Nebenkostennachzahlung in Raten zahlen: Geht das?

Nebenkosten & Heizkosten · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Ein gesetzliches Recht, eine Nebenkostennachzahlung in Raten zu zahlen, haben Mieter nicht. Die Nachforderung ist nach einer angemessenen Prüfzeit grundsätzlich in voller Höhe fällig. Mieter und Vermieter können aber jederzeit eine Ratenzahlung vereinbaren. Wichtig ist, früh zu fragen, einen konkreten Plan vorzuschlagen und die Absprache schriftlich festzuhalten.

Gibt es einen Anspruch auf Ratenzahlung?

Nein. Weder das Mietrecht noch die Betriebskostenverordnung sehen vor, dass Mieter eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung in Teilbeträgen begleichen dürfen. Ergibt die Abrechnung eine Nachforderung, schuldet der Mieter grundsätzlich den gesamten Betrag.

Eine feste Zahlungsfrist nennt das Gesetz allerdings nicht. Dem Mieter steht eine angemessene Zeit zur Prüfung der Abrechnung zu, bevor die Nachzahlung fällig wird. Diese Zeit lässt sich nutzen, um die Abrechnung zu kontrollieren und gleichzeitig eine Ratenzahlung zu klären. Mehr zur Fälligkeit steht im Artikel Nebenkostennachzahlung.

Vor der Ratenbitte: Abrechnung prüfen

Bevor Mieter um Raten bitten, sollten sie klären, ob die Nachforderung überhaupt in dieser Höhe besteht. Wer vorbehaltlos eine Ratenvereinbarung unterschreibt, könnte das als Anerkennung der Forderung auslegen lassen. Deshalb gehört in die Vereinbarung ein Satz, dass Einwände gegen die Abrechnung vorbehalten bleiben.

  • Kam die Abrechnung rechtzeitig, also spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums? Sonst ist eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen, siehe Nebenkostenabrechnung zu spät.
  • Sind nur vereinbarte und umlagefähige Kosten enthalten?
  • Stimmen Verteilerschlüssel, Wohnfläche und abgezogene Vorauszahlungen?
  • Sind einzelne Posten gegenüber dem Vorjahr auffällig gestiegen, etwa Gartenpflege oder Versicherung?

Einwendungen müssen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung erhoben werden (§ 556 Abs. 3 BGB). Eine Ratenzahlung verlängert diese Frist nicht. Ob der strittige Teil trotz Widerspruch gezahlt werden muss, erklärt Widerspruch eingelegt: Muss ich die Nachzahlung trotzdem zahlen?.

Nebenkostenabrechnung in Raten zahlen: so gehen Mieter vor

  1. Sich möglichst bald nach Erhalt der Abrechnung beim Vermieter oder der Hausverwaltung melden, nicht erst nach einer Mahnung.
  2. Einen konkreten Vorschlag machen: Anzahl der Raten, Höhe jeder Rate und Zahlungstermin, zum Beispiel jeweils zusammen mit der Miete.
  3. Kurz begründen, warum die Zahlung in einem Betrag schwierig ist, ohne private Details ausbreiten zu müssen.
  4. Die Zusage schriftlich bestätigen lassen, per Brief oder E-Mail, mit Gesamtbetrag, Raten und Terminen.
  5. Die Raten pünktlich zahlen und im Verwendungszweck angeben, dass es um die Nachzahlung für das jeweilige Abrechnungsjahr geht.

Die laufende Miete und die Vorauszahlungen bleiben von der Ratenvereinbarung unberührt. Sie müssen weiter spätestens bis zum dritten Werktag des Monats gezahlt werden (§ 556b Abs. 1 BGB).

Beispiel: Ratenplan mit angepasster Vorauszahlung

Beispiel

Nachzahlung von 600 € in vier Raten

Die Abrechnung ergibt eine Nachzahlung von 600 €. Der Mieter schlägt vier Raten zu je 150 € vor, fällig jeweils mit der Miete in den nächsten vier Monaten. Gleichzeitig erhöht der Vermieter die monatliche Vorauszahlung von 120 € auf 170 €, weil die tatsächlichen Kosten im Jahr 2.040 € betrugen (1.440 € Vorauszahlung plus 600 € Nachzahlung; 2.040 € geteilt durch 12 ergibt 170 €). In den vier Ratenmonaten zahlt der Mieter damit 320 € zusätzlich zur Kaltmiete, danach 170 €.

Das Beispiel zeigt einen häufigen Stolperstein: Nach einer Nachzahlung steigt oft auch die Vorauszahlung. Nach einer Abrechnung darf jede Partei die Vorauszahlungen per Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Beide Beträge sollten beim Ratenplan zusammen gedacht werden, damit die monatliche Belastung tragbar bleibt.

Was in die Ratenvereinbarung gehört

PunktWarum er wichtig ist
Abrechnungsjahr und GesamtbetragKlar, um welche Forderung es geht
Anzahl, Höhe und Fälligkeit der RatenVermeidet Streit darüber, wann gezahlt ist
Folge bei verspäteter RateHäufig wird vereinbart, dass dann der Restbetrag sofort fällig wird
Vorbehalt von EinwändenDie Ratenzahlung soll keine Anerkennung der Abrechnung sein
Unterschrift oder schriftliche Bestätigung beider SeitenDient im Streitfall als Nachweis

Was passiert, wenn der Vermieter ablehnt?

Lehnt der Vermieter Raten ab, bleibt die Nachzahlung nach Ablauf der Prüfzeit in voller Höhe fällig. Zahlt der Mieter nicht, kann der Vermieter mahnen und die Forderung gerichtlich geltend machen. Ob daraus auch eine Kündigung folgen kann, erklärt der Artikel Nachzahlung nicht bezahlt.

Mieter sollten dann zumindest einen Teil zahlen und den Kontakt halten. Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, kann die Übernahme beim zuständigen Amt beantragen; siehe Nebenkostennachzahlung bei Bürgergeld oder Grundsicherung. Bei einer sehr hohen Forderung helfen die Schritte im Artikel Hohe Nebenkostennachzahlung.

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Häufige Fragen

Darf der Vermieter für die Ratenzahlung Zinsen oder Gebühren verlangen?

Das ist Verhandlungssache, weil es keinen Anspruch auf Raten gibt. Viele private Vermieter verzichten auf Zuschläge, wenn der Mieter zuverlässig zahlt. Was vereinbart wird, sollte in der schriftlichen Bestätigung stehen.

Verjährt eine Nachzahlung, wenn die Raten nicht gezahlt werden?

Die Nachforderung verjährt nach drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Eine Ratenvereinbarung kann den Lauf der Verjährung beeinflussen. Mehr dazu im Artikel Wann verjährt die Nebenkostenabrechnung?.

Wer zahlt die Raten nach einer Trennung?

Das hängt davon ab, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Stehen beide Partner im Vertrag, haften grundsätzlich beide gegenüber dem Vermieter. Details erklärt der Artikel Nebenkostennachzahlung nach der Trennung.

Kann ich die Nachzahlung mit meinem Guthaben aus dem Vorjahr verrechnen?

Ein bereits ausgezahltes Guthaben lässt sich nicht mehr verrechnen. Steht ein Guthaben noch aus, können Mieter und Vermieter vereinbaren, es mit der Nachzahlung zu verrechnen. Das sollte ebenfalls schriftlich festgehalten werden.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen

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