Warmwasser abrechnen: Formel, Zähler und Wärmemengenzähler
Kurz gesagt
Bei zentraler Warmwasserversorgung müssen die Kosten zu mindestens 50 % und höchstens 70 % nach dem erfassten Warmwasserverbrauch verteilt werden, der Rest nach Wohn- oder Nutzfläche (§ 8 HeizkostenV). Bei einer Heizung, die zugleich das Wasser erwärmt, wird zuerst der Energieanteil für Warmwasser bestimmt, grundsätzlich mit einem Wärmemengenzähler. Die Kosten der Wassermenge selbst laufen über die Wasserkosten.
Woraus sich die Warmwasserkosten zusammensetzen
Warmes Wasser verursacht zwei Arten von Kosten. Erstens das Wasser selbst, das wie Kaltwasser über die Wasserversorgung abgerechnet wird. Zweitens die Energie, die das Wasser erwärmt: Brennstoff oder Wärmelieferung, dazu Betriebsstrom, Wartung und Messdienst. Nur der zweite Teil fällt unter die Heizkostenverordnung. Die Betriebskostenverordnung führt Warmwasser als eigene Kostenart unter Nummer 5 und verbundene Heiz- und Warmwasseranlagen unter Nummer 6 (§ 2 BetrKV).
Wie das kalte Wasser und das Abwasser verteilt werden, erklärt der Artikel Wasser und Abwasser. Hier geht es um die Kosten der Erwärmung.
Die Regel: 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch
Nach § 8 HeizkostenV sind die Kosten der Warmwasserversorgung zu mindestens 50 % und höchstens 70 % nach dem erfassten Warmwasserverbrauch zu verteilen. Der übrige Teil wird nach der Wohn- oder Nutzfläche verteilt. Die Regel entspricht der für die Heizkosten in § 7 HeizkostenV.
| Anteil | Verteilung | Bezeichnung in der Abrechnung |
|---|---|---|
| 50 bis 70 % | nach gemessenem Warmwasserverbrauch (Kubikmeter) | Verbrauchskosten |
| 30 bis 50 % | nach Wohn- oder Nutzfläche | Grundkosten |
Welcher Wert innerhalb dieses Rahmens gilt, legt der Vermieter fest. Gemessen wird der Verbrauch mit Warmwasserzählern in den Wohnungen. Fehlen sie, kann nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden; was dann gilt, erklärt der Artikel Warmwasser ohne Zähler.
Die Formel für den Anteil einer Wohnung
Für die Verteilung auf die einzelne Wohnung werden die gesamten Warmwasserkosten in Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt. Der Anteil einer Wohnung ergibt sich dann aus zwei Teilen, die addiert werden:
- Grundkostenanteil = Grundkosten × (Fläche der Wohnung ÷ Gesamtfläche)
- Verbrauchskostenanteil = Verbrauchskosten × (Warmwasserverbrauch der Wohnung ÷ Gesamtverbrauch aller Wohnungen)
- Warmwasserkosten der Wohnung = Grundkostenanteil + Verbrauchskostenanteil
Anschließend werden die Vorauszahlungen abgezogen. Die Wassermenge selbst wird getrennt über die Wasserkosten abgerechnet. Damit nichts doppelt berechnet wird, darf sie in den Kosten der Erwärmung nicht noch einmal enthalten sein.
Beispiel: Warmwasser mit 70 % Verbrauchsanteil
Beispiel
Sechs Wohnungen, 3.000 € Kosten für die Erwärmung
Für das Warmwasser eines Hauses mit 420 m² fallen 3.000 € an Energiekosten an. Der Vermieter verteilt 70 % nach Verbrauch. Die Verbrauchskosten betragen damit 2.100 €, die Grundkosten 900 €. Die Wohnungen haben zusammen 150 m³ Warmwasser verbraucht. Eine Wohnung mit 70 m² und 30 m³ Verbrauch trägt 150 € Grundkosten (900 € × 70 ÷ 420) und 420 € Verbrauchskosten (2.100 € × 30 ÷ 150). Ihre Warmwasserkosten betragen zusammen 570 €. Hat sie 480 € vorausgezahlt, ergibt sich eine Nachzahlung von 90 €.
Abrechnung mit Wärmemengenzähler bei verbundenen Anlagen
In vielen Häusern erzeugt ein Heizkessel oder eine Wärmepumpe sowohl die Raumwärme als auch das warme Wasser. Die Rechnung für Gas, Öl oder Fernwärme zeigt dann nur die Gesamtkosten. Bevor verteilt werden kann, muss deshalb geklärt sein, welcher Teil der Energie auf das Warmwasser entfällt.
Dafür misst ein Wärmemengenzähler in der Warmwasserleitung an der Heizanlage die Wärmemenge, die in die Warmwasserbereitung geflossen ist. Die Heizkostenverordnung sieht diese Messung bei verbundenen Anlagen grundsätzlich vor. Das Verhältnis dieser Wärmemenge zur gesamten erzeugten Wärme bestimmt, welcher Anteil der Brennstoffkosten zum Warmwasser gehört. Der Rest sind Heizkosten und wird nach § 7 HeizkostenV verteilt.
- Gesamtkosten der verbundenen Anlage ermitteln: Brennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Messdienst.
- Mit dem Wärmemengenzähler den Warmwasseranteil an der erzeugten Wärme bestimmen.
- Die Gesamtkosten in Heizkosten und Warmwasserkosten aufteilen.
- Die Warmwasserkosten nach § 8 HeizkostenV in Grund- und Verbrauchskosten teilen.
- Jeder Wohnung ihren Anteil nach Fläche und nach gemessenem Warmwasserverbrauch zuordnen.
Formel der Heizkostenverordnung, wenn kein Wärmemengenzähler möglich ist
Kann die Wärmemenge nur mit unzumutbar hohem Aufwand gemessen werden, erlaubt die Heizkostenverordnung eine rechnerische Ermittlung. Dabei wird die Wärmemenge aus dem Volumen des erwärmten Wassers und seiner Temperatur nach einer in der Verordnung festgelegten Formel abgeleitet. Ist auch das Volumen nicht bekannt, sieht die Verordnung eine vereinfachte Berechnung über die Wohnfläche vor.
Einen Überblick über alle Regeln der Verordnung gibt der Artikel Heizkostenverordnung. Wie Grund- und Verbrauchskosten in der gesamten Heizkostenabrechnung dargestellt werden, erklärt Heizkostenabrechnung verstehen.
Wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird
Verteilt der Vermieter die Warmwasserkosten entgegen der Verordnung nur nach Fläche, obwohl er verbrauchsabhängig abrechnen müsste, darf der Mieter seinen Anteil um 15 % kürzen (§ 12 HeizkostenV). Einzelheiten stehen im Artikel Das 15-%-Kürzungsrecht.
Ausgenommen sind unter anderem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt (§ 2 HeizkostenV). Dort dürfen die Parteien abweichende Regeln vereinbaren; mehr dazu im Artikel Heizkostenverordnung: Ausnahmen.
Kostenlos nachrechnen
Mit dem Nebenkostenrechner verteilen Sie jede Kostenart nach Wohnfläche, Personen, Einheiten oder Verbrauch – ohne Anmeldung.
Zum NebenkostenrechnerHäufige Fragen
Warum steht Warmwasser in der Heizkostenabrechnung und in den Wasserkosten?
Weil zwei verschiedene Kosten anfallen. Die Wassermenge wird über die Wasserversorgung abgerechnet, die Energie zum Erwärmen über die Heizkostenabrechnung. Richtig gemacht, wird nichts doppelt berechnet.
Dürfen Warmwasserkosten nach Personen verteilt werden?
Wo die Heizkostenverordnung gilt, muss der Verbrauchsanteil nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden, der Rest nach Fläche. Eine Verteilung nach Personen kommt nur in Betracht, wenn die Verordnung ausnahmsweise nicht gilt. Wann die Kopfzahl sonst ein zulässiger Schlüssel ist, erklärt der Artikel Nebenkosten nach Personenzahl.
Wer liest die Warmwasserzähler ab?
Meist ein vom Vermieter beauftragter Messdienst. Bei fernablesbaren Zählern entfällt der Termin in der Wohnung, und Mieter erhalten regelmäßig Informationen über ihren Verbrauch. Mehr dazu im Artikel Monatliche Verbrauchsinformation.
Was passiert, wenn ein Warmwasserzähler ausfällt?
Dann darf der Verbrauch für den betroffenen Zeitraum nach den Regeln der Heizkostenverordnung ermittelt werden, etwa anhand früherer Zeiträume. Wie diese Schätzung funktioniert, zeigt der Artikel Verbrauch geschätzt.
Welcher Verbrauchsanteil ist für Mieter günstiger?
Das hängt vom eigenen Verhalten ab. Wer wenig warmes Wasser verbraucht, profitiert von einem hohen Verbrauchsanteil, weil dann weniger über die Fläche verteilt wird. Haushalte mit hohem Verbrauch zahlen bei einem niedrigen Verbrauchsanteil tendenziell weniger.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen