Untermieter anmelden: Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Mietvertrag & Zusammenleben · Stand: 24. September 2026

Kurz gesagt

Bei Untermiete ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber. Er stellt dem Untermieter die Wohnungsgeberbestätigung aus (§ 19 BMG), nicht der Eigentümer oder Vermieter. Der Untermieter muss sich damit innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung ist davon unabhängig und wird trotzdem gebraucht.

Wer ist bei Untermiete der Wohnungsgeber?

Wohnungsgeber ist, wer einer anderen Person eine Wohnung zur Nutzung überlässt. Bei einem normalen Mietverhältnis ist das der Vermieter. Bei Untermiete überlässt aber nicht der Vermieter, sondern der Hauptmieter dem Untermieter ein Zimmer oder die Wohnung. Deshalb ist der Hauptmieter gegenüber dem Untermieter der Wohnungsgeber. So ergibt es sich aus § 19 BMG, dem Bundesmeldegesetz.

Der Eigentümer oder Vermieter hat mit der Anmeldung des Untermieters also formal nichts zu tun. Er muss die Bestätigung weder ausstellen noch unterschreiben. Im Formular wird allerdings auch der Name des Eigentümers abgefragt, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist. Der Hauptmieter trägt ihn dort ein.

WohnsituationWer stellt die Bestätigung aus?
Mieter zieht in eine Mietwohnung einVermieter oder ein von ihm Beauftragter, etwa die Hausverwaltung
Untermieter zieht beim Hauptmieter einHauptmieter
Untermieter übernimmt die ganze Wohnung auf ZeitHauptmieter
Neuer Mitbewohner in einer WG mit einem HauptmieterDer Hauptmieter, der untervermietet

Was in der Wohnungsgeberbestätigung stehen muss

Die Bestätigung ist kein freier Brief, sondern enthält feste Pflichtangaben. Viele Meldebehörden stellen dafür ein Formular bereit. Eine formlose Bestätigung genügt ebenfalls, solange alle Angaben enthalten sind.

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers, bei Untermiete also des Hauptmieters
  • Name des Eigentümers, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist
  • Art des Meldevorgangs, hier der Einzug, und das Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen aller meldepflichtigen Personen, die einziehen

Die Bestätigung kann schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Welche Angaben genau verlangt werden und wie ein fertiges Formular aussieht, zeigt der Artikel Wohnungsgeberbestätigung: Vorlage und Pflichtangaben.

So meldet sich der Untermieter an

  1. Der Hauptmieter klärt vorab mit dem Vermieter, ob die Untervermietung erlaubt ist.
  2. Beim Einzug stellt der Hauptmieter die Wohnungsgeberbestätigung aus und übergibt sie dem Untermieter.
  3. Der Untermieter vereinbart einen Termin beim Bürgeramt oder nutzt, wo angeboten, die Online-Anmeldung.
  4. Er legt Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung vor und erhält eine Meldebestätigung.
  5. Beide bewahren eine Kopie der Bestätigung und des Untermietvertrags auf.

Die Frist für die Anmeldung beträgt zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 Abs. 1 BMG). Maßgeblich ist der Tag, an dem der Untermieter tatsächlich einzieht, nicht der Vertragsbeginn. Der Hauptmieter muss die Bestätigung so rechtzeitig ausstellen, dass die Anmeldung innerhalb dieser Frist möglich ist.

Beispiel

Einzug zur Monatsmitte

Ein Untermieter unterschreibt den Untermietvertrag ab dem 1. Oktober 2026, zieht aber erst am 12. Oktober 2026 ein. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzug. Er muss sich also bis zum 26. Oktober 2026 anmelden. Die Hauptmieterin trägt in der Wohnungsgeberbestätigung als Einzugsdatum den 12. Oktober 2026 ein.

Anmeldung ersetzt nicht die Erlaubnis des Vermieters

Ein häufiges Missverständnis: Wer den Untermieter ordnungsgemäß beim Amt anmeldet, hat damit noch keine Erlaubnis zur Untervermietung. Das Melderecht und das Mietrecht sind getrennte Bereiche. Die Meldebehörde prüft nicht, ob der Vermieter zugestimmt hat.

Mietrechtlich braucht der Hauptmieter für die Untervermietung die Erlaubnis des Vermieters (§ 540 BGB). Unter welchen Voraussetzungen der Vermieter zustimmen muss, erklärt der Artikel Untervermieten: Muss der Vermieter zustimmen?. Welche Folgen es haben kann, wenn diese Erlaubnis fehlt, steht unter Untervermietung ohne Erlaubnis.

Darf der Hauptmieter die Bestätigung verweigern?

Nein. Die Mitwirkung ist für den Wohnungsgeber eine gesetzliche Pflicht: Er muss den Einzug innerhalb der Anmeldefrist bestätigen. Das gilt auch dann, wenn der Hauptmieter keine Erlaubnis des Vermieters hat oder die Untermiete nur kurz dauern soll. Ein Hauptmieter, der die Bestätigung verweigert, um die Untervermietung zu verbergen, handelt selbst ordnungswidrig.

Umgekehrt darf niemand eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, ohne dass tatsächlich jemand einzieht. Eine Gefälligkeitsbestätigung, nur damit jemand eine Meldeadresse hat, ist unzulässig. Die Bestätigung gibt nur wieder, was wirklich geschieht.

Sonderfälle: Kurze Untermiete, WG und Auszug

Auch bei einer kurzen Zwischenmiete entsteht grundsätzlich eine Meldepflicht, sobald der Untermieter dort wohnt. Wer seinen Hauptwohnsitz woanders behält, meldet die Untermietwohnung in der Regel als Nebenwohnung an. Wie eine Zwischenmiete vertraglich geregelt wird, erklärt der Artikel Befristete Untermiete.

In einer Wohngemeinschaft kommt es darauf an, wer Vertragspartner des Vermieters ist. Sind alle Bewohner Hauptmieter, stellt der Vermieter jedem Neuen die Bestätigung aus. Gibt es nur einen Hauptmieter, der Zimmer untervermietet, ist er der Wohnungsgeber. Die Unterschiede erklärt der Artikel WG-Mietvertrag: Alle Hauptmieter oder Untermiete?.

Zieht der Untermieter wieder aus, muss er sich nur abmelden, wenn er ins Ausland zieht oder die Nebenwohnung aufgibt. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung am neuen Wohnort. Wie der Hauptmieter das Untermietverhältnis beendet, steht unter Untermieter kündigen.

Häufige Fragen

Muss der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung für meinen Untermieter unterschreiben?

Nein. Bei Untermiete ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber und unterschreibt selbst. Der Vermieter wird in der Bestätigung nur als Eigentümer namentlich genannt, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist.

Kann sich der Untermieter auch ohne Untermietvertrag anmelden?

Ja. Für die Anmeldung verlangt die Meldebehörde die Wohnungsgeberbestätigung, keinen Mietvertrag. Ein schriftlicher Untermietvertrag ist trotzdem sinnvoll, weil er Miete, Dauer und Kündigung klar regelt.

Was passiert, wenn der Untermieter sich nicht anmeldet?

Wer die Anmeldung versäumt oder verspätet vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz. Die Meldepflicht trifft den Untermieter selbst. Der Hauptmieter ist dafür verantwortlich, rechtzeitig die Bestätigung auszustellen.

Erfährt der Vermieter durch die Anmeldung von der Untermiete?

In der Regel nicht, denn die Meldebehörde informiert den Vermieter nicht über Anmeldungen. Der Name des Eigentümers steht zwar in der Bestätigung, eine Mitteilung an ihn ist aber nicht vorgesehen.

Darf der Hauptmieter die Bestätigung per E-Mail schicken?

Die Wohnungsgeberbestätigung kann schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Viele Meldebehörden akzeptieren einen unterschriebenen Scan oder bieten eigene elektronische Wege an. Welche Form vor Ort angenommen wird, klärt man am besten vor dem Termin mit dem Bürgeramt.

Braucht der Hauptmieter für die Bestätigung eine Vollmacht des Vermieters?

Nein. Der Hauptmieter handelt bei Untermiete als eigener Wohnungsgeber und nicht im Auftrag des Vermieters. Er braucht deshalb keine Vollmacht, sondern nur die Angaben zum Eigentümer, die er im Formular einträgt. Ob die Untervermietung selbst erlaubt ist, ist eine davon getrennte Frage des Mietrechts.

Rechtsgrundlagen

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen

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