Zinsen auf die Mietkaution: Wem stehen sie zu?
Kurz gesagt
Die Zinsen auf eine Geldkaution stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit (§ 551 Abs. 3 BGB). Der Vermieter muss die Kaution mindestens zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Nach dem Auszug zahlt er die Kaution samt aufgelaufenen Zinsen zurück, abzüglich berechtigter Forderungen.
Die Regel: Erträge gehören dem Mieter
Nach § 551 Abs. 3 BGB stehen die Erträge aus der Kaution dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit, werden also nicht jährlich ausgezahlt, sondern bleiben auf dem Kautionskonto und wachsen mit der Kaution mit.
Der Vermieter darf die Zinsen weder entnehmen noch mit eigenen Forderungen verrechnen, solange das Mietverhältnis läuft. Eine Vereinbarung, nach der die Zinsen dem Vermieter zustehen sollen, ist bei Wohnraum unwirksam.
Muss der Vermieter die Kaution verzinsen?
Ja. Der Vermieter muss eine Geldkaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Das ist der Mindeststandard. Wie die Anlage im Einzelnen aussehen muss, erklärt der Artikel Muss der Vermieter die Kaution getrennt anlegen?
Das Gesetz schreibt keinen festen Prozentsatz vor. Maßgeblich ist, was Banken für solche Spareinlagen üblicherweise zahlen. In Niedrigzinsphasen kann das sehr wenig oder praktisch nichts sein. Der Vermieter muss dann keine Zinsen aus eigener Tasche aufstocken, wohl aber die Anlage korrekt vornehmen.
Wie entstehen die Zinsen über die Jahre?
Weil die Zinsen auf dem Konto bleiben, werden sie in den Folgejahren mitverzinst (Zinseszins). Über eine lange Mietdauer kann so ein spürbarer Betrag zusammenkommen, auch wenn der Zinssatz niedrig ist.
Beispiel
Kaution über drei Jahre
Ein Mieter zahlt 2.400 € Kaution. Angenommen, die Bank zahlt in allen Jahren 1 % Zinsen. Nach dem ersten Jahr stehen 2.400 € + 24 € = 2.424 € auf dem Konto. Nach dem zweiten Jahr kommen 24,24 € hinzu, zusammen 2.448,24 €. Nach dem dritten Jahr kommen 24,48 € hinzu, zusammen 2.472,72 €. Die Zinsen von insgesamt 72,72 € gehören dem Mieter. Die Zahlen sind frei gewählt; Steuern sind nicht berücksichtigt.
Welche Zinsen tatsächlich angefallen sind, zeigt der Kontoauszug des Kautionskontos. Mieter können beim Auszug verlangen, dass der Vermieter den Kontostand offenlegt, damit die Abrechnung nachvollziehbar ist. Vermieter sollten die jährlichen Zinsgutschriften deshalb aufbewahren, gerade bei langen Mietverhältnissen, in denen die Zinssätze mehrfach gewechselt haben.
Muss die Kaution verzinst zurückgezahlt werden?
Ja. Nach dem Ende des Mietverhältnisses rechnet der Vermieter über die Kaution ab. Er zahlt dem Mieter den Kautionsbetrag zuzüglich aller Zinsen aus, abzüglich berechtigter Gegenforderungen wie offener Miete oder einer Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung.
- Den Kontostand des Kautionskontos zum Abrechnungstag ermitteln, einschließlich aller Zinsen.
- Berechtigte, fällige Forderungen aus dem Mietverhältnis auflisten und belegen.
- Die Forderungen vom Guthaben abziehen und das Ergebnis dem Mieter nachvollziehbar mitteilen.
- Den Restbetrag auszahlen oder das Konto freigeben.
Wann die Rückzahlung fällig ist, ist gesetzlich nicht genau festgelegt. Die Rechtsprechung gesteht dem Vermieter eine angemessene Prüffrist zu; häufig werden drei bis sechs Monate genannt. Mehr dazu in Wann bekomme ich die Kaution zurück? und, wenn der Vermieter nicht zahlt, in Kaution zurückfordern.
Zinsen bei anderen Kautionsformen
| Kautionsform | Wer erhält die Erträge? |
|---|---|
| Barkaution auf Kautionskonto des Vermieters | Der Mieter, am Ende mit der Kaution |
| Verpfändetes Sparbuch oder Konto des Mieters | Der Mieter als Kontoinhaber |
| Vereinbarte Anlage in Aktien oder ETF | Der Mieter, aber auch Kursverluste treffen die Sicherheit |
| Bürgschaft oder Kautionsversicherung | Keine Zinsen, weil kein Geld angelegt wird |
Eine renditestärkere Anlage ist nur mit Vereinbarung möglich; das Risiko von Wertschwankungen erklärt der Artikel Kaution in Aktien oder ETF anlegen.
Müssen Mieter Steuern auf die Kautionszinsen zahlen?
Die Zinsen sind grundsätzlich Kapitalerträge des Mieters, weil sie ihm zustehen. Ob und in welcher Höhe darauf Steuern anfallen, hängt von der Kontogestaltung und den persönlichen Verhältnissen ab. Liegt die Kaution auf einem Treuhandkonto des Vermieters, sollte die Bank den Mieter als wirtschaftlich Berechtigten kennen. Bei Fragen hilft ein Steuerberater.
Häufige Fragen
Kann der Mieter die Zinsen jedes Jahr ausgezahlt bekommen?
In der Regel nicht. Das Gesetz bestimmt, dass die Erträge die Sicherheit erhöhen. Sie bleiben deshalb auf dem Kautionskonto, bis das Mietverhältnis endet und abgerechnet wird.
Werden die Zinsen auf die Höchstgrenze der Kaution angerechnet?
Nein. Die Grenze von drei Nettokaltmieten gilt für den vereinbarten Kautionsbetrag. Die Zinsen kommen hinzu, ohne dass damit ein Verstoß gegen die Obergrenze entsteht. Mehr zur Grenze im Artikel Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Darf der Vermieter offene Forderungen auch mit den Zinsen verrechnen?
Ja, am Ende des Mietverhältnisses. Die Zinsen sind Teil der Sicherheit und stehen deshalb auch für berechtigte Forderungen zur Verfügung. Wann ein Einbehalt erlaubt ist, erklärt der Artikel Darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Was gilt bei Zinsen nach einem Eigentümerwechsel?
Der Erwerber übernimmt die Kaution samt Zinsen und haftet für die Rückzahlung. Kann der Mieter vom Erwerber nichts erlangen, bleibt der frühere Vermieter verpflichtet (§ 566a BGB).
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen