AfA für Immobilien: 2, 2,5 oder 3 Prozent?

Steuern für Vermieter · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Vermieter schreiben das Gebäude linear nach § 7 Abs. 4 EStG ab: 3 % jährlich bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022, 2,5 % bei Fertigstellung vor dem 01.01.1925 und 2 % für alle Gebäude dazwischen. Der Grund und Boden wird nicht abgeschrieben. Die AfA ist Teil der Werbungskosten in der Anlage V und läuft, bis die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes vollständig verbraucht sind.

Was die AfA bei einer vermieteten Immobilie bedeutet

AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Gemeint ist die steuerliche Abschreibung: Wer eine Wohnung oder ein Haus kauft oder baut und vermietet, darf den Kaufpreis nicht in einem Jahr als Kosten abziehen. Stattdessen wird der Wert des Gebäudes über viele Jahre verteilt. Jedes Jahr mindert ein fester Teil die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Mieteinnahmen gehören zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Versteuert wird nur der Überschuss, also Einnahmen minus Werbungskosten. Die Abschreibung ist dabei oft der größte Einzelposten, weil sie Jahr für Jahr ohne neue Ausgabe anfällt. Welche weiteren Kosten zählen, zeigt der Artikel Werbungskosten bei Vermietung.

Welcher AfA-Satz gilt? Das Fertigstellungsjahr entscheidet

Für Wohngebäude im Privatvermögen gilt die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 EStG. Maßgeblich ist nicht das Jahr des Kaufs, sondern das Jahr, in dem das Gebäude fertiggestellt wurde. Wer also 2026 ein Haus aus den Achtzigerjahren kauft, schreibt mit 2 % ab.

Fertigstellung des GebäudesAfA-Satz pro JahrRechnerische Dauer
vor dem 01.01.19252,5 %40 Jahre
01.01.1925 bis 31.12.20222 %50 Jahre
nach dem 31.12.20223 %rund 33 Jahre

Für Neubauten gibt es daneben Sonderregeln: die degressive AfA mit 5 % vom Restwert und die Sonderabschreibung nach § 7b EStG. Beide stehen nur unter bestimmten Voraussetzungen offen. Einzelheiten erklärt der Artikel Abschreibung für Neubauten.

Wie lange wird eine Immobilie abgeschrieben?

Die Dauer ergibt sich rechnerisch aus dem Satz: Wer 2 % pro Jahr abschreibt, braucht 50 Jahre, bis 100 % erreicht sind. Bei 2,5 % sind es 40 Jahre, bei 3 % gut 33 Jahre. Im ersten und im letzten Jahr ist der Betrag meist kleiner, weil nur zeitanteilig abgeschrieben wird.

Die AfA endet, sobald die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes abgeschrieben sind. Sie endet auch, wenn das Objekt verkauft oder nicht mehr vermietet wird. Wird ein Gebäude länger genutzt, als die Tabelle vorsieht, gibt es danach keine AfA mehr – das Gebäude steht steuerlich dann mit null Euro in den Büchern.

Was abgeschrieben wird – und was nicht

Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil. Grund und Boden nutzt sich nicht ab und bleibt deshalb außen vor. Der Kaufpreis muss darum in einen Anteil für das Gebäude und einen für den Boden aufgeteilt werden. Wie das geht und welche Hilfe das Bundesfinanzministerium dafür anbietet, steht im Artikel AfA berechnen.

  • Zur Bemessungsgrundlage gehören der Kaufpreis für das Gebäude und die anteiligen Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler.
  • Bei einem selbst gebauten Haus sind es die Herstellungskosten des Gebäudes.
  • Größere Renovierungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf können als anschaffungsnahe Herstellungskosten ebenfalls in die AfA wandern, wenn sie ohne Umsatzsteuer 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen.
  • Eine Einbauküche ist ein eigenes Wirtschaftsgut und wird getrennt abgeschrieben, üblich über zehn Jahre.

Mehr zur Einbauküche steht im Artikel Einbauküche abschreiben, zur 15-Prozent-Grenze im Artikel Anschaffungsnahe Herstellungskosten.

Beispiel: Abschreibung bei einer vermieteten Wohnung

Beispiel

Drei Wohnungen, drei Sätze

Angenommen, der Gebäudeanteil einschließlich anteiliger Nebenkosten beträgt jeweils 300.000 €. Wohnung A liegt in einem Altbau, fertiggestellt 1910: 2,5 % ergeben 7.500 € AfA im Jahr. Wohnung B stammt aus dem Jahr 1995: 2 % ergeben 6.000 € im Jahr. Wohnung C wurde 2024 fertiggestellt: 3 % ergeben 9.000 € im Jahr. Bei gleicher Investition liegt die jährliche Abschreibung für den Neubau also um 3.000 € höher als für das Gebäude aus den Neunzigerjahren.

Die AfA mindert den Überschuss, der mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird. Wie viel Steuer am Ende tatsächlich gespart wird, hängt also vom individuellen Steuersatz ab. Eine vollständige Rechnung mit Einnahmen, Zinsen und Kosten zeigt der Artikel Steuer auf Mieteinnahmen berechnen.

Sonderfälle: erstes Jahr, Eigennutzung, Erbe und Garage

  • Im Jahr des Kaufs wird nur für die Monate ab der Anschaffung abgeschrieben – mehr dazu im Artikel AfA im ersten Jahr.
  • Wer die Wohnung zuerst selbst bewohnt und später vermietet, schreibt nicht vom vollen Wert ab. Wie das Finanzamt rechnet, erklärt der Artikel Erst selbst bewohnt, dann vermietet.
  • Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, führt grundsätzlich die Abschreibung des Vorgängers fort – Details unter AfA bei Erbe und Schenkung.
  • Für vermietete Garagen und Stellplätze gelten eigene Fragen, etwa zur Umsatzsteuer – siehe Garage vermieten.

Wo die AfA in der Steuererklärung steht

  1. Fertigstellungsjahr des Gebäudes ermitteln, etwa aus dem Kaufvertrag, der Baugenehmigung oder den Unterlagen der Eigentümergemeinschaft.
  2. Kaufpreis und Nebenkosten auf Gebäude und Grund und Boden aufteilen.
  3. Den passenden Satz auf den Gebäudeanteil anwenden, im ersten Jahr zeitanteilig.
  4. Den Betrag in der Anlage V bei den Werbungskosten eintragen und die Berechnung für das Finanzamt beifügen.
  5. Die Berechnung aufbewahren: Sie gilt in den Folgejahren weiter, bis das Gebäude voll abgeschrieben ist.

Wie die übrigen Felder ausgefüllt werden, zeigt die Anleitung zur Anlage V.

Häufige Fragen

Kann ich die AfA-Methode später wechseln?

Die lineare AfA wird grundsätzlich über die gesamte Nutzungsdauer gleich angewendet. Nur bei der degressiven AfA für Neubauten ist ein Übergang zur linearen AfA möglich. Umgekehrt ist ein Wechsel nicht vorgesehen.

Gibt es die AfA auch für eine selbst bewohnte Immobilie?

Nein. Ohne Mieteinnahmen gibt es keine Einkünfte, von denen Werbungskosten abgezogen werden könnten. Die AfA beginnt erst, wenn das Gebäude zur Erzielung von Einkünften genutzt wird, also in der Regel mit der Vermietung.

Was passiert mit der AfA beim Verkauf?

Mit dem Verkauf endet die Abschreibung; im Verkaufsjahr wird nur noch zeitanteilig abgeschrieben. Ob ein Veräußerungsgewinn zu versteuern ist, ist eine eigene Frage, bei der die bereits abgesetzte AfA eine Rolle spielt.

Muss ich die AfA jedes Jahr neu beantragen?

Die AfA wird jedes Jahr in der Anlage V angegeben. Die einmal ermittelte Bemessungsgrundlage und der Satz bleiben dabei in der Regel gleich, solange keine nachträglichen Herstellungskosten hinzukommen.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen

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