Guten Mieter finden: Inserat, Besichtigung, Auswahl

Vermieten in der Praxis · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Einen guten Mieter findet, wer ein ehrliches Inserat mit allen Pflichtangaben schaltet, Interessenten vorab filtert und nach der Besichtigung Selbstauskunft, Einkommensnachweise und Zahlungsfähigkeit prüft. Erlaubt sind nur Fragen, die für die Vermietung erforderlich sind; Datenschutz (DSGVO) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzen Grenzen. Entscheidend ist, ob Miete, Wohnung und Lebenssituation dauerhaft zusammenpassen.

Was einen guten Mieter ausmacht

Der „richtige“ Mieter ist nicht der mit dem höchsten Einkommen, sondern der, zu dem die Wohnung passt. Er kann die Miete dauerhaft zahlen, geht sorgfältig mit der Wohnung um, meldet Mängel rechtzeitig und kommt mit der Hausgemeinschaft zurecht. Welche Pflichten Mieter haben, erklärt der Artikel Pflichten des Mieters.

Hilfreich ist, sich vorab zu überlegen, für wen die Wohnung gedacht ist: Eine Zweizimmerwohnung im dritten Stock ohne Aufzug passt eher zu Berufstätigen oder Paaren als zu einer Familie mit Kinderwagen. Wer das im Inserat klar beschreibt, bekommt passendere Anfragen.

Das Inserat: ehrlich, vollständig, mit Pflichtangaben

  • Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung und Kaution getrennt angeben.
  • Wohnfläche, Zimmerzahl, Etage, Ausstattung und Bezugstermin nennen.
  • Aussagekräftige, aktuelle Fotos bei Tageslicht verwenden, auch von Bad und Küche.
  • Die Pflichtangaben aus dem Energieausweis aufnehmen – fehlen sie, droht ein Bußgeld.
  • Nachteile wie fehlenden Aufzug oder Straßenlärm offen erwähnen; das spart vergebliche Besichtigungen.

Welche Angaben genau vorgeschrieben sind, steht im Artikel Wohnungsinserat: Welche Angaben Pflicht sind. Eine Miete, die zur ortsüblichen Vergleichsmiete passt, zieht meist mehr solide Interessenten an als eine ausgereizte.

Vorauswahl: Anfragen sinnvoll filtern

Auf gefragte Wohnungen kommen oft mehr Anfragen, als sich besichtigen lassen. Eine kurze Rückfrage per E-Mail hilft: gewünschter Einzugstermin, Zahl der Bewohner und ob die Miete zum Einkommen passt. Anfragen ohne Bezug zur Wohnung oder mit Standardtext können Vermieter zurückstellen. Wer die Antworten in einer einfachen Liste festhält, behält auch bei vielen Bewerbern den Überblick und kann später nachvollziehbar begründen, warum er wen eingeladen hat.

Sinnvoll ist außerdem, den Ablauf von Anfang an transparent zu machen: Interessenten erfahren schon in der ersten Antwort, bis wann Unterlagen eingehen sollen und wann eine Entscheidung fällt. Das spart Nachfragen und wirkt professionell. Gerade zuverlässige Bewerber schätzen klare Absprachen und springen seltener ab, wenn sie wissen, woran sie sind. Wer mehrere Wohnungen oder regelmäßig wechselnde Mieter hat, kann sich an der Checkliste zum Mieterwechsel orientieren.

Die Besichtigung als Kennenlernen nutzen

Einzeltermine geben mehr Eindruck als Massenbesichtigungen, kosten aber mehr Zeit. Bei der Besichtigung muss der Vermieter den Energieausweis vorlegen. Wer vorbereitet ist, beantwortet Fragen zu Nebenkosten, Heizung und Hausordnung sofort. Eine Checkliste für den Termin bietet Wohnungsbesichtigung organisieren.

Ist die Wohnung noch bewohnt, muss der Vormieter Besichtigungen nach Ankündigung zulassen, aber nicht zu jeder Zeit. Was ihm zumutbar ist, erklärt Besichtigung einer bewohnten Wohnung.

Selbstauskunft und Unterlagen: Was Vermieter fragen dürfen

Mit der Mieterselbstauskunft geben Interessenten Angaben zu ihrer Person und ihren Finanzen. Zulässig sind nur Fragen, die für die Vermietungsentscheidung erforderlich sind. Unzulässige Fragen muss der Interessent nicht wahrheitsgemäß beantworten.

In der Regel zulässigIn der Regel unzulässig
Name, aktuelle Anschrift, KontaktdatenReligion, Herkunft, politische Einstellung
Beruf, Arbeitgeber und NettoeinkommenFamilienplanung oder Schwangerschaft
Zahl der einziehenden PersonenVorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis
Geplante Haustiere wie Hund oder KatzeMitgliedschaft im Mieterverein

Einkommensnachweise und eine Bonitätsauskunft sollten Vermieter erst von Interessenten verlangen, die ernsthaft in Frage kommen. Unterlagen abgelehnter Bewerber sind nach der Entscheidung zu löschen oder zurückzugeben, denn auch hier gilt der Datenschutz.

Die Entscheidung treffen und absichern

  1. Angaben der Selbstauskunft mit den Nachweisen abgleichen.
  2. Prüfen, ob Miete und Nebenkosten im Verhältnis zum Einkommen dauerhaft tragbar sind.
  3. Bei Unsicherheit eine Referenz beim Vormieter-Vermieter einholen, sofern der Interessent zustimmt.
  4. Dem ausgewählten Mieter zusagen, den übrigen Interessenten zeitnah absagen.
  5. Mietvertrag schriftlich schließen, Kaution und Übergabetermin vereinbaren.

Beispiel

Passt die Miete zum Einkommen?

Eine Wohnung kostet 750 € Kaltmiete plus 200 € Nebenkostenvorauszahlung, zusammen 950 € warm. Ein Interessent verdient 3.100 € netto im Monat. Die Warmmiete entspricht damit rund 31 % seines Nettoeinkommens (950 € ÷ 3.100 € = 0,306). Ein zweiter Interessent mit 2.100 € netto müsste rund 45 % aufwenden (950 € ÷ 2.100 € = 0,452). Welcher Anteil tragbar ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa von weiteren Verpflichtungen.

Klare Regeln im Vertrag beugen Streit vor, etwa zum Rauchen in der Wohnung oder zur Hausordnung. Den gesamten Ablauf von der Vorbereitung bis zur Übergabe beschreibt Wohnung vermieten: Schritt für Schritt.

Häufige Fragen

Darf ich eine Schufa-Auskunft verlangen?

Eine Bonitätsauskunft darf der Vermieter in der Regel verlangen, aber erst wenn ein Vertragsabschluss konkret in Aussicht steht. Von allen Besichtigungsteilnehmern pauschal Auskünfte zu sammeln, ist datenschutzrechtlich problematisch.

Muss ich einen Makler beauftragen, um einen Mieter zu finden?

Nein. Private Vermieter können ihre Wohnung selbst inserieren und die Besichtigungen durchführen. Beauftragt der Vermieter einen Makler, muss er ihn auch selbst bezahlen.

Wie lange dauert es, einen Mieter zu finden?

Das hängt stark von Lage, Miethöhe und Zustand der Wohnung ab. In gefragten Städten gehen oft schon am ersten Tag viele Anfragen ein, in ländlichen Regionen kann es Wochen oder Monate dauern. Frühzeitig zu inserieren, verringert das Risiko von Leerstand.

Darf ich Interessenten mit Kindern ablehnen?

Ein Vermieter entscheidet grundsätzlich frei, wem er vermietet. Die Ablehnung darf aber nicht an geschützte Merkmale wie Herkunft oder Religion anknüpfen. Auf eine Überbelegung der Wohnung darf er achten.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen

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