Garage oder Stellplatz kündigen: Welche Fristen gelten?
Kurz gesagt
Entscheidend ist, ob die Garage oder der Stellplatz mit einem eigenen Vertrag gemietet ist oder zum Wohnungsmietvertrag gehört. Ein eigener Garagenvertrag kann bei monatlicher Miete in der Regel bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden – vom Mieter wie vom Vermieter, ohne Kündigungsgrund, sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Gehört die Garage zum Wohnungsmietvertrag, lässt sie sich grundsätzlich nicht allein kündigen.
Eigener Vertrag oder Teil des Mietvertrags?
Bevor es um Fristen geht, muss geklärt sein, welcher Vertrag gilt. Eine Garage, die zusammen mit der Wohnung im selben Mietvertrag vermietet ist, teilt deren rechtliches Schicksal. Eine Garage mit eigenem Vertrag ist dagegen ein eigenständiges Mietverhältnis über einen Raum, der nicht zum Wohnen dient.
| Situation | Folge für die Kündigung |
|---|---|
| Garage steht im Wohnungsmietvertrag | Einheitlicher Vertrag: Garage und Wohnung können grundsätzlich nur zusammen gekündigt werden. |
| Eigener Garagenvertrag, anderer Vermieter oder anderes Grundstück | Eigenständiger Vertrag: getrennt kündbar. |
| Eigener Garagenvertrag, gleicher Vermieter, gleiches Grundstück | In der Regel getrennt kündbar; Gerichte prüfen aber im Einzelfall, ob beide Verträge nach dem Willen der Parteien zusammengehören. |
Garage kündigen: Frist bei einem eigenen Garagenvertrag
Enthält der Garagenvertrag eine Kündigungsfrist, gilt in der Regel diese. Fehlt eine Regel und wird die Miete monatlich gezahlt, gilt die gesetzliche Frist für Räume, die keine Wohn- oder Geschäftsräume sind: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats.
Anders als bei Wohnungen gilt diese Frist für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Sie verlängert sich nicht mit der Mietdauer, und der Vermieter braucht in der Regel keinen Kündigungsgrund. Den Kündigungsschutz des Wohnraummietrechts, etwa das Erfordernis eines berechtigten Interesses oder den Härteeinwand, gibt es für eine separat gemietete Garage nicht.
Die strenge Schriftform, die für die Kündigung einer Wohnung vorgeschrieben ist, gilt für eine eigenständige Garage nicht zwingend. Viele Verträge verlangen sie aber. Eine schriftliche, unterschriebene Kündigung ist deshalb in jedem Fall der sichere Weg – auch als Nachweis. Wie der Zugang belegt wird, erklärt der Artikel Kündigung zustellen.
Beispiel: Wann endet der Garagenvertrag?
Beispiel
Kündigung einer Einzelgarage
Ein Mieter zahlt für eine separat gemietete Garage 60 € im Monat; der Vertrag nennt keine Frist. Seine Kündigung geht dem Vermieter am 2. Oktober zu, also bis zum dritten Werktag. Der Vertrag endet mit Ablauf des 31. Dezember. Bis dahin zahlt er noch Oktober, November und Dezember: 3 × 60 € = 180 €. Geht die Kündigung erst am 6. Oktober zu, verschiebt sich das Ende auf den 31. Januar, und er zahlt 4 × 60 € = 240 €.
Garage im Wohnungsmietvertrag: Was gilt dann?
Bilden Wohnung und Garage einen einheitlichen Vertrag, ist eine Teilkündigung nur der Garage grundsätzlich ausgeschlossen. Der Vermieter kann die Garage also nicht allein zurückverlangen, und der Mieter kann sie nicht einseitig abgeben. Möglich ist nur eine einvernehmliche Änderung des Mietvertrags, bei der beide Seiten vereinbaren, dass die Garage herausfällt und die Miete sinkt.
Wird die Wohnung gekündigt, endet die Garage mit. Dann gelten die Fristen für Wohnraum: für Mieter drei Monate, für Vermieter je nach Überlassungsdauer drei, sechs oder neun Monate (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein (§ 568 BGB). Einzelheiten stehen im Artikel Mietvertrag kündigen als Mieter.
So läuft die Kündigung einer Garage ab
- Vertrag prüfen: eigener Garagenvertrag oder Teil des Wohnungsmietvertrags, vereinbarte Frist und Form.
- Kündigungstermin berechnen und genug Puffer für die Zustellung einplanen; eine Anleitung bietet der Artikel Kündigungsfrist berechnen.
- Kündigung schriftlich verfassen, Garage genau bezeichnen und von allen Vertragspartnern unterschreiben lassen.
- Kündigung nachweisbar zustellen, bei einer Hausverwaltung an die im Vertrag genannte Stelle.
- Garage zum Vertragsende geräumt und mit allen Schlüsseln oder Toröffnern zurückgeben.
Wer die Kündigung unterschreiben muss, wenn mehrere Personen Mieter sind, erklärt der Artikel Wer muss die Kündigung unterschreiben?. Stirbt der Mieter einer Garage, helfen die Hinweise unter Mietvertrag nach Todesfall kündigen.
Muster: Kündigung einer Garage durch den Vermieter
(Name und Anschrift des Vermieters) (Name und Anschrift des Mieters) (Ort, Datum) Kündigung des Mietvertrags über die Garage (Bezeichnung, etwa Garage Nr. 3, Anschrift) Sehr geehrte(r) (Name des Mieters), hiermit kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag vom (Datum) über die oben genannte Garage fristgerecht zum (Datum des Vertragsendes), hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Bitte geben Sie die Garage bis zu diesem Tag geräumt und besenrein zurück und händigen Sie alle Schlüssel und Toröffner aus. Für einen Übergabetermin melden Sie sich bitte unter (Telefon oder E-Mail). Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift des Vermieters)
Für eine Kündigung durch den Mieter lässt sich das Muster mit vertauschten Rollen verwenden. Die Formulierung „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ sorgt dafür, dass eine zu knapp berechnete Frist die Kündigung nicht unwirksam macht, sondern nur verschiebt.
Häufige Fragen
Kann der Vermieter die Garage kündigen, um sie teurer zu vermieten?
Bei einem eigenständigen Garagenvertrag braucht der Vermieter in der Regel keinen Grund und kann auch aus diesem Motiv kündigen. Bei einer Garage, die zum Wohnungsmietvertrag gehört, ist das nicht möglich, weil sie nicht allein gekündigt werden kann.
Gilt für einen offenen Stellplatz dasselbe wie für eine Garage?
Ja, für einen Stellplatz im Freien, in der Tiefgarage oder im Carport gelten dieselben Grundsätze. Entscheidend ist auch hier, ob er mit eigenem Vertrag oder zusammen mit der Wohnung vermietet ist.
Kann eine Garage wegen Sanierung oder Abriss gekündigt werden?
Bei einem eigenständigen Garagenvertrag ja, mit der vertraglichen oder gesetzlichen Frist und in der Regel ohne weitere Begründung. Für Wohnungen gelten dagegen strenge Voraussetzungen, die der Artikel Kündigung wegen Sanierung oder Abriss erklärt.
Reicht eine Kündigung der Garage per E-Mail?
Bei einem eigenständigen Garagenvertrag kommt es auf den Vertrag an; verlangt er Schriftform, genügt eine E-Mail in der Regel nicht. Gehört die Garage zum Wohnungsmietvertrag, ist eine Kündigung per E-Mail unwirksam, weil dort die gesetzliche Schriftform gilt.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen