Mieterhöhungsverlangen: Muster und Pflichtangaben für Vermieter
Kurz gesagt
Ein Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss in Textform erklärt und begründet werden, etwa mit dem Mietspiegel oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a BGB). Es muss die neue Miete nennen, an alle Mieter gerichtet sein und die Kappungsgrenze einhalten. Der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit zur Zustimmung; die neue Miete gilt ab dem dritten Kalendermonat (§ 558b BGB).
Was ein Mieterhöhungsverlangen rechtlich ist
Der Vermieter kann die Miete nicht einseitig anheben. Bei der Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB bittet er den Mieter um Zustimmung zu einer höheren Miete. Das Schreiben heißt deshalb im Gesetz „Mieterhöhungsverlangen“. Erst wenn der Mieter zustimmt oder ein Gericht die Zustimmung ersetzt, gilt die neue Miete.
Wer eine „Mieterhöhung ankündigen“ möchte, braucht daher keinen gesonderten Vorab-Brief. Das Verlangen selbst ist die Ankündigung und zugleich die rechtlich maßgebliche Erklärung. Eine eigene Ankündigung mit Frist gibt es nur bei einer Modernisierung – dazu der Artikel Modernisierungsankündigung. Welche Wege zur Mieterhöhung es insgesamt gibt, zeigt der Überblick Mieterhöhung.
Voraussetzungen, bevor das Schreiben verschickt wird
- Wartefrist: Die Miete muss zum Zeitpunkt, ab dem sie steigen soll, seit 15 Monaten unverändert sein. Das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung gestellt werden (§ 558 Abs. 1 BGB). Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen zählen dabei nicht mit.
- Obergrenze Vergleichsmiete: Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.
- Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 % steigen, in Gebieten mit Landesverordnung um 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Details im Artikel Kappungsgrenze.
- Kein Ausschluss im Vertrag: Bei einer Staffelmiete oder Indexmiete ist eine Erhöhung nach § 558 BGB ausgeschlossen.
Wie oft insgesamt erhöht werden darf, erklärt der Artikel Wie oft darf die Miete erhöht werden?.
Die Pflichtangaben im Überblick
| Pflichtpunkt | Was im Schreiben stehen muss |
|---|---|
| Form | Textform (§ 558a Abs. 1 BGB): Brief, E-Mail oder Fax genügen, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Der Absender muss erkennbar sein. |
| Absender | Alle Vermieter, zum Beispiel beide Ehegatten, wenn beide im Mietvertrag stehen. |
| Empfänger | Alle Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben. |
| Neue Miete | Die bisherige und die künftige Nettokaltmiete als Eurobetrag, gern mit Erhöhungsbetrag und Miete je m². |
| Begründung | Mietspiegel, Auskunft aus einer Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB). |
| Zustimmung | Die Bitte um Zustimmung und der Termin, ab dem die neue Miete gelten soll. |
Die Begründung: Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen
Das Herzstück des Schreibens ist die Begründung. Am einfachsten ist der Mietspiegel: Der Vermieter nennt das passende Feld mit Baujahr, Größe, Lage und Ausstattung und die dort ausgewiesene Spanne. Ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) hat besonderes Gewicht, weil vermutet wird, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt.
Gibt es keinen Mietspiegel, kommen ein Gutachten, eine Mietdatenbank oder drei Vergleichswohnungen in Betracht. Bei Vergleichswohnungen müssen Anschrift, Lage im Haus, Größe und Miete so genau angegeben werden, dass der Mieter sie finden und prüfen kann. Wie das geht und ob Wohnungen aus demselben Haus zählen, steht im Artikel Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen. Die Methoden im Vergleich erklärt Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln.
Beispiel: Erhöhung mit dem Mietspiegel
Beispiel
70-m²-Wohnung, Erhöhung auf 11 € je m²
Die Nettokaltmiete beträgt seit drei Jahren unverändert 700 € für 70 m², also 10 € je m². Der Mietspiegel weist für die Wohnung 11 € je m² aus. Die Vergleichsmiete liegt damit bei 70 m² × 11 € = 770 €. Die Erhöhung um 70 € entspricht 10 % und bleibt unter der Kappungsgrenze von 20 % (höchstens 840 €) und auch unter 15 % (höchstens 805 €). Das Verlangen geht dem Mieter am 10. März 2027 zu. Er kann bis zum 31. Mai 2027 zustimmen; die neue Miete von 770 € gilt ab dem 1. Juni 2027.
Muster: Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB
Die folgende Vorlage zeigt, wie sich eine Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete formulieren lässt. Die Angaben in Klammern sind an den Einzelfall anzupassen. Wird mit Vergleichswohnungen statt mit dem Mietspiegel begründet, ersetzt die Liste der drei Wohnungen den Absatz zum Mietspiegel.
(Name und Anschrift aller Vermieter) An (Namen aller Mieter) (Anschrift der Wohnung) (Ort), (Datum) Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB für die Wohnung (Anschrift, Geschoss, Lage) Sehr geehrte (Anrede aller Mieter), die Nettokaltmiete für Ihre Wohnung beträgt seit dem (Datum der letzten Mietänderung) unverändert (bisherige Miete) € monatlich. Das entspricht bei einer Wohnfläche von (Wohnfläche) m² einer Miete von (bisherige Miete je m²) € je m². Ich bitte Sie, einer Erhöhung der Nettokaltmiete auf (neue Miete) € monatlich mit Wirkung ab dem (Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang) zuzustimmen. Das entspricht (neue Miete je m²) € je m² und einer Erhöhung um (Erhöhungsbetrag) €. Die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten bleiben unverändert. Begründung: Ich stütze die Erhöhung auf den (Name und Jahr des Mietspiegels). Ihre Wohnung ist dort wie folgt einzuordnen: Baujahr (Baujahr), Wohnfläche (Wohnfläche) m², Wohnlage (Lage), Ausstattung (Merkmale). Für diese Einordnung weist der Mietspiegel eine Spanne von (untere Grenze) € bis (obere Grenze) € je m² aus. Die verlangte Miete liegt innerhalb dieser Spanne. Eine Kopie des Mietspiegels füge ich bei (oder: Der Mietspiegel ist öffentlich zugänglich unter (Fundstelle)). Die Kappungsgrenze ist eingehalten: Die Miete vor drei Jahren betrug (Miete vor drei Jahren) €; die neue Miete liegt nicht mehr als (20 oder 15) % darüber. Sie haben bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang dieses Schreibens Zeit, Ihre Zustimmung zu erklären. Bitte senden Sie mir die beigefügte Zustimmungserklärung unterschrieben bis zum (Datum) zurück. Mit freundlichen Grüßen (Name aller Vermieter) Anlagen: Zustimmungserklärung, (Kopie des Mietspiegels)
Nach dem Versand: Fristen und Reaktion des Mieters
- Den Zugang sichern: Übergabe mit Empfangsbestätigung oder durch einen Boten, damit das Zugangsdatum feststeht.
- Die Überlegungsfrist abwarten: Sie endet mit Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b Abs. 2 BGB).
- Bei Zustimmung gilt die neue Miete ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang. Die Zustimmung kann schriftlich, in manchen Fällen auch durch Zahlung erfolgen – mehr dazu unter Zustimmung zur Mieterhöhung.
- Stimmt der Mieter nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen.
- Mit dem Verlangen entsteht ein Sonderkündigungsrecht des Mieters bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang (§ 561 BGB).
Die Voraussetzungen der Erhöhung im Detail behandelt der Artikel Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Wer frisch eingezogen ist, findet die Wartefristen unter Mieterhöhung nach dem Einzug.
Häufige Fragen
Muss das Mieterhöhungsverlangen unterschrieben sein?
Nein. Das Gesetz verlangt nur Textform (§ 558a Abs. 1 BGB). Es genügt, wenn der Name des Vermieters am Ende steht und die Erklärung lesbar ist, etwa als Brief oder E-Mail. Für den Nachweis des Zugangs ist ein Brief mit Zeugen oder Empfangsbestätigung aber sicherer.
Reicht es, wenn nur einer von zwei Mietern angeschrieben wird?
In der Regel nicht. Das Verlangen muss an alle Mieter gerichtet sein, die Vertragspartei sind, und alle müssen zustimmen. Eine Vollmachtsklausel im Mietvertrag kann den Zugang erleichtern, sie ersetzt aber nicht die Nennung aller Mieter.
Darf die Mieterhöhung per E-Mail verschickt werden?
Ja, weil Textform genügt. Der Vermieter muss im Streitfall jedoch beweisen, dass die E-Mail beim Mieter angekommen ist. Viele Vermieter nutzen deshalb zusätzlich den Brief.
Was passiert, wenn im Muster eine Angabe fehlt?
Fehlt die Begründung oder ist sie nicht nachvollziehbar, ist das Verlangen formell unwirksam und löst keine Fristen aus. Kleinere Ungenauigkeiten schaden oft nicht, solange der Mieter die Erhöhung prüfen kann. Im Zweifel ist ein neues, vollständiges Schreiben der sichere Weg.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen