Räumungsfrist: Wie viel Zeit gibt das Gericht zum Ausziehen?
Kurz gesagt
Wer zur Räumung verurteilt wird, muss nicht zwingend sofort ausziehen: Das Gericht kann eine angemessene Räumungsfrist gewähren, auf Antrag oder von sich aus (§ 721 ZPO). Sie darf einschließlich aller Verlängerungen insgesamt höchstens ein Jahr betragen. Wie lange sie ausfällt, entscheidet das Gericht im Einzelfall nach den Interessen beider Seiten – das gilt auch nach einer fristlosen Kündigung.
Kündigungsfrist, Schonfrist, Räumungsfrist: drei Fristen mit verschiedenen Aufgaben
Rund um eine Kündigung begegnen Mietern und Vermietern gleich mehrere Fristen, die leicht verwechselt werden. Die Räumungsfrist ist die letzte davon. Es gibt sie erst, wenn das Mietverhältnis bereits beendet ist und ein Gericht den Mieter zur Räumung verurteilt hat. Sie verlängert nicht den Mietvertrag, sondern schiebt nur die Zwangsräumung auf.
| Frist | Wer legt sie fest? | Was bewirkt sie? |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist | das Gesetz (§ 573c BGB) oder der Vertrag | Das Mietverhältnis endet erst mit ihrem Ablauf; für den Vermieter je nach Mietdauer drei, sechs oder neun Monate. |
| Schonfrist | das Gesetz (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) | Zahlt der Mieter den Rückstand bis spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage, wird die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam. |
| Räumungsfrist | das Gericht (§ 721 ZPO) | Geräumt werden darf erst nach ihrem Ablauf; sie beträgt insgesamt höchstens ein Jahr. |
Eine Räumungsfrist entsteht also nie automatisch mit der Kündigung. Wer gekündigt wurde und nicht auszieht, muss zunächst mit einer Räumungsklage rechnen. Erst im Urteil oder im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wird darüber entschieden, wie viel Zeit zum Ausziehen bleibt.
Wie lange ist die Räumungsfrist höchstens?
Eine feste Dauer schreibt das Gesetz nicht vor. Es verlangt eine angemessene Frist und zieht nur eine Obergrenze: Die Räumungsfrist darf insgesamt höchstens ein Jahr betragen (§ 721 ZPO). Diese Grenze umfasst auch alle späteren Verlängerungen und wird in der Regel ab der Rechtskraft des Urteils gerechnet.
Innerhalb dieses Rahmens hat das Gericht viel Spielraum. Es kann wenige Wochen gewähren, mehrere Monate oder eine Räumungsfrist ganz ablehnen. Einen Anspruch auf die volle Jahresfrist hat niemand. Ohne Räumungsfrist kann der Vermieter die Räumung betreiben, sobald das Urteil vollstreckbar ist.
Wovon das Gericht die Dauer abhängig macht
Das Gericht wägt die Interessen beider Seiten gegeneinander ab. Der Mieter will nicht obdachlos werden und braucht Zeit, um eine bezahlbare Wohnung zu finden. Der Vermieter will über seine Wohnung wieder verfügen und keine weiteren Ausfälle hinnehmen.
- Für eine längere Frist sprechen etwa eine nachweisbar ernsthafte Wohnungssuche, Kinder im Haushalt oder ein bevorstehender Schulwechsel, hohes Alter, Krankheit oder Behinderung, eine Schwangerschaft, eine lange Mietdauer und ein angespannter örtlicher Wohnungsmarkt.
- Für eine kurze oder gar keine Frist sprechen etwa ausbleibende Zahlungen auch nach der Kündigung, fehlende Bemühungen um Ersatzwohnraum, schwere Störungen des Hausfriedens oder Bedrohungen sowie ein dringender eigener Bedarf des Vermieters.
Räumungsfrist nach fristloser Kündigung durch den Vermieter
Eine wirksame fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis sofort mit ihrem Zugang (§ 543 BGB). Viele Vermieter nennen im Schreiben trotzdem einen Termin, etwa „Räumung bis zum Monatsende“. Das ist keine gerichtliche Räumungsfrist, sondern eine Aufforderung. Was Mieter in dieser Lage beachten müssen, erklärt der Artikel Fristlos gekündigt: Wann muss ich ausziehen?.
Bleibt der Mieter wohnen, braucht der Vermieter auch hier ein Räumungsurteil – und auch hier kann das Gericht eine Räumungsfrist gewähren. Der Kündigungsgrund fließt aber in die Abwägung ein. Wurde wegen Zahlungsverzugs gekündigt und wachsen die Schulden weiter, fällt die Frist häufig kurz aus oder wird verweigert. Zahlt der Mieter dagegen seit der Kündigung jeden Monat pünktlich, spricht das für ihn.
Bei Mietschulden kommt die Schonfrist hinzu: Gleicht der Mieter den gesamten Rückstand rechtzeitig aus oder verpflichtet sich eine öffentliche Stelle wie das Jobcenter zur Zahlung, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Dann stellt sich die Frage nach einer Räumungsfrist gar nicht mehr. Dieser Weg ist allerdings versperrt, wenn schon in den letzten zwei Jahren eine Kündigung auf diese Weise unwirksam geworden ist.
So beantragen Mieter die Räumungsfrist
- Auf die Räumungsklage reagieren: Wer sie ignoriert, riskiert ein Versäumnisurteil und verschenkt die Gelegenheit, seine Gründe vorzutragen.
- Den Antrag auf Räumungsfrist stellen, am besten schon in der schriftlichen Klageerwiderung, spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung.
- Die Gründe belegen, etwa mit Nachweisen der Wohnungssuche, ärztlichen Bescheinigungen oder Schulbescheinigungen der Kinder.
- Während der Frist die Nutzungsentschädigung pünktlich zahlen und die Suche nachweisbar fortsetzen.
- Reicht die Zeit nicht, rechtzeitig vor Ablauf eine Verlängerung beantragen und die weiteren Bemühungen darlegen.
Das Gericht kann eine gewährte Frist auf Antrag verlängern oder verkürzen, solange die Jahresgrenze gewahrt bleibt. Eine Verkürzung beantragt typischerweise der Vermieter, etwa wenn während der Frist keine Zahlungen mehr eingehen. Bei einem gerichtlichen Räumungsvergleich legen die Parteien den Auszugstermin meist selbst fest; reicht die Zeit nicht, kann das Gericht auch dann auf Antrag eine Räumungsfrist bewilligen, ebenfalls insgesamt höchstens ein Jahr.
Was während und nach der Räumungsfrist gilt
Während der Räumungsfrist wohnt der Mieter ohne wirksamen Mietvertrag in der Wohnung. Für jeden Monat schuldet er dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung, in der Regel in Höhe der bisher vereinbarten Miete. Früher auszuziehen, ist jederzeit erlaubt: Die Räumungsfrist ist ein Schutz, keine Pflicht zu bleiben.
Ist die Frist abgelaufen und die Wohnung nicht geräumt, beauftragt der Vermieter den Gerichtsvollzieher. Selbst räumen oder die Schlösser austauschen darf er nicht; das wäre verbotene Eigenmacht. Der Gerichtsvollzieher teilt den Räumungstermin vorher mit. Neben der klassischen Räumung mit Spedition gibt es die kostengünstigere Berliner Räumung, bei der nur die Wohnung herausgegeben wird.
Ist die Räumungsfrist ausgeschöpft, bleibt nur noch ein sehr enger Ausweg: In ganz besonderen Härtefällen, etwa bei ernsthafter Gefahr für Leben oder Gesundheit, kann das Vollstreckungsgericht die Räumung auf Antrag vorübergehend aussetzen. Das ist ein eigenes Verfahren mit hohen Hürden und kein Ersatz für eine rechtzeitig beantragte Räumungsfrist. Härtegründe lassen sich schon viel früher geltend machen, wie der Artikel Widerspruch gegen die Kündigung zeigt.
Beispiel: Vom Urteil bis zum Ende der Jahresgrenze
Beispiel
Räumungsfrist nach Kündigung wegen Mietschulden
Eine Vermieterin kündigt fristlos wegen Mietrückstands und erhebt Räumungsklage. Der Mieter kann die Schulden nicht innerhalb der Schonfrist ausgleichen, zahlt aber seit der Kündigung jeden Monat die Nutzungsentschädigung und legt zwölf erfolglose Wohnungsbewerbungen vor. Das Gericht verurteilt ihn zur Räumung und gewährt eine Räumungsfrist bis zum 31. Januar 2027. Das Urteil wird am 10. Oktober 2026 rechtskräftig. Findet der Mieter bis Januar nichts, kann er vor Ablauf eine Verlängerung beantragen. Über Oktober 2027 hinaus darf das Gericht die Frist aber nicht ausdehnen, weil die Jahresgrenze ab Rechtskraft läuft.
Fristen nicht verpassen
Der Fristen-Wächter von MietOrdner erinnert per E-Mail 30, 14, 7 und 1 Tag vor einer eingetragenen Frist und am Fälligkeitstag – dazu eine Kalenderdatei je Frist. In der Beta kostenlos.
Fristen-Wächter kostenlos nutzenHäufige Fragen
Muss ich während der Räumungsfrist Miete zahlen?
Ja. Rechtlich ist es keine Miete mehr, sondern eine Nutzungsentschädigung, die in der Regel der bisher vereinbarten Miete entspricht. Wer nicht zahlt, häuft neue Schulden an und riskiert, dass der Vermieter eine Verkürzung der Räumungsfrist beantragt.
Gibt es eine Räumungsfrist auch ohne Gerichtsverfahren?
Eine Räumungsfrist im rechtlichen Sinn gewährt nur ein Gericht. Mieter und Vermieter können sich aber jederzeit freiwillig auf einen späteren Auszugstermin einigen, etwa in einem Aufhebungsvertrag. Eine solche Absprache sollte schriftlich festgehalten werden.
Kann der Vermieter gegen eine gewährte Räumungsfrist vorgehen?
Ja. Die Entscheidung über die Räumungsfrist kann mit einem Rechtsmittel angegriffen werden. Außerdem kann der Vermieter während der laufenden Frist eine Verkürzung beantragen, wenn sich die Umstände ändern, zum Beispiel weil keine Nutzungsentschädigung mehr eingeht.
Wie lange dauert es von der Kündigung bis zur Zwangsräumung?
Eine feste Dauer gibt es nicht. Die Zeit setzt sich zusammen aus dem Räumungsprozess, einer möglichen Räumungsfrist von höchstens einem Jahr und der Wartezeit auf einen Termin beim Gerichtsvollzieher. Wie lange ein Räumungsprozess dauern kann, beschreibt der Artikel zur Räumungsklage.
Gilt die Räumungsfrist auch für Gewerberäume?
Nein. Die Räumungsfrist nach § 721 ZPO ist auf Wohnraum zugeschnitten. Bei Läden, Büros oder anderen Gewerberäumen kommt es auf Vereinbarungen der Parteien an, etwa einen Vergleich mit einem späteren Auszugstermin.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen