Mietkautionsversicherung: Wie sie funktioniert und was sie kostet

Kaution & Bürgschaft · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Bei einer Mietkautionsversicherung, auch Mietkautionsbürgschaft genannt, übernimmt ein Versicherer gegenüber dem Vermieter eine Bürgschaft in Höhe der Kaution. Der Mieter zahlt dafür eine jährliche Gebühr statt einer Geldkaution. Der Vermieter muss sie nicht akzeptieren; sie ersetzt die Barkaution nur, wenn beide Seiten das vereinbaren. Zahlt der Versicherer an den Vermieter, fordert er das Geld vom Mieter zurück.

Wie funktioniert eine Mietkautionsversicherung?

Statt die Kaution als Geld zu hinterlegen, schließt der Mieter einen Vertrag mit einem Versicherer oder einer Bank. Dieser stellt dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde über den vereinbarten Kautionsbetrag aus. Hat der Vermieter nach dem Auszug berechtigte Forderungen, etwa wegen Mietrückständen oder Schäden, wendet er sich an den Bürgen und erhält von dort das Geld.

Rechtlich ist das eine Bürgschaft. Deshalb sind die Begriffe Mietkautionsversicherung und Mietkautionsbürgschaft gleichbedeutend. Anders als bei einer echten Versicherung trägt der Anbieter das Risiko aber nicht endgültig: Was er an den Vermieter zahlt, holt er sich beim Mieter zurück.

Ablauf in fünf Schritten

  1. Mieter und Vermieter vereinbaren im Mietvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung, dass eine Kautionsbürgschaft statt einer Geldkaution gestellt wird.
  2. Der Mieter beantragt die Bürgschaft beim Anbieter. Der prüft in der Regel die Bonität, etwa über eine Auskunftei.
  3. Der Anbieter stellt die Bürgschaftsurkunde aus, die der Mieter dem Vermieter übergibt.
  4. Während der Mietzeit zahlt der Mieter die vereinbarte Gebühr an den Anbieter.
  5. Nach dem Auszug gibt der Vermieter die Urkunde zurück, wenn er keine Forderungen mehr hat. Damit endet die Bürgschaft.

Was kostet eine Mietkautionsversicherung?

Die Kosten bestehen meist aus einer jährlichen Gebühr, die sich als Prozentsatz der Kautionssumme berechnet. Manche Anbieter verlangen zusätzlich eine Mindestprämie oder eine einmalige Gebühr. Die Höhe unterscheidet sich je nach Anbieter und Bonität deutlich, deshalb lohnt ein Vergleich der Bedingungen.

Beispiel

Gebühr gegen gebundenes Kapital

Die Kaution beträgt 2.400 €. Angenommen, der Anbieter verlangt eine Jahresgebühr von 4 % der Kautionssumme, also 96 € pro Jahr. Nach fünf Jahren Mietzeit hat der Mieter 480 € gezahlt. Dieses Geld bekommt er nicht zurück. Bei einer Geldkaution hätte er dagegen 2.400 € gebunden, erhielte sie aber am Ende samt Zinsen zurück, soweit der Vermieter keine Forderungen hat.

Muss der Vermieter die Mietkautionsversicherung akzeptieren?

Nein. § 551 BGB regelt die Höhe und die Anlage einer Kaution, gibt dem Mieter aber keinen Anspruch darauf, statt Geld eine Bürgschaft zu stellen. Welche Sicherheit geschuldet ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Steht dort eine Geldkaution, kann der Vermieter darauf bestehen.

Viele Vermieter akzeptieren eine Kautionsbürgschaft trotzdem, weil sie im Schadensfall schnell an das Geld kommen. Mieter sollten das vor Vertragsschluss ansprechen und die Vereinbarung schriftlich festhalten. Wer das Geld nur nicht auf einmal aufbringen kann, hat alternativ das Recht auf Ratenzahlung der Kaution.

Grenzen: Höhe und Kombination mit anderen Sicherheiten

Auch für eine Kautionsbürgschaft gilt die Höchstgrenze von drei Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). Kaution und Bürgschaft zusammen dürfen diese Grenze grundsätzlich nicht übersteigen. Verlangt der Vermieter eine Geldkaution und zusätzlich eine Bürgschaft, ist das deshalb nur begrenzt zulässig; Einzelheiten stehen unter Bürgschaft zusätzlich zur Kaution.

Von der Kautionsbürgschaft eines Versicherers zu unterscheiden ist die Mietbürgschaft durch Privatpersonen, etwa die Eltern. Einen Überblick über alle Formen der Sicherheit gibt der Artikel Mietkaution: Höhe, Zahlung und Rückzahlung.

Vor- und Nachteile im Überblick

Für den MieterFür den Vermieter
Kein Kapital beim Einzug gebundenZahlungsfähiger Bürge statt Geld auf dem Konto
Laufende Gebühr, die nicht zurückkommtKeine Pflicht zur Anlage auf einem Kautionskonto
Keine Zinsen, anders als beim KautionskontoZugriff hängt von den Bürgschaftsbedingungen ab
Rückforderung des Anbieters nach einer ZahlungUrkunde muss am Ende zurückgegeben werden

Bei einer Geldkaution fallen dagegen keine Gebühren an, und die Erträge stehen dem Mieter zu, siehe Zinsen auf die Mietkaution. Wie das Geld sicher angelegt wird, erklärt Muss der Vermieter die Kaution getrennt anlegen?.

Kündigen und beenden: Worauf Mieter achten sollten

Die Bürgschaft endet in der Regel erst, wenn der Vermieter die Urkunde zurückgibt oder den Anbieter aus der Haftung entlässt. Solange das nicht geschehen ist, läuft die Gebühr häufig weiter, auch nach dem Auszug. Mieter sollten deshalb nach dem Auszug aktiv die Rückgabe der Urkunde verlangen und sie an den Anbieter weiterleiten.

Möglich ist auch ein Wechsel während der Mietzeit: Stellt der Mieter nachträglich eine Geldkaution, kann der Vermieter die Bürgschaft freigeben. Das setzt aber seine Mitwirkung voraus.

Häufige Fragen

Ist eine Mietkautionsversicherung dasselbe wie eine Mietkautionsbürgschaft?

Ja. Beide Begriffe beschreiben dasselbe Produkt: Ein Versicherer oder eine Bank bürgt gegenüber dem Vermieter für die Kaution. Der Mieter zahlt dafür eine Gebühr.

Muss der Mieter zurückzahlen, was der Versicherer an den Vermieter zahlt?

In der Regel ja. Der Anbieter nimmt den Mieter nach einer Zahlung in Rückgriff. Hält der Mieter die Forderung des Vermieters für unberechtigt, sollte er dem Anbieter das schnell mitteilen und Belege vorlegen.

Kann man die Gebühr von der Steuer absetzen?

Für eine selbst genutzte Mietwohnung handelt es sich grundsätzlich um private Kosten. Ob im Einzelfall ein Abzug in Betracht kommt, etwa bei einer beruflich veranlassten Zweitwohnung, klärt am besten eine Steuerberatung.

Bekommt der Mieter bei einer Kautionsbürgschaft Zinsen?

Nein. Zinsen gibt es nur bei einer angelegten Geldkaution. Bei der Bürgschaft zahlt der Mieter Gebühren, erhält aber keine Erträge.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen

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