Kündigung zustellen: Einschreiben, Bote oder Einwurf?
Kurz gesagt
Eine Kündigung des Mietvertrags wird erst wirksam, wenn das unterschriebene Original beim Empfänger zugeht, und der Kündigende muss diesen Zugang im Streitfall beweisen. Am sichersten sind die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung und der Einwurf durch einen Boten, der den Inhalt kennt. Ein Einwurf-Einschreiben belegt nur den Einwurf, nicht den Inhalt des Umschlags.
Warum der Zugang über alles entscheidet
Eine Kündigung ist eine Erklärung, die beim Empfänger ankommen muss. Wirksam wird sie mit dem Zugang – nicht mit dem Schreiben oder dem Absenden. Zugegangen ist ein Brief in der Regel, sobald er so in den Bereich des Empfängers gelangt, dass dieser ihn unter normalen Umständen lesen kann, etwa im Briefkasten. Wird ein Brief erst spät abends eingeworfen, gilt er in der Regel erst am nächsten Tag als zugegangen.
Vom Zugang hängt auch die Frist ab: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats ankommen, damit dieser Monat mitzählt (§ 573c Abs. 1 BGB). Und im Streitfall muss der Kündigende beweisen, dass und wann seine Kündigung angekommen ist. Wie sich die Frist genau berechnet, erklärt der Artikel Kündigungsfrist berechnen.
Die Zustellwege im Vergleich
| Zustellweg | Was lässt sich beweisen? | Einschätzung |
|---|---|---|
| Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung | Zugang und Inhalt, wenn der Empfänger auf einer Kopie quittiert | Sehr sicher |
| Übergabe oder Einwurf durch einen Boten | Zugang und Inhalt, wenn der Bote das Schreiben gelesen, eingetütet und den Einwurf protokolliert hat | Sehr sicher |
| Einwurf-Einschreiben | Einwurf eines Umschlags an einem bestimmten Tag, nicht der Inhalt | Mittel |
| Übergabe-Einschreiben (mit Rückschein) | Übergabe, wenn der Empfänger angetroffen wird; nicht der Inhalt | Unsicher bei Abwesenheit |
| Einfacher Brief | Praktisch nichts | Unsicher |
| E-Mail, Fax, Messenger | Formunwirksam, unabhängig vom Zugang | Ungeeignet |
Eine E-Mail scheidet schon deshalb aus, weil die Kündigung die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift braucht (§ 568 Abs. 1 BGB). Warum das so ist, erklärt der Artikel Mietvertrag per E-Mail kündigen.
Einschreiben: Einwurf oder Übergabe?
Das Einwurf-Einschreiben wird vom Zusteller in den Briefkasten geworfen, der Einwurf wird dokumentiert. Das belegt, dass an diesem Tag ein Umschlag angekommen ist. Was darin lag, belegt es nicht. Behauptet der Empfänger, der Umschlag sei leer gewesen oder habe etwas anderes enthalten, fehlt der Beweis für den Inhalt.
Beim Übergabe-Einschreiben muss der Empfänger persönlich quittieren. Ist niemand zu Hause, bleibt nur eine Benachrichtigung, und der Brief liegt zur Abholung bereit. Zugegangen ist er in der Regel erst mit der Abholung. Holt der Empfänger ihn spät oder gar nicht ab, kann die Frist verstreichen. Für knappe Termine ist dieser Weg deshalb riskant.
Der Bote: so wird der Zugang wasserdicht
Ein Bote kann jede volljährige Person sein, die später als Zeuge zur Verfügung steht – idealerweise nicht selbst Mieter oder Vermieter. Entscheidend ist, dass der Bote den Inhalt bezeugen kann.
- Der Bote liest das unterschriebene Kündigungsschreiben und erhält eine Kopie.
- Er steckt das Original selbst in den Umschlag und verschließt ihn.
- Er übergibt den Brief persönlich oder wirft ihn in den richtigen Briefkasten des Empfängers ein.
- Er notiert Datum, Uhrzeit, Anschrift und die Beschriftung des Briefkastens in einem kurzen Protokoll und unterschreibt es.
- Wer eine Kamera dabei hat, fotografiert zusätzlich den beschrifteten Briefkasten.
Beispiel
Zustellung mit Bote zum Monatsanfang
Eine Mieterin will zum 31. Dezember 2026 kündigen. Ihr Bruder liest das Schreiben am Abend des 30. September 2026, tütet es ein und wirft es am Donnerstag, 1. Oktober 2026, um 10 Uhr in den Briefkasten des Vermieters. Er hält Uhrzeit und Anschrift schriftlich fest. Damit kann die Mieterin belegen, dass die Kündigung rechtzeitig vor dem dritten Werktag im Oktober zugegangen ist. Hätte sie stattdessen am 30. September einen einfachen Brief aufgegeben, könnte sie den Zugangstag im Streit kaum beweisen.
Zustellung einer Eigenbedarfskündigung
Für Vermieter steht bei der Eigenbedarfskündigung viel auf dem Spiel. Kann er den Zugang nicht beweisen, fehlt die Grundlage für eine spätere Räumungsklage. Deshalb sollte ein Vermieter die Kündigung möglichst durch einen Boten zustellen oder persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben.
- Die Kündigung muss allen Mietern zugehen, die im Vertrag stehen. Sicher ist es, jeden namentlich anzuschreiben und jedem ein Exemplar zuzustellen.
- Die Gründe müssen im Schreiben selbst stehen (§ 573 Abs. 3 BGB); ein späteres Nachreichen hilft grundsätzlich nicht.
- Der Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Mieters sollte im Schreiben enthalten sein, weil davon die Frist für den Widerspruch abhängt (§ 574b Abs. 2 BGB).
- Die Frist verlängert sich mit der Wohndauer auf sechs oder neun Monate – Details im Artikel Kündigungsfrist des Vermieters.
Welche Voraussetzungen der Eigenbedarf selbst hat, erklärt der Artikel Eigenbedarfskündigung.
An wen muss die Kündigung gehen?
Mieter richten die Kündigung an den Vermieter, also den Vertragspartner aus dem Mietvertrag. Hat der Vermieter eine Hausverwaltung mit der Verwaltung beauftragt, kann eine Zustellung dorthin genügen – ob die Verwaltung empfangsberechtigt ist, hängt aber von ihrer Vollmacht ab. Sicherheit gibt der Artikel Kündigung an den Vermieter oder an die Hausverwaltung. Wer auf Mieterseite unterschreiben muss, klärt der Beitrag Wer muss die Kündigung unterschreiben?.
Ist der Aufenthalt des Empfängers unbekannt oder verweigert er beharrlich die Annahme, gibt es als letzte Möglichkeit die förmliche Zustellung über einen Gerichtsvollzieher. Sie ist aufwendiger, schafft aber einen amtlichen Nachweis.
Häufige Fragen
Ist die Kündigung zugegangen, wenn der Empfänger den Brief nicht öffnet?
Ja, in der Regel schon. Es kommt darauf an, ob der Brief so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass er ihn lesen konnte. Ob er ihn tatsächlich liest, spielt grundsätzlich keine Rolle.
Was passiert, wenn der Empfänger die Annahme verweigert?
Wer die Annahme einer Kündigung ohne Grund verweigert, kann sich später in der Regel nicht darauf berufen, sie nicht erhalten zu haben. Wichtig ist, dass die Übergabe versucht und durch einen Zeugen belegt wurde. Im Zweifel sollte der Brief zusätzlich in den Briefkasten eingeworfen werden.
Reicht es, die Kündigung am letzten Tag der Frist einzuwerfen?
Ja, wenn der Einwurf zu einer Zeit erfolgt, zu der üblicherweise noch mit einer Leerung des Briefkastens zu rechnen ist. Ein Einwurf spät am Abend gilt in der Regel erst am nächsten Tag als zugegangen. Wer einen Puffer von einigen Tagen einplant, vermeidet dieses Risiko.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen