Hausmeisterkosten von der Steuer absetzen: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

Nebenkosten & Heizkosten · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Mieter und selbstnutzende Eigentümer können ihren Anteil an den Hausmeisterkosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen: 20 % der Kosten werden direkt von der Einkommensteuer abgezogen, zusammen mit anderen Dienstleistungen höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a EStG). Als Nachweis dient die Nebenkostenabrechnung oder eine Bescheinigung. Vermieter setzen Hausmeisterkosten dagegen als Werbungskosten in der Anlage V an.

Mieter: Hausmeisterkosten als haushaltsnahe Dienstleistung

Der Hauswart gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 Nr. 14 BetrKV). Zahlt der Mieter über die Nebenkosten anteilig für den Hausmeister, gilt das steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung. Für solche Leistungen gewährt § 35a EStG eine Steuerermäßigung.

Die Ermäßigung beträgt 20 % der Aufwendungen und wird direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen – nicht nur vom Einkommen. Sie ist auf 4.000 € im Jahr begrenzt; diese Grenze gilt für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen, also auch für Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Winterdienst. Für Handwerkerleistungen gibt es eine eigene Grenze von 1.200 €, dort zählen nur die Arbeitskosten.

Welche weiteren Posten der Abrechnung sich absetzen lassen, erklärt der Artikel Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung.

Beispiel: So viel bringt der Hausmeister in der Steuererklärung

Beispiel

Anteil laut Nebenkostenabrechnung

Laut Nebenkostenabrechnung entfallen auf eine Mieterin 360 € Hausmeisterkosten, 240 € Treppenhausreinigung und 150 € Gartenpflege, zusammen 750 €. Alle drei Posten sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Steuerermäßigung beträgt 20 % von 750 € = 150 €. Um diesen Betrag sinkt ihre Einkommensteuer. Allein für den Hausmeister wären es 20 % von 360 € = 72 €.

Nachweis: Was das Finanzamt sehen will

Mieter haben keine eigene Rechnung des Hausmeisters. Als Nachweis reicht die Nebenkostenabrechnung, wenn sie die Hausmeisterkosten und den Anteil des Mieters gesondert ausweist. Alternativ kann der Vermieter oder die Verwaltung eine Bescheinigung über die haushaltsnahen Dienstleistungen ausstellen. Viele Abrechnungen enthalten bereits einen solchen Abschnitt. Ist der Hausmeister beim Vermieter angestellt, können auch Lohn und Sozialabgaben des Hausmeisters als Dienstleistungsanteil ausgewiesen werden; entscheidend ist, dass der auf den Mieter entfallende Betrag klar beziffert ist.

  • Der Hausmeisteranteil muss in der Abrechnung erkennbar sein; ein Sammelposten „Nebenkosten“ genügt nicht.
  • Die Zahlung an den Dienstleister erfolgt durch den Vermieter per Überweisung; die Mieter zahlen ihren Anteil über Miete und Vorauszahlung.
  • Belege müssen in der Regel nur auf Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden, sollten aber aufbewahrt werden.

Fehlt die Abrechnung beim Abgeben der Steuererklärung noch, gibt es Wege, die Kosten später nachzuholen – siehe Nebenkostenabrechnung fehlt noch.

In welchem Jahr und wo trägt man die Kosten ein?

Steuerlich gilt grundsätzlich das Jahr der Zahlung (§ 11 EStG). Weil die Abrechnung meist erst im Folgejahr kommt, fallen Leistungsjahr und Abrechnung auseinander. Mieter sollten sich für einen Weg entscheiden und ihn jedes Jahr gleich handhaben, damit keine Kosten doppelt oder gar nicht erfasst werden.

In der Einkommensteuererklärung stehen die haushaltsnahen Dienstleistungen im Bereich der Steuerermäßigungen, nicht bei den Werbungskosten. Wo genau die Beträge hingehören, zeigt der Artikel Wo trägt man Nebenkosten in der Steuererklärung ein?.

Schritt für Schritt: Hausmeisterkosten als Mieter absetzen

  1. In der Nebenkostenabrechnung die Posten Hauswart, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Winterdienst suchen und den eigenen Anteil notieren.
  2. Prüfen, ob die Abrechnung diese Posten als haushaltsnahe Dienstleistungen ausweist, oder beim Vermieter eine Bescheinigung anfordern.
  3. Den eigenen Anteil in die Steuererklärung bei den haushaltsnahen Dienstleistungen eintragen, nicht bei den Handwerkerleistungen.
  4. Abrechnung oder Bescheinigung zu den Steuerunterlagen legen, damit sie auf Nachfrage vorliegt.
  5. Im nächsten Jahr nach derselben Methode vorgehen, damit kein Betrag doppelt angesetzt wird.

Erscheinen die Hausmeisterkosten auffallend hoch, lohnt vor der Steuererklärung ein Blick auf die Abrechnung selbst: Reparatur- und Verwaltungsanteile dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden. Worauf es dabei ankommt, erklärt der Artikel Hausmeisterkosten zu hoch.

Selbstnutzende Wohnungseigentümer: Absetzen über das Hausgeld

Wer eine Eigentumswohnung selbst bewohnt, zahlt den Hausmeister über das Hausgeld. Auch hier gilt § 35a EStG: 20 % des Anteils sind absetzbar. Als Nachweis dient die Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft, wenn sie die haushaltsnahen Dienstleistungen gesondert ausweist, oder eine Bescheinigung der Verwaltung. Mehr dazu im Artikel Hausgeld von der Steuer absetzen.

Vermieter: Hausmeisterkosten als Werbungskosten

Für vermietete Wohnungen kann der Vermieter § 35a EStG nicht nutzen. Er zieht die Hausmeisterkosten stattdessen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ab (§ 21 EStG, Anlage V). Im Gegenzug gehören die Vorauszahlungen und Nachzahlungen der Mieter zu seinen Einnahmen.

WerWie absetzbarNachweis
Mieter20 % Steuerermäßigung nach § 35a EStG, zusammen mit anderen Dienstleistungen höchstens 4.000 €Nebenkostenabrechnung oder Bescheinigung
Selbstnutzender Eigentümer20 % Steuerermäßigung nach § 35a EStGHausgeldabrechnung oder Bescheinigung der Verwaltung
VermieterVoll als Werbungskosten in der Anlage VRechnungen, Hausgeldabrechnung, Kontoauszüge

Nicht jeder Teil der Hausmeisterrechnung darf auf Mieter umgelegt werden: Anteile für Reparaturen und Verwaltung muss der Vermieter herausrechnen und selbst tragen. Steuerlich sind auch diese Anteile beim Vermieter Werbungskosten. Welche Ausgaben außerdem abziehbar sind, zeigt der Artikel Werbungskosten bei Vermietung.

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Häufige Fragen

Sind Hausmeisterkosten haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?

Die üblichen Tätigkeiten des Hausmeisters wie Kontrollgänge, Reinigung oder Pflege der Außenanlagen gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen. Kleine Reparaturen, die er ausführt, können Handwerkerleistungen sein. Dieser Anteil wird aber meist gar nicht auf Mieter umgelegt.

Kann ich Hausmeisterkosten absetzen, wenn ich keine Einkommensteuer zahle?

Nein. Die Ermäßigung nach § 35a EStG mindert nur eine tatsächlich anfallende Einkommensteuer. Eine Erstattung ohne Steuerlast gibt es nicht.

Muss der Vermieter mir eine Bescheinigung für die Steuer ausstellen?

Eine Nebenkostenabrechnung, die die Hausmeisterkosten und den Anteil des Mieters gesondert ausweist, reicht als Nachweis in der Regel aus. Viele Vermieter stellen zusätzlich eine Bescheinigung aus; ob darauf ein Anspruch besteht, ist nicht einheitlich geklärt.

Kann ich Hausmeisterkosten auch bei einer Nebenkostenpauschale absetzen?

Grundsätzlich ja, wenn der Anteil für den Hausmeister nachgewiesen werden kann. Da bei einer Pauschale nicht abgerechnet wird, braucht der Mieter dafür eine Aufstellung oder Bescheinigung des Vermieters, die den Hausmeisteranteil beziffert.

Zählen die Hausmeisterkosten des Vermieters auch bei Leerstand?

Steht eine Wohnung leer, kann der Vermieter die darauf entfallenden Kosten nicht umlegen. Er kann sie in der Regel aber als Werbungskosten abziehen, solange er weiter vermieten will.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen

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