Mietwohnung kündigen wegen Umzug ins Pflegeheim: Welche Frist gilt?
Kurz gesagt
Für den Umzug ins Pflegeheim gibt es kein besonderes Kündigungsrecht. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter von drei Monaten: Geht die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zu, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Schneller geht es nur mit einem Aufhebungsvertrag oder einem vom Vermieter akzeptierten Nachmieter.
Kein Sonderkündigungsrecht beim Pflegefall
Viele Angehörige gehen davon aus, dass ein Pflegefall zur sofortigen Kündigung berechtigt. Das ist nicht so. Das Gesetz kennt für den Umzug ins Pflegeheim, ins betreute Wohnen oder zu Angehörigen kein eigenes Sonderkündigungsrecht. Auch eine fristlose Kündigung scheidet in aller Regel aus, weil sie einen wichtigen Grund voraussetzt, der in der Sphäre des Vermieters liegt oder das Mietverhältnis unzumutbar macht. Wann Mieter tatsächlich vorzeitig kündigen dürfen, zeigt der Überblick zum Sonderkündigungsrecht.
Es bleibt deshalb bei der ordentlichen Kündigung mit der gesetzlichen Frist. Die gute Nachricht: Für Mieter ist diese Frist immer gleich kurz – unabhängig davon, wie lange sie schon in der Wohnung leben.
Die Kündigungsfrist: drei Monate, auch nach Jahrzehnten
Mieter können einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des übernächsten Monats. Die längeren Fristen von sechs oder neun Monaten nach fünf oder acht Jahren gelten nur für Kündigungen durch den Vermieter.
Steht im Mietvertrag eine längere Frist für den Mieter, ist sie unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB). Anders kann es bei einem wirksam vereinbarten Kündigungsverzicht oder einem befristeten Vertrag sein – dann lohnt ein genauer Blick in den Vertrag.
Beispiel
Umzug ins Pflegeheim im November
Eine Mieterin zieht Anfang November 2026 ins Pflegeheim. Ihre Tochter stellt die Kündigung am Mittwoch, 4. November 2026, zu – das ist der dritte Werktag im November. Das Mietverhältnis endet am 31. Januar 2027. Die Miete beträgt 650 € im Monat. Für November, Dezember und Januar fallen damit noch 3 × 650 € = 1.950 € Miete an, zusätzlich zu den Heimkosten. Geht die Kündigung erst am 5. November zu, endet der Vertrag einen Monat später, und es kommen weitere 650 € hinzu.
Für eigene Termine hilft die Schritt-für-Schritt-Anleitung Kündigungsfrist berechnen.
Wer kündigt, wenn der Mieter selbst nicht mehr kann?
Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein (§ 568 Abs. 1 BGB). Kann der Mieter noch selbst unterschreiben, ist das der einfachste Weg. Andernfalls kommen Vertreter infrage:
| Vertreter | Was zu beachten ist |
|---|---|
| Angehöriger mit Vorsorgevollmacht | Unterschreibt im Namen des Mieters; Vollmacht im Original oder als beglaubigte Ausfertigung beilegen |
| Gerichtlich bestellter Betreuer | Braucht für die Kündigung der Wohnung in der Regel die Genehmigung des Betreuungsgerichts; Betreuerausweis beilegen |
| Ehepartner ohne Vollmacht | Darf nicht automatisch für den anderen kündigen; auch Ehegatten brauchen eine Vollmacht |
Welche Unterschriften bei mehreren Mietern nötig sind, erklärt der Artikel Wer muss die Kündigung unterschreiben?.
Ehepaar: Ein Partner zieht ins Heim, der andere bleibt
Haben beide Partner den Mietvertrag unterschrieben, kann einer nicht allein kündigen. Soll der andere in der Wohnung bleiben, ist eine Kündigung auch gar nicht nötig: Der Vertrag läuft weiter, und beide bleiben Mieter. Wer den Partner im Heim aus dem Vertrag entlassen möchte, kann mit dem Vermieter einen Nachtrag vereinbaren. Einen Anspruch darauf gibt es grundsätzlich nicht.
Schneller raus: Aufhebungsvertrag oder Nachmieter
Die doppelten Kosten für Wohnung und Heim sind für viele Familien eine große Belastung. Zwei Wege können die Zeit verkürzen:
- Aufhebungsvertrag: Mieter und Vermieter vereinbaren einvernehmlich ein früheres Ende. Viele Vermieter stimmen zu, wenn sie die Wohnung schnell neu vermieten können. Vor- und Nachteile beschreibt der Artikel Aufhebungsvertrag für den Mietvertrag.
- Nachmieter: Einen gesetzlichen Anspruch, mit einem Nachmieter vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen, gibt es nicht. Er besteht nur bei einer Nachmieterklausel im Vertrag oder im Einzelfall bei einem berechtigten Interesse. Ein Pflegefall kann hier eine Rolle spielen – Einzelheiten im Artikel Nachmieter stellen.
Sinnvoll ist, die Kündigung trotzdem sofort fristgerecht auszusprechen und parallel über ein früheres Ende zu verhandeln. So läuft die Frist auf jeden Fall, und jede Einigung verkürzt sie nur.
Stirbt der Mieter während der Kündigungsfrist
Stirbt der Mieter vor dem Mietende, endet der Vertrag nicht automatisch. Eine bereits ausgesprochene Kündigung bleibt aber wirksam, und der Vertrag endet zum gekündigten Termin. Wurde noch nicht gekündigt, treten Haushaltsangehörige in den Vertrag ein oder er geht auf die Erben über. Erben können dann außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen, innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod (§ 564 BGB).
Die Wohnung übergeben: Räumen, Renovieren, Schlüssel
- Kündigung schriftlich, unterschrieben und nachweisbar zustellen.
- Mit dem Vermieter über ein früheres Ende oder einen Nachmieter sprechen.
- Klären, ob der Mietvertrag wirksam Schönheitsreparaturen verlangt – oft ist das nicht der Fall.
- Wohnung räumen und besenrein übergeben, Zählerstände und Zustand im Übergabeprotokoll festhalten.
- Alle Schlüssel gegen Quittung zurückgeben und eine Adresse für Kaution und Nebenkostenabrechnung nennen.
Ob beim Auszug gestrichen werden muss, klärt der Artikel Renovierung beim Auszug.
Häufige Fragen
Übernimmt das Sozialamt die doppelte Miete?
Wer Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege bezieht, sollte das Sozialamt frühzeitig über den Umzug informieren. Ob und in welchem Umfang die Miete während der Kündigungsfrist übernommen wird, entscheidet das Amt im Einzelfall.
Darf der Vermieter die Kündigung wegen fehlender Unterschrift ablehnen?
Ja. Eine Kündigung ohne eigenhändige Unterschrift des Mieters oder eines Bevollmächtigten ist unwirksam. Auch eine per E-Mail geschickte Kündigung genügt der Schriftform nicht.
Gilt die Dreimonatsfrist auch bei einem sehr alten Mietvertrag?
Grundsätzlich ja. Ältere Verträge enthalten manchmal längere Fristen für den Mieter. Solche Klauseln können unwirksam sein, bei sehr alten Verträgen gibt es aber Sonderfälle. Wer unsicher ist, lässt den Vertrag vom Mieterverein prüfen.
Darf die Wohnung schon vor dem Mietende geräumt werden?
Ja. Der Mieter darf die Wohnung jederzeit vor dem Mietende räumen und die Schlüssel früher zurückgeben. Die Miete schuldet er trotzdem bis zum Ende der Kündigungsfrist, sofern der Vermieter keinem früheren Ende zustimmt.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen