Aufhebungsvertrag für den Mietvertrag: Muster zum Anpassen
Kurz gesagt
Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Vermieter und Mieter das Mietverhältnis einvernehmlich zu einem frei gewählten Datum – ohne Kündigungsfrist und ohne Kündigungsgrund. Ein gutes Muster regelt mindestens Beendigungstermin, Rückgabe der Wohnung, Schlüssel, Kaution und Nebenkosten. Unterschreiben müssen alle Vertragsparteien, also sämtliche Mieter und Vermieter.
Wofür ein Muster für den Aufhebungsvertrag gedacht ist
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, mit der beide das Mietverhältnis zu einem bestimmten Tag beenden. Anders als eine Kündigung ist er kein einseitiges Schreiben: Er gilt nur, wenn alle Beteiligten zustimmen und unterschreiben. Dafür sind die Parteien weder an die gesetzlichen Kündigungsfristen noch an einen Kündigungsgrund gebunden.
Das Muster weiter unten ist eine neutrale Vorlage für die häufigsten Fälle: Der Mieter möchte früher ausziehen, der Vermieter möchte die Wohnung früher zurück, oder beide wollen einen Streit sauber abschließen. Ob sich ein Aufhebungsvertrag im Einzelfall lohnt und welche Nachteile er haben kann, erklärt der Artikel Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile.
Diese Punkte gehören in jeden Aufhebungsvertrag
| Regelungspunkt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vertragsparteien | Alle Vermieter und alle Mieter, die im Mietvertrag stehen, mit Namen und Anschrift |
| Mietobjekt und Mietvertrag | Genaue Anschrift, Lage der Wohnung und Datum des Mietvertrags |
| Beendigungstermin | Ein konkretes Datum, zu dem das Mietverhältnis endet |
| Rückgabe | Tag der Übergabe, Anzahl der Schlüssel, Übergabeprotokoll |
| Zustand der Wohnung | Ob und welche Arbeiten der Mieter noch erledigen muss oder ob er davon befreit ist |
| Miete bis zum Auszug | Dass die Miete bis zum Beendigungstermin weiter zu zahlen ist |
| Kaution und Nebenkosten | Wann abgerechnet wird und was mit der Kaution passiert |
| Ausgleichszahlung | Nur falls vereinbart: Höhe, Fälligkeit und Bedingung |
Muster: Aufhebungsvertrag zum Mietvertrag
Die Vorlage können Sie kostenlos übernehmen und an Ihren Fall anpassen. Alle Angaben in runden Klammern ersetzen Sie durch die eigenen Daten. Punkte, die nicht passen, streichen Sie ersatzlos.
Aufhebungsvertrag zwischen (Name und Anschrift des Vermieters) – nachfolgend Vermieter – und (Namen und Anschrift aller Mieter) – nachfolgend Mieter – § 1 Mietobjekt Die Parteien haben am (Datum des Mietvertrags) einen Mietvertrag über die Wohnung (Anschrift, Geschoss, Lage) geschlossen. § 2 Beendigung Die Parteien sind sich einig, dass das Mietverhältnis mit Ablauf des (Beendigungsdatum) endet. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht stillschweigend, wenn der Mieter die Wohnung nach diesem Tag weiter nutzt. § 3 Miete bis zur Beendigung Der Mieter zahlt die vereinbarte Miete einschließlich der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten bis zum (Beendigungsdatum). § 4 Rückgabe der Wohnung Der Mieter gibt die Wohnung am (Übergabedatum) geräumt und gereinigt mit allen (Anzahl) Schlüsseln zurück. Über die Übergabe fertigen die Parteien ein gemeinsames Protokoll mit den Zählerständen an. § 5 Zustand der Wohnung (Variante A: Der Mieter ist von Schönheitsreparaturen und Rückbaupflichten befreit.) (Variante B: Der Mieter führt bis zur Übergabe folgende Arbeiten fachgerecht aus: (Aufzählung).) § 6 Kaution und Betriebskosten Der Vermieter rechnet die Kaution nach der Rückgabe ab. Über die Betriebskosten wird für den laufenden Abrechnungszeitraum wie üblich abgerechnet. Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution bis zu dieser Abrechnung zurückbehalten. § 7 Ausgleichszahlung (nur falls vereinbart) Der Vermieter zahlt dem Mieter einen Betrag von (Betrag) €. Die Zahlung ist fällig (Zeitpunkt, zum Beispiel binnen einer Woche nach vollständiger Räumung und Schlüsselrückgabe). § 8 Neue Anschrift Der Mieter teilt dem Vermieter seine neue Anschrift bis zum (Datum) mit. § 9 Schlussbestimmungen Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Jede Partei erhält ein unterschriebenes Exemplar. (Ort), (Datum) (Unterschrift Vermieter) (Unterschriften aller Mieter)
Aufhebungsvertrag als PDF: So nutzen Sie die Vorlage
- Den Mustertext kopieren und in ein Textprogramm einfügen.
- Alle Angaben in Klammern ausfüllen und nicht passende Paragrafen oder Varianten streichen.
- Das Dokument als PDF speichern, damit sich das Layout beim Weiterleiten nicht verschiebt.
- Den Entwurf allen Beteiligten vorab zum Lesen schicken und Änderungswünsche einarbeiten.
- Die Endfassung zweimal ausdrucken und von allen Parteien eigenhändig unterschreiben lassen.
Ein PDF ist praktisch zum Abstimmen, ersetzt aber nicht die Unterschrift. Schon aus Beweisgründen sollte der fertige Vertrag auf Papier und von allen Parteien unterschrieben vorliegen. Für eine Kündigung schreibt das Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift ausdrücklich vor (§ 568 BGB); wer beim Aufhebungsvertrag genauso vorgeht, ist auf der sicheren Seite.
Wer unterschreiben muss
Der Aufhebungsvertrag muss von allen Personen unterschrieben werden, die Vertragspartei des Mietvertrags sind. Haben ein Ehepaar oder eine Wohngemeinschaft gemeinsam gemietet, genügt die Unterschrift eines Mieters nicht. Auf Vermieterseite unterschreiben alle Eigentümer, die im Mietvertrag als Vermieter stehen, oder eine bevollmächtigte Person mit Vollmacht.
Soll nur ein Mieter aus einem gemeinsamen Vertrag ausscheiden, während der andere bleibt, braucht es eine abgewandelte Vereinbarung. Wie das bei einer Trennung funktioniert, beschreibt der Artikel Trennung und gemeinsamer Mietvertrag.
Ausgleichszahlung: optional, aber häufig
Möchte der Vermieter, dass der Mieter früher auszieht, als er ihn kündigen könnte, bietet er oft eine Zahlung an. Das Gesetz schreibt dafür weder eine Pflicht noch eine Höhe vor – alles ist Verhandlungssache. Wichtig ist, im Vertrag festzulegen, wann das Geld fällig wird. Üblich ist eine Kopplung an die vollständige Räumung und Schlüsselrückgabe.
Welche Umstände die Höhe beeinflussen und worauf Mieter bei einem Angebot achten sollten, steht im Artikel Abfindung im Aufhebungsvertrag.
Aufhebungsvertrag, Kündigung oder Nachmieter?
Der Aufhebungsvertrag ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Wer als Mieter mit der gesetzlichen Frist ausziehen will, braucht keine Zustimmung und kann einfach kündigen – eine Vorlage dafür gibt es im Artikel Kündigung des Mietvertrags: Muster für Mieter. Kündigt der Vermieter, gelten strengere Regeln; Aufbau und Muster zeigt der Artikel Kündigung durch den Vermieter.
Wer mit einem Nachmieter früher aus dem Vertrag möchte, hält die Absprache meist in einer Nachmietervereinbarung fest. Diese ist im Kern ebenfalls ein Aufhebungsvertrag, ergänzt um den Übergang auf den neuen Mieter.
Häufige Fragen
Ist ein kostenloses Muster aus dem Internet rechtssicher?
Ein Muster ist eine Grundlage, keine Garantie. Es muss zum eigenen Fall passen und vollständig ausgefüllt werden. Bei hohen Zahlungen oder Streit über Schäden lohnt sich eine Prüfung durch einen Mieterverein, Haus & Grund oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
Kann man einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Ein einmal geschlossener Aufhebungsvertrag bindet grundsätzlich beide Seiten. Ob ausnahmsweise ein Widerruf oder eine Anfechtung in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Wer unsicher ist, sollte deshalb schon vor der Unterschrift ausreichend Bedenkzeit verlangen.
Was passiert, wenn der Mieter zum vereinbarten Termin nicht auszieht?
Dann nutzt er die Wohnung ohne Rechtsgrund weiter. Der Vermieter kann Herausgabe verlangen und notfalls eine Räumungsklage erheben. Eine Klausel, nach der eine Ausgleichszahlung erst nach vollständiger Räumung fällig wird, schafft einen starken Anreiz für einen pünktlichen Auszug.
Muss im Aufhebungsvertrag ein Grund stehen?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag braucht keinen Grund, weil beide Parteien freiwillig zustimmen. Es kann aber sinnvoll sein, den Hintergrund kurz festzuhalten, etwa wenn der Vermieter die Wohnung für Angehörige benötigt.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen