Werbungskosten bei Leerstand: Was trotzdem absetzbar ist
Kurz gesagt
Auch wenn eine Wohnung vorübergehend leer steht und keine Miete bringt, können die laufenden Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer weiterhin vermieten will und sich nachweisbar ernsthaft um neue Mieter bemüht. Absetzbar sind dann unter anderem Schuldzinsen, Abschreibung, Grundsteuer, Versicherungen, Hausgeld und die Nebenkosten der leeren Wohnung.
Warum Kosten ohne Mieteinnahmen absetzbar sein können
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die dazu dienen, Einnahmen zu erzielen. Bei einer Mietwohnung kommt es nicht darauf an, ob in einem bestimmten Jahr tatsächlich Miete geflossen ist. Entscheidend ist, dass der Eigentümer die Wohnung mit der Absicht hält, sie dauerhaft zu vermieten. Steuerrechtlich spricht man von der Einkünfteerzielungsabsicht.
Fehlen die Einnahmen, weil die Wohnung zwischen zwei Mietverhältnissen leer steht, entsteht in der Anlage V ein Verlust. Dieser wird in der Regel mit anderen Einkünften wie Lohn oder Rente verrechnet und senkt so die Steuer. Wie das funktioniert und wann das Finanzamt genauer hinsieht, erklärt der Artikel Verluste aus Vermietung.
Welche Kosten bei Leerstand absetzbar sind
Grundsätzlich bleiben dieselben Kosten abziehbar wie bei einer vermieteten Wohnung. Einen Überblick über alle Posten gibt der Artikel Werbungskosten bei Vermietung. Bei Leerstand sind vor allem diese Ausgaben wichtig:
- Schuldzinsen für das Darlehen, mit dem die Wohnung finanziert wurde.
- Abschreibung (AfA) auf das Gebäude, die unabhängig von Mieteinnahmen weiterläuft.
- Grundsteuer, Gebäude- und Haftpflichtversicherung.
- Hausgeld einer Eigentumswohnung, soweit es laufende Bewirtschaftungskosten betrifft.
- Kosten für die Mietersuche: Inserate, Fotos, Fahrten zu Besichtigungen, Maklergebühren für die Vermietung.
- Reparaturen, die die Wohnung wieder vermietbar machen, als Erhaltungsaufwand.
Nebenkosten der leeren Wohnung absetzen
Steht eine Wohnung leer, kann der Vermieter die Betriebskosten auf niemanden umlegen. Heizung, Allgemeinstrom, Wasser-Grundgebühren, Müllabfuhr und Grundsteuer muss er selbst tragen. Diese Nebenkosten des Leerstands sind Werbungskosten, weil sie mit der späteren Vermietung zusammenhängen.
Zu beachten ist das Zufluss- und Abflussprinzip (§ 11 EStG): Die Kosten zählen in dem Jahr, in dem sie bezahlt werden. Nachzahlungen aus der Abrechnung des Versorgers oder der Hausverwaltung wirken sich deshalb erst im Zahlungsjahr aus. Umgekehrt sind vereinnahmte Umlagen der Mieter in vermieteten Zeiten Einnahmen; wie das zusammenspielt, zeigt der Artikel Kaltmiete oder Warmmiete versteuern?.
Beispiel: Sechs Monate Leerstand zwischen zwei Mietern
Beispiel
Leerstand von Januar bis Juni
Eine Wohnung steht nach dem Auszug des alten Mieters sechs Monate leer und wird ab Juli für 700 € Kaltmiete neu vermietet. Die Mieteinnahmen im Jahr betragen 6 × 700 € = 4.200 €. Die Vermieterin zahlt im Jahr 2.400 € Schuldzinsen, 1.800 € Abschreibung, 900 € Nebenkosten für die leeren Monate und 350 € für Inserate und Fahrten zu Besichtigungen. Zusammen sind das 5.450 € Werbungskosten. Es ergibt sich ein Verlust von 4.200 € − 5.450 € = −1.250 €, der ihre übrigen Einkünfte mindert.
Die Vermietungsabsicht nachweisen
Je länger eine Wohnung leer steht, desto eher fragt das Finanzamt nach. Eine feste Grenze, ab der der Abzug entfällt, gibt es nicht. Es kommt auf die Umstände an: Wer ernsthaft und nachhaltig nach Mietern sucht, behält den Werbungskostenabzug auch bei längerem Leerstand. Wer dagegen nichts unternimmt, riskiert, dass das Finanzamt die Vermietungsabsicht verneint.
- Inserate mit Datum und Plattform aufbewahren, am besten als Ausdruck oder Screenshot.
- Anfragen, Besichtigungstermine und Absagen von Interessenten notieren.
- Bei fehlender Nachfrage Miethöhe oder Werbung anpassen und diese Änderungen dokumentieren.
- Renovierungen mit Rechnungen belegen, die zeigen, dass die Wohnung vermietbar gemacht wird.
- Die Unterlagen gesammelt ablegen, damit sie bei einer Rückfrage des Finanzamts sofort vorliegen.
Wann der Abzug bei Leerstand kippt
Der Werbungskostenabzug entfällt, wenn die Absicht zu vermieten aufgegeben wird. Typische Fälle sind:
- Der Eigentümer will die Wohnung verkaufen statt neu vermieten. Was dann noch absetzbar ist, erklärt der Artikel Werbungskosten bei Verkaufsabsicht.
- Er will die Wohnung künftig selbst nutzen oder Angehörigen kostenlos überlassen; zu den Folgen siehe Wohnung kostenlos an Angehörige überlassen.
- Die Wohnung ist so baufällig, dass sie ohne grundlegende Sanierung nicht vermietbar ist, und eine Sanierung ist nicht ernsthaft geplant.
- Der Eigentümer hält die Wohnung bewusst frei, etwa für eine spätere eigene Nutzung.
Wer zwischenzeitlich schwankt, sollte den Zeitpunkt der Entscheidung festhalten. Kosten, die vor der Aufgabe der Vermietungsabsicht entstanden sind, bleiben in der Regel abziehbar.
Leerstand wegen Renovierung
Häufig steht eine Wohnung leer, weil sie nach dem Auszug renoviert wird. Die Renovierungskosten sind dann grundsätzlich Erhaltungsaufwand und sofort absetzbar; größere Beträge können auf mehrere Jahre verteilt werden, siehe Erhaltungsaufwand auf zwei bis fünf Jahre verteilen. Wer die Wohnung dagegen erst vor Kurzem gekauft hat, muss die 15-Prozent-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten beachten: Übersteigen Instandsetzungen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer), werden sie über die AfA abgeschrieben (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
Häufige Fragen
Kann ich Werbungskosten absetzen, wenn ich noch nie Mieteinnahmen hatte?
Ja, das ist möglich. Auch vorab entstandene Kosten, etwa während der Suche nach dem ersten Mieter, können Werbungskosten sein. Voraussetzung ist, dass die Vermietungsabsicht klar erkennbar ist und durch konkrete Schritte belegt wird.
Wo trage ich die Kosten für eine leer stehende Wohnung ein?
Die Kosten gehören wie bei einer vermieteten Wohnung in die Anlage V. Bei den Einnahmen steht für die Leerstandsmonate nichts. Eine kurze Erläuterung zum Leerstand in den Anlagen hilft dem Finanzamt; Hinweise zum Ausfüllen gibt der Artikel Anlage V ausfüllen.
Was gilt, wenn nur ein Teil des Hauses leer steht?
Dann sind die Kosten, die auf die leere Wohnung entfallen, grundsätzlich weiter abziehbar, solange auch für sie eine Vermietungsabsicht besteht. Gemeinsame Kosten des Hauses werden in der Regel nach Wohnfläche auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt.
Muss ich die Miete senken, um den Abzug zu behalten?
Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Findet sich über längere Zeit kein Mieter, spricht es aber für ernsthafte Bemühungen, wenn der Eigentümer Miethöhe oder Angebot an den Markt anpasst. Starres Festhalten an einer unrealistischen Miete kann Zweifel an der Vermietungsabsicht wecken.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen