Kautionsabrechnung nach dem Auszug: Was sie enthalten muss

Kaution & Bürgschaft · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Mit der Kautionsabrechnung legt der Vermieter nach dem Auszug offen, was mit der Kaution geschieht: gezahlter Betrag, angefallene Zinsen, jeder Abzug mit Grund und Betrag sowie der Auszahlungsbetrag. Eine gesetzliche Form gibt es nicht, die Abrechnung muss aber nachvollziehbar sein. Die Zinsen stehen dem Mieter zu (§ 551 Abs. 3 BGB); normale Abnutzung darf nicht abgezogen werden (§ 538 BGB).

Was ist eine Kautionsabrechnung?

Die Kaution sichert die Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Nach dem Ende der Mietzeit muss er klären, ob und in welcher Höhe er noch Ansprüche hat, und das Ergebnis dem Mieter mitteilen. Diese Aufstellung nennt man Kautionsabrechnung. Sie ist gesetzlich nicht im Einzelnen geregelt, ergibt sich aber aus dem Zweck der Kaution: Der Mieter muss erkennen können, welcher Betrag ihm zusteht und warum.

Hat der Vermieter keine Forderungen, genügt es, die Kaution samt Zinsen vollständig zu überweisen. Eine ausführliche Abrechnung wird wichtig, sobald er etwas abzieht oder zurückbehält.

Diese Angaben gehören in die Abrechnung

  • Namen der Vertragsparteien, Anschrift der Wohnung und Datum der Rückgabe,
  • gezahlter Kautionsbetrag und Anlageform, etwa Kautionskonto oder verpfändetes Sparbuch,
  • angefallene Zinsen und sonstige Erträge – sie stehen dem Mieter zu (§ 551 Abs. 3 BGB),
  • jede Gegenforderung einzeln mit Grund und Betrag, zum Beispiel offene Miete oder ein bestimmter Schaden,
  • gegebenenfalls ein Einbehalt für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung mit Begründung der Höhe,
  • der Auszahlungsbetrag und das Konto, auf das überwiesen wird.

Welche Abzüge zulässig sind – und welche nicht

Abziehen darf der Vermieter nur berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis. Dazu zählen offene Mieten, Schäden über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und Schönheitsreparaturen, wenn eine wirksame Klausel sie dem Mieter auferlegt. Gewöhnliche Abnutzung muss der Mieter nicht ersetzen (§ 538 BGB).

Ob nach langer Mietdauer renoviert werden muss, hängt vor allem von der Klausel im Mietvertrag ab; dazu der Artikel Nach 5, 10 oder 20 Jahren ausziehen: Muss ich renovieren?. Streitpunkt ist oft auch Schimmel – wer dafür haftet, erklärt Schimmel beim Auszug.

Rechenbeispiel einer Kautionsabrechnung

Beispiel

Abrechnung mit Schaden und Nebenkosten-Einbehalt

Gezahlte Kaution: 2.250 €. Zinsen laut Kontoauszug, angenommen: 27 €. Zwischensumme: 2.277 €. Abzug für eine beschädigte Zimmertür laut Handwerkerrechnung: 180 €. Einbehalt für die ausstehende Betriebskostenabrechnung (Nachzahlung im Vorjahr 120 €): 150 €. Auszahlungsbetrag jetzt: 2.277 € minus 180 € minus 150 € = 1.947 €. Über die 150 € wird nach Vorliegen der Betriebskostenabrechnung gesondert abgerechnet.

Wann die Abrechnung fällig ist

Eine feste gesetzliche Frist für die Kautionsabrechnung gibt es nicht. Die Rechtsprechung gesteht dem Vermieter eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist zu; häufig werden drei bis sechs Monate genannt, im Einzelfall auch mehr. Wann Mieter mit dem Geld rechnen können, erklärt der Artikel Wann bekomme ich die Kaution zurück?.

Steht die Betriebskostenabrechnung noch aus, rechnet der Vermieter die Kaution in zwei Stufen ab: zunächst alles außer dem Einbehalt, später den Rest. Wie hoch dieser Einbehalt sein darf, steht im Artikel Kaution einbehalten wegen der Nebenkostenabrechnung.

Für Schadensersatz wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung gilt eine kurze Verjährung von sechs Monaten ab Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB). Vermieter sollten Schäden deshalb bald nach dem Auszug beziffern und in die Abrechnung aufnehmen, statt die Kaution ohne Erklärung monatelang liegen zu lassen.

Muster: Kautionsabrechnung nach dem Auszug

Kautionsabrechnung
(Name und Anschrift des Vermieters)

(Name und neue Anschrift des Mieters)

(Ort, Datum)

Kautionsabrechnung für die Wohnung (Anschrift der Wohnung)

Sehr geehrte(r) (Name des Mieters),

das Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung endete am (Datum), die Wohnung wurde am (Datum) zurückgegeben. Über die Mietkaution rechne ich wie folgt ab:

Gezahlte Kaution: (Betrag) €
Zinsen und Erträge bis (Datum): (Betrag) €
Zwischensumme: (Betrag) €

Abzüge:
1. (Grund der Forderung, z. B. offene Miete für Monat/Jahr): (Betrag) €
2. (Grund der Forderung, z. B. Schaden laut beigefügter Rechnung): (Betrag) €

Einbehalt für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung (Abrechnungszeitraum): (Betrag) €
Begründung der Höhe: (z. B. Ergebnis der letzten Abrechnungen)

Auszahlungsbetrag: (Betrag) €

Den Auszahlungsbetrag überweise ich bis zum (Datum) auf Ihr Konto (IBAN des Mieters). Über den Einbehalt rechne ich ab, sobald die Betriebskostenabrechnung vorliegt.

Anlagen: (z. B. Kontoauszug Kautionskonto, Übergabeprotokoll, Rechnungen)

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift des Vermieters)

Häufige Fehler in Kautionsabrechnungen

Viele Streitfälle entstehen nicht wegen der Forderungen selbst, sondern weil die Abrechnung unvollständig ist. Diese Fehler kommen besonders oft vor:

  • Die Zinsen fehlen oder werden nicht belegt, obwohl sie dem Mieter zustehen.
  • Abzüge sind nur pauschal benannt, etwa „Renovierung“ oder „Reinigung“, ohne Beschreibung und Betrag.
  • Normale Gebrauchsspuren wie leichte Abnutzung von Böden oder Wänden werden als Schaden abgerechnet.
  • Es werden Renovierungskosten angesetzt, obwohl die Klausel im Mietvertrag unwirksam ist.
  • Die gesamte Kaution wird für die Betriebskosten festgehalten, obwohl nur ein Teil nötig wäre.
  • Der einbehaltene Betrag wird nach Eingang der Betriebskostenabrechnung nicht mehr abgerechnet.

Vermieter vermeiden solche Fehler, wenn sie jede Position einzeln aufführen und die Belege beilegen. Mieter können fehlende Angaben schriftlich nachfordern, bevor sie die Abrechnung akzeptieren.

Was Mieter mit der Abrechnung tun sollten

  1. Prüfen, ob der richtige Kautionsbetrag und die Zinsen angesetzt sind.
  2. Jeden Abzug mit Übergabeprotokoll, Fotos und Mietvertrag abgleichen.
  3. Unklaren oder unberechtigten Posten schriftlich widersprechen und Belege anfordern.
  4. Bei einem Einbehalt für die Nebenkosten notieren, bis wann die Betriebskostenabrechnung spätestens kommen muss.

Zahlt der Vermieter trotz Widerspruch nicht, zeigt der Artikel Kaution zurückfordern, wie Mieter ihren Anspruch durchsetzen.

Fristen nicht verpassen

Der Fristen-Wächter von MietOrdner erinnert per E-Mail 30, 14, 7 und 1 Tag vor einer eingetragenen Frist und am Fälligkeitstag – dazu eine Kalenderdatei je Frist. In der Beta kostenlos.

Fristen-Wächter kostenlos nutzen

Häufige Fragen

Muss die Kautionsabrechnung schriftlich erfolgen?

Das Gesetz schreibt keine Form vor. Eine schriftliche Abrechnung ist aber üblich und für beide Seiten der beste Nachweis. Per E-Mail ist sie möglich, wenn beide Parteien so kommunizieren.

Darf der Vermieter Kosten abziehen, ohne eine Rechnung vorzulegen?

Er muss seine Forderung nachvollziehbar begründen und beziffern. Ohne Beleg lässt sich ein Abzug schwer überprüfen; Mieter können Kostenvoranschläge oder Rechnungen anfordern.

Was gilt, wenn die Kaution als Bürgschaft oder Sparbuch geleistet wurde?

Beim verpfändeten Sparbuch gibt der Vermieter das Pfandrecht frei oder verwertet nur den Teil, der seinen Forderungen entspricht. Eine Bürgschaftsurkunde gibt er zurück, wenn keine Ansprüche mehr bestehen.

Wie lange muss der Vermieter die Belege zur Kautionsabrechnung aufbewahren?

Eine eigene Aufbewahrungsfrist für die Kautionsabrechnung nennt das Gesetz nicht. Sinnvoll ist es, Abrechnung, Kontoauszüge und Rechnungen mindestens so lange aufzuheben, wie noch Ansprüche geltend gemacht werden können. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre ab Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB).

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen

Vermieten ohne Papierchaos

MietOrdner erfasst Belege per KI, erstellt die Nebenkostenabrechnung und erinnert rechtzeitig an Fristen – kostenlos in der Beta.

Kostenlos starten