Mahnung wegen Mietrückstand: Muster und Ablauf
Kurz gesagt
Eine Mahnung ist bei Mietrückstand gesetzlich nicht vorgeschrieben: Die Miete ist spätestens am dritten Werktag des Monats fällig (§ 556b Abs. 1 BGB), danach ist der Mieter in der Regel auch ohne Mahnung in Verzug. Sinnvoll ist sie trotzdem, weil sie den offenen Betrag beziffert, eine Zahlungsfrist setzt und den Rückstand dokumentiert. Für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs braucht der Vermieter weder Mahnung noch Abmahnung.
Ist eine Mahnung bei Mietrückstand Pflicht?
Nein. Der Zahltermin der Miete steht von vornherein fest: Sie ist zu Beginn des Monats zu entrichten, spätestens bis zum dritten Werktag (§ 556b Abs. 1 BGB). Weil sich dieser Termin nach dem Kalender bestimmen lässt, gerät der Mieter mit seinem Ablauf grundsätzlich ohne Mahnung in Verzug. Samstage werden bei dieser Zahlungsfrist nach der Rechtsprechung nicht mitgezählt. Mehr zum Zahltermin steht im Artikel Wann muss die Miete gezahlt werden?
Trotzdem lohnt sich eine Mahnung fast immer. Sie deckt Versehen auf: einen geplatzten Dauerauftrag, eine alte Kontonummer, eine vergessene Überweisung. Sie gibt dem Mieter Gelegenheit, Einwände wie eine Mietminderung zu nennen. Und sie hält fest, seit wann welcher Betrag offen ist, was bei einer späteren Kündigung oder Klage hilft.
Mahnung oder Abmahnung: Worin liegt der Unterschied?
| Merkmal | Mahnung | Abmahnung |
|---|---|---|
| Zweck | Aufforderung, einen offenen Betrag zu zahlen | Rüge eines vertragswidrigen Verhaltens mit der Aufforderung, es abzustellen |
| Typischer Anlass | Miete für einen oder mehrere Monate fehlt ganz oder teilweise | Miete kommt immer wieder zu spät, Lärm, unerlaubte Untervermietung |
| Vor einer Kündigung nötig? | Nein | Bei Rückstand nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB nein, bei anderen Pflichtverletzungen grundsätzlich ja |
| Kerninhalt | Offener Betrag, Zahlungsfrist, Bankverbindung | Konkretes Fehlverhalten, Aufforderung zur Änderung, Hinweis auf mögliche Kündigung |
Wegen eines Rückstands, der die gesetzlichen Schwellen erreicht, darf der Vermieter ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen (§ 543 Abs. 3 BGB). Anders bei ständig unpünktlicher Zahlung: Wer die Miete zwar vollständig, aber immer wieder verspätet überweist, muss grundsätzlich erst abgemahnt werden, bevor der Vermieter eine Kündigung darauf stützen kann. Die Einzelheiten erklärt der Artikel Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug.
Was in eine Mahnung wegen Mietrückstand gehört
- Namen und Anschriften von Vermieter und Mieter sowie die Adresse der Wohnung
- Datum des Schreibens und eine eindeutige Betreffzeile
- eine Aufstellung der offenen Monate mit geschuldetem Betrag, gezahltem Betrag und Differenz
- die Gesamtsumme des Rückstands
- eine angemessene Zahlungsfrist mit festem Kalenderdatum
- die Bankverbindung für die Überweisung
- einen sachlichen Hinweis auf mögliche Folgen wie gerichtliche Geltendmachung oder Kündigung
- die Bitte, sich bei Einwänden oder Zahlungsschwierigkeiten zu melden
Beispiel
Rückstand richtig aufschlüsseln
Die Monatsmiete beträgt 780 € (600 € Grundmiete plus 180 € Vorauszahlung für Nebenkosten). Der Mieter überweist im Mai nur 600 €, im Juni nichts und im Juli 780 € mit dem Verwendungszweck „Miete Juli“. Offen sind 180 € aus Mai und 780 € aus Juni, zusammen 960 €. Weil an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mehr als eine Monatsmiete fehlt, wäre hier sogar schon die Schwelle für eine fristlose Kündigung erreicht.
Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz für die Mahnung nicht vor. Brief oder E-Mail sind möglich; für den Nachweis ist ein Schreiben mit belegbarem Zugang am sichersten. Ganz anders die Kündigung: Sie muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB).
Muster: Mahnung wegen Mietrückstand
(Name und Anschrift des Vermieters) (Name und Anschrift des Mieters) (Ort), (Datum) Mahnung: Mietrückstand für die Wohnung (Anschrift und Lage der Wohnung) Sehr geehrte(r) (Name des Mieters), nach meinen Unterlagen ist die Miete für die oben genannte Wohnung nicht vollständig bei mir eingegangen. Vereinbart ist eine monatliche Miete von (Betrag) € einschließlich der Vorauszahlungen für Betriebskosten, zahlbar spätestens am dritten Werktag eines Monats. Derzeit sind folgende Beträge offen: (Monat und Jahr): geschuldet (Betrag) €, gezahlt (Betrag) €, offen (Betrag) € (Monat und Jahr): geschuldet (Betrag) €, gezahlt (Betrag) €, offen (Betrag) € Der Rückstand beträgt insgesamt (Gesamtbetrag) €. Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis spätestens (Datum) auf folgendes Konto: (Kontoinhaber, IBAN, Verwendungszweck). Sollte sich dieses Schreiben mit Ihrer Zahlung überschnitten haben, betrachten Sie es bitte als gegenstandslos. Haben Sie Einwände gegen die Forderung oder können Sie vorübergehend nicht zahlen, melden Sie sich bitte umgehend, damit wir eine Lösung besprechen können. Bleibt der Rückstand bestehen oder wächst er weiter, behalte ich mir vor, die Forderung gerichtlich geltend zu machen und das Mietverhältnis zu kündigen. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift und Name des Vermieters)
Ablauf: Von der Zahlungserinnerung bis zum Gericht
- Kontoeingänge prüfen: Fehlt die Miete wirklich, oder wurde nur ein Teil gezahlt, etwa wegen einer angekündigten Minderung?
- Kurz nachfragen: Ein Anruf oder eine freundliche Nachricht klärt Versehen oft schneller als ein Brief.
- Schriftlich mahnen: Rückstand aufschlüsseln, Frist mit Datum setzen, Zugang dokumentieren.
- Auf die Reaktion eingehen: Zahlt der Mieter, ist die Sache erledigt. Bietet er Raten an, kann eine schriftliche Ratenvereinbarung sinnvoll sein.
- Kündigung prüfen: Erreicht der Rückstand die gesetzlichen Schwellen, kommt eine fristlose Kündigung in Betracht; die Voraussetzungen erklärt der Artikel Ab wann darf der Vermieter wegen Mietrückstand kündigen?
- Forderung durchsetzen: Bleibt die Zahlung aus, folgen gerichtlicher Mahnbescheid oder Zahlungsklage, siehe Mietschulden eintreiben.
Eine zweite oder dritte Mahnstufe verlangt das Gesetz nicht; weitere Schreiben kosten nur Zeit. Im Blick behalten sollten Vermieter die Verjährung: Mietforderungen verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem sie entstanden sind (§ 195 BGB, § 199 BGB). Eine einfache Mahnung hält diese Frist nicht auf.
Mahngebühren und Verzugszinsen: Was zusätzlich verlangt werden kann
Ist der Mieter in Verzug, muss er den Schaden ersetzen, der dem Vermieter durch die Verspätung entsteht. Dazu gehören Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auf den offenen Betrag. Für eine Mahnung, die nach Eintritt des Verzugs verschickt wird, kann der Vermieter die tatsächlichen Auslagen wie Porto verlangen. Seinen eigenen Zeitaufwand kann ein privater Vermieter grundsätzlich nicht in Rechnung stellen. Pauschale Mahngebühren aus dem Mietvertrag sind nur wirksam, wenn sie den typischerweise entstehenden Schaden nicht übersteigen.
Wie Mieter auf eine Mahnung reagieren sollten
Eine Mahnung zu ignorieren, ist der schlechteste Weg. Stimmt die Forderung, ist schnelles Zahlen am einfachsten, denn mit jedem weiteren Fehlbetrag rückt eine Kündigung näher. Stimmt sie nicht, etwa weil eine Zahlung übersehen wurde oder die Miete wegen eines Mangels kraft Gesetzes gemindert ist (§ 536 BGB), sollten Mieter schriftlich widersprechen und Belege beifügen. Wer vorübergehend nicht zahlen kann, sollte das offen ansprechen und Raten anbieten. Wie sich eine bereits ausgesprochene fristlose Kündigung noch abwenden lässt, erklärt der Artikel Schonfristzahlung.
Häufige Fragen
Muss die Mahnung eine Kündigung androhen?
Nein. Ein Hinweis auf mögliche Folgen ist erlaubt und oft sinnvoll, aber keine Voraussetzung für eine spätere Kündigung wegen Zahlungsrückstands. Wichtig ist, dass er sachlich bleibt. Eine angedrohte Kündigung ist noch keine Kündigung; diese braucht ein eigenes, unterschriebenes Schreiben.
Wie lange nach dem Zahltermin sollte die Mahnung verschickt werden?
Eine Frist dafür gibt es nicht. Viele Vermieter warten nach dem dritten Werktag einige Tage ab, damit sich Überweisungen mit längerer Laufzeit nicht mit der Mahnung kreuzen. Zu lange warten sollte man aber nicht, weil sich Rückstände schnell aufsummieren.
Lohnt sich eine Mahnung auch bei kleinen Fehlbeträgen?
Ja. Auch kleine, wiederkehrende Fehlbeträge summieren sich und können später eine Kündigung begründen. Eine frühe Mahnung klärt außerdem, ob hinter der Kürzung eine Mietminderung oder ein Rechenfehler des Mieters steckt.
Wem schickt der Vermieter die Mahnung, wenn das Jobcenter die Miete zahlt?
Vertragspartner bleibt der Mieter, deshalb richtet sich die Mahnung an ihn. Sinnvoll ist, ihn aufzufordern, beim Jobcenter nachzuhaken. Verspätete Zahlungen einer Behörde ändern nichts daran, dass die Miete rückständig ist.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen