Eigenbedarfskündigung: Darf ich früher ausziehen?
Kurz gesagt
Ja, ein Mieter darf nach einer Eigenbedarfskündigung jederzeit früher ausziehen. Der Mietvertrag endet dadurch aber nicht automatisch – die Miete ist bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter zu zahlen. Wer früher aus dem Vertrag will, kann selbst mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen (§ 573c Abs. 1 BGB) oder mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag schließen.
Früher ausziehen ist erlaubt, beendet aber nicht den Vertrag
Eine Eigenbedarfskündigung legt fest, wann das Mietverhältnis spätestens endet. Bis dahin hat der Mieter das Recht, in der Wohnung zu bleiben – eine Pflicht, sie bis zum letzten Tag zu bewohnen, hat er nicht. Er kann also schon vorher in eine neue Wohnung ziehen.
Der Haken: Der Auszug allein ändert nichts am Vertrag. Solange das Mietverhältnis läuft, schuldet der Mieter die volle Miete einschließlich Nebenkostenvorauszahlungen, auch wenn die Wohnung leer steht. Wer eine neue Wohnung anmietet, zahlt dann für eine Zeit doppelt. Genau diese Doppelbelastung lässt sich mit den folgenden Wegen verringern.
Die eigene Kündigung: drei Monate statt sechs oder neun
Die Kündigungsfrist des Vermieters verlängert sich mit der Mietdauer: nach fünf Jahren auf sechs Monate, nach acht Jahren auf neun Monate. Für den Mieter gilt dagegen immer die Frist von drei Monaten (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats.
Die Eigenbedarfskündigung nimmt dem Mieter dieses Recht nicht. Er kann während der laufenden Frist des Vermieters jederzeit selbst ordentlich kündigen. Endet seine eigene Kündigung früher, gilt dieser frühere Termin. Einen besonderen Grund muss der Mieter dafür nicht angeben.
| Mietdauer bei Zugang der Kündigung | Frist des Vermieters | Frist bei eigener Kündigung des Mieters |
|---|---|---|
| unter 5 Jahre | 3 Monate | 3 Monate |
| ab 5 Jahre | 6 Monate | 3 Monate |
| ab 8 Jahre | 9 Monate | 3 Monate |
Bei einer Mietdauer unter fünf Jahren bringt die eigene Kündigung nur etwas, wenn sie früher zugeht als die des Vermieters, weil beide Fristen gleich lang sind. Wie die Fristen genau berechnet werden, zeigt der Artikel Kündigungsfrist bei Eigenbedarf.
Beispiel: Wie viel die eigene Kündigung sparen kann
Beispiel
Neun Monate Vermieterfrist, drei Monate Mieterfrist
Ein Mieter wohnt seit 2014 in seiner Wohnung und zahlt 900 € Miete einschließlich Vorauszahlungen. Die Eigenbedarfskündigung geht ihm am 2. Oktober 2026 zu, das Mietverhältnis endet damit am 30. Juni 2027. Er findet eine neue Wohnung ab 1. Februar 2027 und kündigt selbst; seine Kündigung geht dem Vermieter am 2. November 2026 zu. Sein Mietverhältnis endet damit am 31. Januar 2027. Er spart die Miete für Februar bis Juni 2027: 5 Monate × 900 € = 4.500 €.
Aufhebungsvertrag: Auszug zum Wunschtermin
Noch schneller geht es mit einem Aufhebungsvertrag. Darin vereinbaren Mieter und Vermieter einen beliebigen Endtermin, zum Beispiel den Tag, an dem die neue Wohnung bezugsfertig ist. Weil der Vermieter die Wohnung selbst nutzen will, hat er meist ein eigenes Interesse an einem frühen Auszug. Das ist eine gute Ausgangslage, um zusätzlich über einen Umzugskostenzuschuss zu sprechen – mehr dazu im Artikel Wer zahlt die Umzugskosten?.
Einen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag gibt es nicht. Vor- und Nachteile beschreibt der Artikel Aufhebungsvertrag für den Mietvertrag. Einen Nachmieter muss der Mieter in dieser Situation in der Regel nicht suchen, da der Vermieter die Wohnung ja selbst beziehen will. Allgemeines zum Thema steht unter Nachmieter stellen.
Form und Zugang der eigenen Kündigung
- Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 568 Abs. 1 BGB). E-Mail, SMS oder WhatsApp genügen nicht, siehe Mietvertrag per E-Mail kündigen.
- Unterschreiben müssen alle Mieter, die im Vertrag stehen.
- Ein Satz wie „Unabhängig von Ihrer Kündigung vom (Datum) kündige ich das Mietverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Termin“ macht die Absicht klar. Eine Vorlage bietet Kündigung des Mietvertrags: Muster für Mieter.
- Der Zugang sollte beweisbar sein, etwa durch Übergabe vor Zeugen oder einen Boten. Mehr dazu unter Kündigung zustellen.
Was Mieter vor dem früheren Auszug bedenken sollten
Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, beendet das Mietverhältnis aus eigenem Entschluss. Das kann sich auf spätere Ansprüche auswirken, falls sich der Eigenbedarf als vorgetäuscht herausstellt – etwa, weil sich die Frage stellt, ob der Auszug noch auf der Eigenbedarfskündigung beruhte. Es hilft, im eigenen Schreiben ausdrücklich auf die Eigenbedarfskündigung Bezug zu nehmen. Mehr dazu im Artikel Vorgetäuschter Eigenbedarf.
Ebenso gilt: Mit der eigenen Kündigung wird ein möglicher Widerspruch wegen Härte hinfällig. Wer eigentlich Härtegründe hat, sollte vorher prüfen, ob sich ein Härteeinwand lohnt. Und wer noch gar keine neue Wohnung hat, findet Hilfe im Artikel Eigenbedarf und keine neue Wohnung gefunden.
Häufige Fragen
Muss ich nach einer Eigenbedarfskündigung bis zum Schluss Miete zahlen, wenn ich schon ausgezogen bin?
Ja, solange das Mietverhältnis nicht auf anderem Weg früher endet. Ein Auszug allein beendet den Vertrag nicht. Abhilfe schaffen die eigene Kündigung mit drei Monaten Frist oder ein Aufhebungsvertrag.
Gibt es bei einer Eigenbedarfskündigung ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, ein besonderes Sonderkündigungsrecht entsteht durch die Eigenbedarfskündigung nicht. Der Mieter kann aber jederzeit ordentlich mit drei Monaten kündigen. Welche echten Sonderkündigungsrechte es gibt, zeigt der Artikel Sonderkündigungsrecht.
Kann der Vermieter meine eigene Kündigung ablehnen?
Nein. Eine form- und fristgerechte ordentliche Kündigung des Mieters wirkt, ohne dass der Vermieter zustimmen muss. Eine Bestätigung ist nicht nötig, aber für die eigenen Unterlagen hilfreich, siehe Muss der Vermieter die Kündigung bestätigen?.
Darf ich fristlos kündigen, um schneller aus dem Vertrag zu kommen?
Nur bei einem wichtigen Grund, etwa einer erheblichen Gesundheitsgefährdung durch die Wohnung. Die Eigenbedarfskündigung selbst ist kein solcher Grund. Wann eine fristlose Kündigung möglich ist, steht unter Fristlose Kündigung durch den Mieter.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: 24. September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen Mietervereine, Eigentümerverbände oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wie unsere Artikel entstehen