einwurf-Einschreiben nur den Einwurf belegt, zeigt der Artikel Kündigung zustellen. Ob der Vermieter überhaupt reagieren muss, erklärt der Beitrag Muss der Vermieter die Kündigung bestätigen?.
Häufige Fragen
Muss ich in der Kündigung einen Grund angeben?
Nein. Mieter können einen unbefristeten Mietvertrag ordentlich kündigen, ohne einen Grund zu nennen. Einen Grund braucht nur der Vermieter, und bei der fristlosen Kündigung muss auch der Mieter den wichtigen Grund angeben.
Darf ich die Kündigung handschriftlich schreiben?
Ja. Ein handgeschriebener Brief ist genauso wirksam wie ein ausgedrucktes Schreiben. Wichtig ist nur die eigenhändige Unterschrift aller Mieter unter dem Text.
Kann ich die Kündigung zurücknehmen?
Ist die Kündigung beim Vermieter angekommen, kann der Mieter sie nicht mehr einseitig zurückziehen. Möglich ist nur, dass sich beide Seiten auf die Fortsetzung des Mietverhältnisses einigen – das sollte schriftlich festgehalten werden.
Gibt es eine Vorlage des Vermieters, die ich verwenden muss?
Nein. Mieter sind an kein bestimmtes Formular gebunden. Jede eindeutige, schriftliche und eigenhändig unterschriebene Erklärung genügt, auch ein eigenes Schreiben ohne Vorlage.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen