Hausgeld: Was drinsteckt und wie hoch es ist
Kurz gesagt
Hausgeld ist der Vorschuss, den jeder Wohnungseigentümer regelmäßig an die Eigentümergemeinschaft zahlt. Es deckt Betriebskosten wie Wasser, Müll und Hausreinigung, die Kosten des Verwalters, Reparaturen am Gemeinschaftseigentum und die Erhaltungsrücklage. Die Höhe legt die Eigentümerversammlung mit dem Wirtschaftsplan fest (§ 28 WEG); verteilt wird grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen (§ 16 WEG). Einen gesetzlichen Durchschnitt oder eine Obergrenze gibt es nicht.
Was ist Hausgeld?
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist Mitglied der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (WEG). Diese Gemeinschaft ist rechtsfähig (§ 9a WEG): Sie schließt Verträge mit Versorgern, Versicherern, Handwerkern und dem Verwalter und bezahlt die Rechnungen für das gemeinsame Haus. Das Geld dafür kommt von den Eigentümern – als Hausgeld.
Rechtlich ist das Hausgeld ein Vorschuss. Die Eigentümerversammlung beschließt jedes Jahr einen Wirtschaftsplan, der die erwarteten Kosten schätzt. Daraus ergeben sich die Vorschüsse, die jeder Eigentümer in der Regel monatlich zahlt (§ 28 WEG). Nach Ende des Kalenderjahres erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung. Sie zeigt, ob die Vorschüsse gereicht haben oder ob ein Nachschuss fällig wird.
Das Hausgeld zahlt immer der Eigentümer, auch wenn er die Wohnung vermietet. Wie es sich von den Nebenkosten eines Mieters unterscheidet, erklärt der Artikel Hausgeld und Nebenkosten.
Was ist im Hausgeld drin?
Das Hausgeld setzt sich aus drei Bausteinen zusammen. Welche Posten im Einzelnen anfallen, hängt vom Gebäude ab – ein Haus mit Aufzug und großem Garten hat andere Kosten als ein kleines Mehrfamilienhaus.
| Baustein | Typische Posten |
|---|---|
| Laufende Betriebskosten | Wasser und Abwasser, Heizung und Warmwasser (bei Zentralheizung), Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Hausmeister, Aufzug, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung |
| Verwaltungs- und Instandhaltungskosten | Vergütung des Verwalters, Kontoführung der Gemeinschaft, laufende Reparaturen und Wartungen am Gemeinschaftseigentum |
| Erhaltungsrücklage | Monatliche Zuführung zum gemeinsamen Sparkonto für größere Sanierungen wie Dach, Fassade oder Heizungsanlage |
Nicht im Hausgeld enthalten ist in der Regel die Grundsteuer. Sie wird für jede Eigentumswohnung einzeln festgesetzt und vom Eigentümer direkt an die Gemeinde gezahlt. Auch Kosten des eigenen Sondereigentums, etwa eine neue Küche oder der Strom in der Wohnung, laufen nicht über die Gemeinschaft.
Die Erhaltungsrücklage hieß bis zur WEG-Reform am 1. Dezember 2020 „Instandhaltungsrücklage“. Eine angemessene Rücklage gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Wie viel angemessen ist, beschreibt der Artikel Höhe der Erhaltungsrücklage.
Wie wird die Höhe des Hausgelds festgelegt?
Die Höhe des Hausgelds entsteht in zwei Schritten. Zuerst schätzt der Verwalter im Wirtschaftsplan die Gesamtkosten des Hauses für das kommende Jahr. Die Eigentümerversammlung beschließt anschließend die Vorschüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Dann werden die Gesamtkosten auf die Wohnungen verteilt. Maßstab sind grundsätzlich die Miteigentumsanteile (MEA) aus der Teilungserklärung. Die Gemeinschaft kann für einzelne Kostenarten per Beschluss einen anderen Schlüssel wählen, zum Beispiel nach Verbrauch oder nach Anzahl der Einheiten (§ 16 Abs. 2 WEG). Heiz- und Warmwasserkosten werden bei einer Zentralheizung zum großen Teil nach Verbrauch verteilt. Die Rechnung Schritt für Schritt zeigt der Artikel Hausgeld berechnen.
Beispiel
Hausgeld einer 70-m²-Wohnung
Angenommen, der Wirtschaftsplan einer Gemeinschaft sieht für das Jahr 48.000 € Kosten einschließlich Erhaltungsrücklage vor. Eine Wohnung hat 80/1.000 Miteigentumsanteile. Ihr Anteil: 48.000 € × 80 / 1.000 = 3.840 € im Jahr. Das ergibt ein monatliches Hausgeld von 3.840 € / 12 = 320 €. Bei 70 m² Wohnfläche sind das rund 4,57 € je m² und Monat. Alle Zahlen sind frei gewählt.
Wie hoch ist Hausgeld im Durchschnitt?
Einen amtlichen Durchschnittswert für das Hausgeld gibt es nicht. Die Spannbreite zwischen einzelnen Häusern ist groß, weil jede Gemeinschaft andere Kosten, einen anderen Verwalter und eine andere Rücklage hat. Pauschale Angaben pro Quadratmeter taugen deshalb nur als grobe Orientierung.
Einen Anhaltspunkt für den Anteil der Betriebskosten liefert der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds. Für das Abrechnungsjahr 2024 nennt er durchschnittlich 2,67 € je m² und Monat, bis zu 3,68 € je m², wenn alle Kostenarten anfallen. Diese Werte gelten für Mietwohnungen und enthalten weder Verwaltervergütung noch Erhaltungsrücklage. Das Hausgeld liegt deshalb in der Regel spürbar darüber.
- Alter und Zustand des Gebäudes: Ältere Häuser brauchen meist mehr Reparaturen und eine höhere Rücklage.
- Ausstattung: Aufzug, Tiefgarage, Hausmeister und große Grünflächen erhöhen die laufenden Kosten.
- Heizungsart: Bei einer Zentralheizung sind Heiz- und Warmwasserkosten im Hausgeld enthalten, bei Etagenheizungen nicht.
- Größe der Anlage: In großen Anlagen verteilen sich feste Kosten auf mehr Wohnungen.
- Verwaltervergütung: Die Honorare unterscheiden sich je nach Verwalter und Leistungsumfang.
Hausgeld beim Kauf einer Eigentumswohnung prüfen
Für Käufer gehört das Hausgeld zu den laufenden Kosten, die neben Zins und Tilgung jeden Monat anfallen. Ein auffällig niedriges Hausgeld ist nicht automatisch ein Vorteil: Oft steckt eine zu geringe Rücklage dahinter, und größere Sanierungen müssen dann über eine Sonderumlage bezahlt werden.
- Den aktuellen Wirtschaftsplan und die letzten Jahresabrechnungen vom Verkäufer anfordern.
- Die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen lesen: Welche Sanierungen sind geplant oder schon beschlossen?
- Den Stand der Erhaltungsrücklage im Vermögensbericht mit Alter und Zustand des Hauses vergleichen.
- Prüfen, welcher Teil des Hausgelds auf einen künftigen Mieter umlegbar wäre, falls die Wohnung vermietet werden soll.
Hausgeld bei vermieteten Wohnungen und in der Steuer
Vermieter können nur einen Teil des Hausgelds über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergeben: die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Verwaltervergütung, Reparaturen und Erhaltungsrücklage bleiben beim Eigentümer. Welche Posten das im Einzelnen sind, zeigt der Artikel Hausgeld auf den Mieter umlegen.
Steuerlich sind die laufenden Bewirtschaftungskosten aus dem Hausgeld für Vermieter Werbungskosten. Die Zuführungen zur Erhaltungsrücklage zählen erst, wenn die Gemeinschaft das Geld tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen ausgibt. Selbstnutzer können für bestimmte Leistungen, etwa Hausreinigung oder Handwerkerarbeiten, eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG nutzen.
Häufige Fragen
Ist Hausgeld dasselbe wie Wohngeld?
Im Alltag werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Gemeint ist dann der Vorschuss des Eigentümers an die Gemeinschaft. Um Verwechslungen mit der staatlichen Sozialleistung Wohngeld zu vermeiden, hat sich der Begriff Hausgeld durchgesetzt.
Wann ist das Hausgeld fällig?
Die Fälligkeit ergibt sich aus dem Beschluss über den Wirtschaftsplan oder aus der Gemeinschaftsordnung. In der Praxis wird das Hausgeld meist monatlich im Voraus gezahlt, häufig per Lastschrift. Was bei Rückständen droht, erklärt der Artikel Hausgeld nicht bezahlt.
Kann das Hausgeld während des Jahres steigen?
Die Vorschüsse gelten, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen ist. Eine Erhöhung braucht deshalb einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Reicht das Geld für eine größere Maßnahme nicht, kann zusätzlich eine Sonderumlage beschlossen werden.
Zahlt auch ein Eigentümer mit Etagenheizung Hausgeld?
Ja. Auch ohne Zentralheizung fallen Kosten für Gemeinschaftseigentum, Versicherung, Verwalter und Rücklage an. Das Hausgeld ist dann meist niedriger, weil Heizung und Warmwasser direkt mit dem Versorger abgerechnet werden.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen