Fahrtkosten zur vermieteten Wohnung absetzen: So geht es
Kurz gesagt
Fahrten, die durch die Vermietung veranlasst sind, zählen zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Dazu gehören Fahrten zu Wohnungsübergaben, Besichtigungen, Handwerkern oder Eigentümerversammlungen. Vermieter können die tatsächlichen Kosten ihres Autos anteilig oder den gesetzlichen Kilometersatz für Dienstreisen ansetzen. Fährt jemand sehr regelmäßig zum Objekt, kann nach der Rechtsprechung nur die Entfernungspauschale gelten.
Welche Fahrten zum Mietobjekt absetzbar sind
Alle Kosten, die ein Vermieter wegen der Vermietung trägt, sind Werbungskosten. Das gilt auch für Fahrten. Entscheidend ist der Anlass: Die Fahrt muss durch die Vermietung veranlasst sein, nicht durch private Gründe. Typische Anlässe sind:
- Wohnungsbesichtigungen mit Mietinteressenten
- Übergabe und Abnahme der Wohnung beim Ein- und Auszug
- Termine mit Handwerkern, Gutachtern oder dem Schornsteinfeger
- Kontrolle nach Mängelanzeigen, Ablesen von Zählern
- Einkäufe im Baumarkt für Reparaturen an der Mietwohnung
- Eigentümerversammlungen bei einer vermieteten Eigentumswohnung
- Fahrten zur Hausverwaltung, zur Bank für die Finanzierung oder zum Steuerberater wegen der Vermietung
Verbindet ein Vermieter eine Fahrt mit privaten Erledigungen, etwa einem Besuch bei Freunden in derselben Stadt, zählt nur der vermietungsbedingte Anteil. Bei untrennbar gemischten Fahrten ist eine Aufteilung oft schwierig. Klare, dokumentierte Anlässe sind deshalb der beste Nachweis.
Tatsächliche Kosten oder pauschaler Kilometersatz?
Für gelegentliche Fahrten zum Mietobjekt gelten in der Regel die Grundsätze für Dienstreisen. Vermieter haben dann zwei Möglichkeiten:
| Methode | So funktioniert es | Geeignet für |
|---|---|---|
| Pauschaler Kilometersatz | Gesetzlicher Satz je gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückweg, ohne Einzelnachweis der Autokosten | Die meisten privaten Vermieter mit wenigen Fahrten |
| Tatsächliche Kosten | Gesamtkosten des Autos im Jahr geteilt durch die gefahrenen Kilometer, multipliziert mit den Vermietungskilometern | Teure Fahrzeuge oder hohe Unterhaltskosten |
| Öffentliche Verkehrsmittel | Kosten der Fahrkarte in tatsächlicher Höhe | Vermieter ohne Auto oder in Großstädten |
Bei den tatsächlichen Kosten zählen alle Ausgaben für das Fahrzeug: Kraftstoff oder Ladestrom, Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung, Reparaturen, Reifen und die Abschreibung des Fahrzeugs. Daraus ergibt sich ein individueller Kilometersatz. Voraussetzung ist, dass sowohl die Gesamtkosten als auch die insgesamt gefahrenen Kilometer belegt werden, etwa durch Rechnungen und Kilometerstände zum Jahresanfang und -ende.
Beispiel: Tatsächliche Kosten berechnen
Beispiel
Individueller Kilometersatz
Ein Vermieter fährt mit seinem Auto im Jahr 2026 insgesamt 15.000 Kilometer. Die Gesamtkosten des Fahrzeugs einschließlich Abschreibung, Versicherung, Steuer, Kraftstoff und Werkstatt betragen 6.000 €. Daraus ergibt sich ein Kilometersatz von 6.000 € ÷ 15.000 km = 0,40 € je Kilometer. Er fährt zwölfmal zu seiner 25 Kilometer entfernten Mietwohnung und zurück, also 12 × 50 km = 600 km. Als Werbungskosten setzt er 600 km × 0,40 € = 240 € an. Parkgebühren von 30 €, die er bei diesen Fahrten bezahlt hat, kommen hinzu. Insgesamt sind das 270 €.
Sonderfall: Sehr häufige Fahrten zum Objekt
Fährt ein Vermieter nicht nur gelegentlich, sondern sehr regelmäßig zu seinem Mietobjekt, etwa weil er dort Verwaltung, Hausmeistertätigkeiten und Reparaturen selbst erledigt, kann das Objekt nach der Rechtsprechung zu seiner ersten Tätigkeitsstätte werden. Dann gelten nicht mehr die Regeln für Dienstreisen, sondern die Entfernungspauschale, wie bei Fahrten eines Arbeitnehmers zur Arbeit. Sie gilt nur für die einfache Strecke, also nicht für Hin- und Rückweg.
Ob eine solche Situation vorliegt, hängt vom Einzelfall ab: Wie oft wird gefahren, was geschieht vor Ort, gibt es dort einen festen Arbeitsraum? Wer mehrere Wohnungen besitzt und fast täglich dorthin fährt, sollte damit rechnen, dass das Finanzamt genauer nachfragt.
Fahrten bei Kauf, Umbau und Leerstand
Nicht jede Fahrt ist sofort abziehbar. Fahrten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer bestimmten Immobilie, etwa zum Notartermin, können zu den Anschaffungskosten gehören und wirken sich dann über die Abschreibung aus. Ähnlich ist es bei Fahrten zu einer Baustelle: Bei einem Neubau oder einer Modernisierung, die als Herstellungskosten gilt, teilen die Fahrtkosten das Schicksal der Baukosten. Bei Reparaturen, die als Erhaltungsaufwand gelten, sind sie dagegen sofort absetzbar, etwa beim Austausch einer Heizung, siehe Neue Heizung absetzen.
Während eines Leerstands bleiben Fahrten zu Besichtigungen und Renovierungsarbeiten absetzbar, solange der Vermieter ernsthaft weiter vermieten will. Mehr dazu im Artikel Werbungskosten bei Leerstand. Übersteigen alle Kosten die Mieteinnahmen, entsteht ein Verlust, siehe Verluste aus Vermietung.
So werden Fahrten sauber dokumentiert
- Für jede Fahrt Datum, Ziel, Anlass und gefahrene Kilometer notieren, etwa in einer einfachen Tabelle oder App.
- Belege sammeln, die den Anlass bestätigen: Handwerkerrechnung, Übergabeprotokoll, Einladung zur Eigentümerversammlung.
- Bei tatsächlichen Kosten zusätzlich Kilometerstände zu Jahresbeginn und -ende sowie alle Fahrzeugrechnungen aufbewahren.
- Park- und Mautgebühren belegen, sie kommen zum Kilometerbetrag hinzu.
- Die Summe je Objekt in der Anlage V bei den sonstigen Werbungskosten eintragen.
Einen pauschalen Betrag für Fahrten ohne Nachweis gibt es nicht. Warum Vermieter generell keine Werbungskostenpauschale erhalten, erklärt der Artikel Werbungskostenpauschale für Vermieter.
Häufige Fragen
Werden Hin- und Rückfahrt berücksichtigt?
Bei gelegentlichen Fahrten nach Dienstreisegrundsätzen ja, es zählen alle tatsächlich gefahrenen Kilometer. Nur wenn das Objekt als erste Tätigkeitsstätte gilt, ist die Entfernungspauschale maßgeblich, und die berücksichtigt nur die einfache Strecke.
Kann ich Fahrten zu mehreren Wohnungen verteilen?
Ja. Wer auf einer Fahrt mehrere Objekte besucht, teilt die Kosten sachgerecht auf die jeweiligen Anlagen V auf, etwa nach Kilometern oder zu gleichen Teilen. Wichtig ist eine nachvollziehbare Aufteilung.
Zählt ein Unfall auf dem Weg zur Mietwohnung als Werbungskosten?
Unfallkosten auf einer vermietungsbedingten Fahrt können grundsätzlich als Werbungskosten abziehbar sein, soweit keine Versicherung sie trägt. Das gilt in der Regel nicht, wenn der Unfall auf einer privat veranlassten Fahrt geschah.
Sind Fahrten des Ehepartners absetzbar?
Ja, wenn der Ehepartner die Fahrt für die Vermietung unternimmt, etwa um eine Übergabe durchzuführen. Bei gemeinsamer Veranlagung und gemeinsamem Eigentum werden die Kosten dem Vermietungsobjekt zugeordnet.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen