Mietkautionskonto: So funktioniert es
Kurz gesagt
Ein Mietkautionskonto ist ein Sparkonto, auf dem die Geldkaution getrennt vom Vermögen des Vermieters bei einer Bank liegt. Das schreibt § 551 Abs. 3 BGB vor: Der Vermieter muss die Kaution mindestens zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen, die Zinsen stehen dem Mieter zu. Ob das Konto kostenlos ist, hängt von der Bank ab; Kontoführungsgebühren dürfen die Kaution aber nicht schmälern.
Was ist ein Mietkautionskonto?
Zahlt ein Mieter die Kaution als Geld, darf der Vermieter sie nicht einfach auf sein Girokonto legen. Nach § 551 Abs. 3 BGB muss er sie getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen. Das dafür genutzte Konto heißt im Alltag Mietkautionskonto oder Kautionssparbuch.
Der Zweck ist Schutz: Gerät der Vermieter in finanzielle Schwierigkeiten oder pfänden seine Gläubiger, soll die Kaution des Mieters nicht mit in die Masse fallen. Ob der Vermieter die Kaution überhaupt getrennt anlegen muss und was bei einem Verstoß gilt, erklärt der Artikel Muss der Vermieter die Kaution getrennt anlegen?.
Welche Varianten gibt es?
In der Praxis kommen drei Formen vor. Alle erfüllen die gesetzliche Pflicht, wenn das Geld erkennbar vom Vermögen des Vermieters getrennt ist.
| Variante | Wer eröffnet? | Wer verfügt über das Geld? |
|---|---|---|
| Treuhandkonto des Vermieters | Vermieter, als Kautionskonto gekennzeichnet | Vermieter, zur Sicherung des Mieters |
| Sparkonto auf den Namen des Mieters, verpfändet | Mieter | Vermieter über das Pfandrecht |
| Sammelkonto bei vielen Mietern | Vermieter oder Verwaltung | Vermieter, Anteile je Mieter nachweisbar |
Bei der Verpfändung eröffnet der Mieter selbst ein Sparkonto, zahlt die Kaution ein und verpfändet das Guthaben an den Vermieter. Der Vermieter erhält eine Verpfändungserklärung und kann im Sicherungsfall auf das Geld zugreifen. Bei einem Treuhandkonto läuft das Konto auf den Vermieter, ist aber als Kautionskonto für einen bestimmten Mieter ausgewiesen.
Mietkautionskonto eröffnen: So läuft es ab
- Im Mietvertrag klären, wer das Konto eröffnet und ob es auf den Namen des Mieters (mit Verpfändung) oder des Vermieters (als Treuhandkonto) laufen soll.
- Bei einer Bank oder Sparkasse ein Konto eröffnen, das ausdrücklich als Mietkautionskonto geführt wird. Dafür sind in der Regel Ausweis, Mietvertrag und die Angaben beider Parteien nötig.
- Die Kaution einzahlen. Der Mieter darf sie in drei gleichen Monatsraten leisten, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses.
- Bei der Verpfändungsvariante die unterschriebene Verpfändungserklärung an den Vermieter übergeben; bei einem Treuhandkonto dem Mieter einen Nachweis über die getrennte Anlage geben.
- Kontounterlagen bis zum Ende des Mietverhältnisses aufbewahren, denn sie sind später die Grundlage der Kautionsabrechnung.
Wie die Ratenzahlung genau funktioniert, steht im Artikel Kaution in Raten zahlen. Die zulässige Höhe von höchstens drei Nettokaltmieten erklärt Wie hoch darf die Mietkaution sein?.
Ist ein Mietkautionskonto kostenlos?
Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Kontomodell und keine Bank vor. Viele Institute führen Kautionssparkonten ohne laufende Gebühr, andere verlangen ein Entgelt. Ein Vergleich lohnt sich, denn die Bedingungen unterscheiden sich deutlich.
Wichtig ist: Die Kaution soll dem Mieter ungeschmälert zur Verfügung stehen, einschließlich der Zinsen. Gebühren, die den Kautionsbetrag Monat für Monat verringern, passen nicht zu diesem Zweck. Wer ein Konto eröffnet, sollte deshalb vorher klären, ob Kontoführung, Verpfändung oder Auflösung etwas kosten und wer das trägt.
Zinsen: Wem gehört der Ertrag?
Der Vermieter muss die Kaution mindestens zu dem Zinssatz anlegen, der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich ist. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Sie werden also nicht jährlich ausgezahlt, sondern wachsen mit der Kaution an und kommen am Ende zusammen mit ihr zurück.
Beispiel
Kaution mit Zinsen
Die Nettokaltmiete beträgt 700 €, vereinbart ist eine Kaution von 2.100 €. Angenommen, das Mietkautionskonto bringt über die gesamte Mietzeit insgesamt 63 € Zinsen. Dann beträgt die Sicherheit am Ende 2.163 €. Hat der Vermieter keine berechtigten Forderungen, bekommt der Mieter diesen Betrag vollständig zurück.
Mehr zu Zinsen, Steuern und niedrigen Sparzinsen steht im Artikel Zinsen auf die Mietkaution. Eine renditestärkere Anlage ist nur mit Vereinbarung möglich; dazu mehr unter Kaution in Aktien oder ETF anlegen.
Alternativen zum Mietkautionskonto
Nicht jede Kaution muss als Geld auf einem Konto liegen. Vermieter und Mieter können andere Sicherheiten vereinbaren, etwa eine Mietkautionsversicherung, bei der ein Versicherer gegen eine Gebühr für die Kaution einsteht, oder eine Mietbürgschaft, bei der zum Beispiel die Eltern haften. Einen Anspruch auf eine bestimmte Alternative hat der Mieter nicht; es kommt auf die Vereinbarung an.
Wer die Kaution in bar übergeben möchte, sollte sich das quittieren lassen; der Vermieter muss das Geld auch dann getrennt anlegen. Details im Artikel Kaution bar zahlen.
Was passiert mit dem Konto beim Auszug?
Nach dem Ende des Mietverhältnisses prüft der Vermieter, ob er noch Forderungen hat, etwa wegen Schäden oder einer ausstehenden Nebenkostenabrechnung. Eine feste gesetzliche Frist für die Rückzahlung gibt es nicht. Danach wird das Konto aufgelöst oder die Verpfändung freigegeben, und der Mieter erhält Kaution und Zinsen, soweit keine Forderungen bestehen.
Bei einem verpfändeten Sparkonto auf den Namen des Mieters braucht die Bank in der Regel eine Freigabeerklärung des Vermieters, bevor der Mieter wieder frei verfügen kann. Wie lange das dauern darf, erklärt der Artikel Wann bekomme ich die Kaution zurück?.
Häufige Fragen
Kann der Mieter das Mietkautionskonto selbst eröffnen?
Ja, wenn Mieter und Vermieter das so vereinbaren. Üblich ist dann ein Sparkonto auf den Namen des Mieters, das an den Vermieter verpfändet wird. Der Vermieter muss dieser Variante aber zustimmen.
Was gilt, wenn das Haus verkauft wird?
Der Erwerber tritt in den Mietvertrag ein und haftet für die Rückzahlung der Kaution. Kann der Mieter vom Erwerber nichts erlangen, bleibt der frühere Vermieter verpflichtet (§ 566a BGB). Das Kautionskonto sollte deshalb beim Verkauf auf den neuen Eigentümer übergehen.
Darf der Vermieter während der Mietzeit auf das Konto zugreifen?
Die Kaution sichert Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Ein Zugriff während der laufenden Miete ist nur in engen Grenzen und nur für berechtigte, unstreitige oder festgestellte Forderungen denkbar. Greift er zu, muss der Mieter die Kaution in der Regel wieder auffüllen.
Muss der Vermieter nachweisen, dass er ein Kautionskonto hat?
Der Mieter kann einen Nachweis über die getrennte Anlage verlangen. Legt der Vermieter keinen Nachweis vor, kann der Mieter nach verbreiteter Ansicht die Zahlung weiterer Raten zurückhalten, bis die Anlage belegt ist.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen